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Energiewende

Anfrage an: Umweltbundesamt

Aktuell hat der Bundesrechnungshof festgestellt, dass Sie Ihre Klimaziele verfehlt hätten.
Mir ist durchaus bewusst, dass die Umsetzung der Energiewende nicht ganz so einfach ist, zumal ich Zweifel habe, dass der gesamte umweltschädliche Strom durch erneuerbare Energien ersetzt werden kann, aber vielleicht kann zumindest der sehr umweltschädliche Kohlestrom durch den viel saubereren Gasstrom ersetzt werden, wenn die Energieriesen mitziehen.
Ich hätte gerne nur ein paar Zahlen von Ihnen, wobei ich die Atomkraft ausdrücklich auch als klimaschädlich ansehe:

1. Wie hoch ist der Anteil des Stroms an den klimaschädlichen Emissionen insgesamt?
2. Wie hoch ist daran der Anteil der einzelnen klimaschädlichen Stromerzeuger inklusive Atomkraft?
3. Wie hoch ist der derzeitige Anteil der erneuerbaren Energien am Strom (bitte nach Kraftwerksart unterteilen, also Wasser, Wind, Sonne…)?
4. Wieviel Wasserkraftwerke müsste man errichten, um den klimaschädlichen Strom abschalten zu können und wieviel könnte man errichten?
5. Wieviel Windkraftwerke müsste man bauen, um den klimaschädlichen Strom abschalten zu können und wieviel könnte man errichten?
6. Wieviel Sonnenkraftwerke müsste man bauen, um den klimaschädlichen Strom abschalten zu können und wieviel könnte man errichten?
7. Wieviel Biomassekraftwerke müsste man bauen, um den klimaschädlichen Strom abschalten zu können und wieviel könnte man errichten?
8. Wieviel Geothermiekraftwerke müsste man bauen, um den klimaschädlichen Strom abschalten zu können und wieviel könnte man errichten?
9. Wieviel Gaskraftwerke müsste man bauen, um Atomkraft und Kohlekraft abschalten zu können und wieviel könnte man errichten?
10. Welche konkreten Maßnahmen im Strombereich plant die Bundesregierung in Zukunft zwecks Abschaltung der klimaschädlichen Emissionen und wann konkret wird der Strom komplett durch erneuerbare Energien ersetzt sein, wenn alkes so läuft wie geplant?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Ergebnis der Anfrage

Das Bundesumweltamt konnte mir die Antwort seinerzeit nicht per E-Mail mitteilen und hat mir ein Schreiben geschickt und auf den Klimaplan 2050 verwiesen und alle Fragen gemäß diesem Plan beantwortet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. September 2018
  • Frist
    2. November 2018
  • 0 Follower:innen
Michael F. Brack
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktuell hat der …
An Umweltbundesamt Details
Von
Michael F. Brack
Betreff
Energiewende [#33822]
Datum
30. September 2018 09:42
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktuell hat der Bundesrechnungshof festgestellt, dass Sie Ihre Klimaziele verfehlt hätten. Mir ist durchaus bewusst, dass die Umsetzung der Energiewende nicht ganz so einfach ist, zumal ich Zweifel habe, dass der gesamte umweltschädliche Strom durch erneuerbare Energien ersetzt werden kann, aber vielleicht kann zumindest der sehr umweltschädliche Kohlestrom durch den viel saubereren Gasstrom ersetzt werden, wenn die Energieriesen mitziehen. Ich hätte gerne nur ein paar Zahlen von Ihnen, wobei ich die Atomkraft ausdrücklich auch als klimaschädlich ansehe: 1. Wie hoch ist der Anteil des Stroms an den klimaschädlichen Emissionen insgesamt? 2. Wie hoch ist daran der Anteil der einzelnen klimaschädlichen Stromerzeuger inklusive Atomkraft? 3. Wie hoch ist der derzeitige Anteil der erneuerbaren Energien am Strom (bitte nach Kraftwerksart unterteilen, also Wasser, Wind, Sonne…)? 4. Wieviel Wasserkraftwerke müsste man errichten, um den klimaschädlichen Strom abschalten zu können und wieviel könnte man errichten? 5. Wieviel Windkraftwerke müsste man bauen, um den klimaschädlichen Strom abschalten zu können und wieviel könnte man errichten? 6. Wieviel Sonnenkraftwerke müsste man bauen, um den klimaschädlichen Strom abschalten zu können und wieviel könnte man errichten? 7. Wieviel Biomassekraftwerke müsste man bauen, um den klimaschädlichen Strom abschalten zu können und wieviel könnte man errichten? 8. Wieviel Geothermiekraftwerke müsste man bauen, um den klimaschädlichen Strom abschalten zu können und wieviel könnte man errichten? 9. Wieviel Gaskraftwerke müsste man bauen, um Atomkraft und Kohlekraft abschalten zu können und wieviel könnte man errichten? 10. Welche konkreten Maßnahmen im Strombereich plant die Bundesregierung in Zukunft zwecks Abschaltung der klimaschädlichen Emissionen und wann konkret wird der Strom komplett durch erneuerbare Energien ersetzt sein, wenn alkes so läuft wie geplant? Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael F. Brack <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael F. Brack << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael F. Brack

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