Engagement des BAMF in der Blockchain Technologie

Ihre Behörde erforscht und evaluieren in Kooperation mit externen Partner die Eignung der Blockchain Technologie für die Prozessverbesserung (Projektname: Blockchain @ BAMF).

Ich bitte Sie, folgende Information zur Verfügung zu stellen:
1. Die Zielsetzung dieses Projekts, insbesondere der erhoffte Vorteil gegenüber anderen, bereits etablierten Technologien (Workflow - Management, Digitale Signaturen, ..) um solche Probleme zu lösen.
2. Die für diese Forschungsarbeiten geplanten Budgets (inkl. bereits aufgelaufener Kosten)
3. Eine Auflistung sämtlicher externer Partner des Projekts Blockchain @ BAMF
4. Sämtliche Verträge zwischen den externen Partnern (Frage 3) und dem BAMF sowie ggf. weiteren Bundesbehörden, die mit dem Projekt Blockchain @ BAMF in Verbindung stehen.
5. Alle bis dato erreichten Ergebnisse & Erkenntnisse, inbesondere bezugnehmen auf die gesetzten Zielen (siehe auch Frage 1). Von Interesse ist im Speziellen der Stand / die Ergebnisses des POC (Proof of Concept), zusammen mit T-Systems bzw. deren Tochterfirmen.
6. Eine Antwort auf die Frage, ob das BAMF kurz bis mittelfristig plant, Personalprozesse wie Urlaubsplanung, die Stand heute noch in Papierform durchgeführt werden, durch zeitgemäße IT Prozesse zu unterstützen die komplett ohne Papier auskommen.
7. Welche Budgets für die unter [6] angefragten Themen geplant sind.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    19. Juli 2019
  • Frist
    21. August 2019
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre Behörde erf…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Engagement des BAMF in der Blockchain Technologie [#159166]
Datum
19. Juli 2019 21:37
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre Behörde erforscht und evaluieren in Kooperation mit externen Partner die Eignung der Blockchain Technologie für die Prozessverbesserung (Projektname: Blockchain @ BAMF). Ich bitte Sie, folgende Information zur Verfügung zu stellen: 1. Die Zielsetzung dieses Projekts, insbesondere der erhoffte Vorteil gegenüber anderen, bereits etablierten Technologien (Workflow - Management, Digitale Signaturen, ..) um solche Probleme zu lösen. 2. Die für diese Forschungsarbeiten geplanten Budgets (inkl. bereits aufgelaufener Kosten) 3. Eine Auflistung sämtlicher externer Partner des Projekts Blockchain @ BAMF 4. Sämtliche Verträge zwischen den externen Partnern (Frage 3) und dem BAMF sowie ggf. weiteren Bundesbehörden, die mit dem Projekt Blockchain @ BAMF in Verbindung stehen. 5. Alle bis dato erreichten Ergebnisse & Erkenntnisse, inbesondere bezugnehmen auf die gesetzten Zielen (siehe auch Frage 1). Von Interesse ist im Speziellen der Stand / die Ergebnisses des POC (Proof of Concept), zusammen mit T-Systems bzw. deren Tochterfirmen. 6. Eine Antwort auf die Frage, ob das BAMF kurz bis mittelfristig plant, Personalprozesse wie Urlaubsplanung, die Stand heute noch in Papierform durchgeführt werden, durch zeitgemäße IT Prozesse zu unterstützen die komplett ohne Papier auskommen. 7. Welche Budgets für die unter [6] angefragten Themen geplant sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 19.07.2019, welche hier u…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
Ihre IFG Anfrage 823: Engagement des BAMF in der Blockchain Technologie [#159166]
Datum
22. Juli 2019 07:58
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 19.07.2019, welche hier unter dem Aktenzeichen 823 geführt wird (bitte stets angeben). Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb der Frist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zu beantworten. Bedauerlicherweise kann es wegen eines derzeit sehr hohen Arbeitsaufkommens jedoch zu erheblichen Verzögerungen kommen. Ich bitte um Ihr Verständnis Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrteAntragsteller/in um Ihre IFG Anfrage 823 bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen eine zustellun…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Engagement des BAMF in der Blockchain Technologie [#159166]
Datum
6. August 2019 13:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in um Ihre IFG Anfrage 823 bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen eine zustellungsfähige Adresse. Ich bitte Sie daher, mir diese mitzuteilen. Ich bedanke mich für Ihre freundliche Unterstützung Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in A…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Engagement des BAMF in der Blockchain Technologie [#159166]
Datum
6. August 2019 21:03
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
IFG Anfrage 823 "Information an den Antragsteller über Drittbeteiligungsverfahren" Sehr << Antrags…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
IFG Anfrage 823 "Information an den Antragsteller über Drittbeteiligungsverfahren"
Datum
19. August 2019 14:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> am 19.7.2019 sendeten Sie eine IFG Anfrage welche 7 Unterfragen umfasst, bezüglich der Thematik "Blockchain", dort heißt es u.a. ".... 3. Eine Auflistung sämtlicher externer Partner des Projekts Blockchain @ BAMF 4. Sämtliche Verträge zwischen den externen Partnern (Frage 3) und dem BAMF sowie ggf. weiteren Bundesbehörden, die mit dem Projekt Blockchain @ BAMF in Verbindung stehen. 5. Alle bis dato erreichten Ergebnisse & Erkenntnisse, inbesondere bezugnehmen auf die gesetzten Zielen (siehe auch Frage 1). Von Interesse ist im Speziellen der Stand / die Ergebnisses des POC (Proof of Concept), zusammen mit T-Systems bzw. deren Tochterfirmen..." Nach § 8 IFG ist ein sogenanntes Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen, sofern die Belange von Dritten berührt sind. Erst wenn dieses Verfahren abgeschlossen ist, kann der IFG Antrag basierend auf dem Ergebnis dieses Drittbeteiligungsverfahrens weiter bearbeitet werden. Ferner ergibt sich aus dem zu tätigenden Aufwand, dass die Schwelle der gebührenfreien, einfachen Auskunft voraussichtlich merklich überschritten werden wird, so dass Ihr Antrag aller Voraussicht nach gebührenpflichtig werden wird. Hierbei können Gebühren bis zu € 500 anfallen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie bereit sind Gebühren bis zu einer Höhe von € 500 zu entrichten. Bis zu Ihrer Rückmeldung stelle ich ihren Antrag ruhend. Mit freundlichem Gruß