Enteignungsbeschluss Groß Breese - Radweg

- Der Enteignungsbeschluss für das benötigte Teilstück des Radwegs in Groß Breese

(Enteignung auf Grundlage des Bebauungsplans "Radwegabschnitt Groß Breese)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Juni 2020
  • Frist
    4. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Enteignungsbeschluss Groß Breese - Radweg [#187770]
Datum
2. Juni 2020 21:18
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Der Enteignungsbeschluss für das benötigte Teilstück des Radwegs in Groß Breese (Enteignung auf Grundlage des Bebauungsplans "Radwegabschnitt Groß Breese)
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187770 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrteAntragsteller/in leider kann die von Ihnen begehrte Übersendung der angeforderten Dokumente nach dem…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Ihr Ersuchen: Enteignungsbeschluss Groß Breese - Radweg [#187770]
Datum
3. Juni 2020 12:55
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
16,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in leider kann die von Ihnen begehrte Übersendung der angeforderten Dokumente nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG) nicht erfolgen. Das von Ihnen ausgedrückte Antragsbegehren ist Gegenstand laufender Verfahren. Eine Akteneinsicht wird bis zu einer bestands- oder rechtskräftigen Entscheidung nach § 2 Abs. 4 AIG nur nach Maßgabe der jeweiligen Verfahrensrechte gewährt. Gemäß § 100 Abs.1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) können nur die Beteiligten eines Verfahrens die Gerichtsakten und die dem Gericht vorgelegten Akten einsehen. Ebenso gilt nach § 29 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfg) auch nur ein Recht auf Akteneinsicht für die Beteiligten eines Verfahrens. Informationen die den Anwendungsbereichen des Brandenburger Umweltinformationsgesetzes oder des Verbraucherinformationsgesetzes unterliegen sind nach hiesiger Ansicht nicht betroffen, sodass auch hier kein Recht auf Akteneinsicht besteht. Gegen diese ablehnende Entscheidung besteht die Möglichkeit gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 AIG, die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg anzurufen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um kurze Information zum aktuellen Verfahrensstand. Das Enteignungsverfa…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Ersuchen: Enteignungsbeschluss Groß Breese - Radweg [#187770]
Datum
3. Juni 2020 13:05
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um kurze Information zum aktuellen Verfahrensstand. Das Enteignungsverfahren ist für diesen Fall also noch nicht abgeschlossen? Ich danke für Ihre Mühen! Bleiben Sie stets gesund! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187770
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Beantwortung meiner Mail vom 3. Juni. Mit freundlichen Grüßen Antragst…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Ersuchen: Enteignungsbeschluss Groß Breese - Radweg [#187770]
Datum
12. Juni 2020 10:31
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Beantwortung meiner Mail vom 3. Juni. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187770

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrteAntragsteller/in leider kann ich Ihnen keine weiteren Auskünfte erteilen, da das Verfahren noch nicht…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
AW: Ihr Ersuchen: Enteignungsbeschluss Groß Breese - Radweg [#187770]
Datum
12. Juni 2020 10:55
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in leider kann ich Ihnen keine weiteren Auskünfte erteilen, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Das von Ihnen ausgedrückte Antragsbegehren ist Gegenstand laufender Verfahren. Eine Akteneinsicht wird bis zu einer bestands- oder rechtskräftigen Entscheidung nach § 2 Abs. 4 AIG nur nach Maßgabe der jeweiligen Verfahrensrechte gewährt. Gemäß § 100 Abs.1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) können nur die Beteiligten eines Verfahrens die Gerichtsakten und die dem Gericht vorgelegten Akten einsehen. Ebenso gilt nach § 29 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfg) auch nur ein Recht auf Akteneinsicht für die Beteiligten eines Verfahrens. Informationen die den Anwendungsbereichen des Brandenburger Umweltinformationsgesetzes oder des Verbraucherinformationsgesetzes unterliegen sind nach hiesiger Ansicht nicht betroffen, sodass auch hier kein Recht auf Akteneinsicht besteht. Gegen diese ablehnende Entscheidung besteht die Möglichkeit gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 AIG, die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg anzurufen. Mit freundlichen Grüßen