Entfernung der Nachbarschafts-Infotafel des "Areal Ratiborstraße"

Dokumente aus denen hervorgeht, aus welchem Grund und auf wessen Anweisung am 6. Januar 2020 ohne jegliche Vorwarnung die Nachbarschafts-Infotafel des "Areal Ratiborstraße" in der Ratiborstraße 14 entfernt worden ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
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Betreff
Entfernung der Nachbarschafts-Infotafel des "Areal Ratiborstraße" [#208028]
Datum
6. Januar 2021 18:37
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente aus denen hervorgeht, aus welchem Grund und auf wessen Anweisung am 6. Januar 2020 ohne jegliche Vorwarnung die Nachbarschafts-Infotafel des "Areal Ratiborstraße" in der Ratiborstraße 14 entfernt worden ist.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208028/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie das falsche Datum. Der in Rede stehende Vorfall fand natürli…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
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Betreff
AW: Entfernung der Nachbarschafts-Infotafel des "Areal Ratiborstraße" [#208028]
Datum
6. Januar 2021 18:38
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie das falsche Datum. Der in Rede stehende Vorfall fand natürlich am 6. Januar 2021 statt. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208028/
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Entfernung der Nachbarschafts-Infotafel …
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entfernung der Nachbarschafts-Infotafel des "Areal Ratiborstraße" [#208028]
Datum
9. Februar 2021 09:30
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Entfernung der Nachbarschafts-Infotafel des "Areal Ratiborstraße"“ vom 06.01.2021 (#208028) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208028/

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Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr Antragsteller/in entschuldigen Sie die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage. Das Straßen- und Grünflächena…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: Entfernung der Nachbarschafts-Infotafel des "Areal Ratiborstraße" [#208028]
Datum
10. März 2021 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in entschuldigen Sie die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage. Das Straßen- und Grünflächenamt hat den Abbau der Tafel veranlasst. Der Abbau erfolgte im Rahmen einer größeren Beräumungsaktion in der Grünanlage rund um das Studentenbad. Diese Grünanlage am Kanal wird sehr viel genutzt, ist in den letzten Jahren aber auch ein Ort der Verwahrlosung geworden, an dem sich Obdachlose bzw. Menschen mit Suchtproblemen aufgehalten und eingerichtet haben. Auch die Bootsanleger*innen breiteten ihren Hausstand zunehmend auf der Grünfläche aus. Das Grünflächenamt unternimmt große Anstrengungen, um diese Grünfläche einschließlich des Spielplatzes und bis zum Görlitzer Ufer hoch für die Freizeitnutzung der Bürger*innen in einem gepflegten Zustand zu halten. Daher lässt das Grünflächenamt die Grünfläche am Studentenbad seit dem vorigen Jahr regelmäßig von Sperrmüll und anderen Aufbauten ohne Sondernutzungserlaubnis beräumen. Auch für die in der öffentlichen Grünanalage aufgestellten Infotafel des Initiative Ratibor14 gab es keine Sondernutzungsgenehmigung. Der Bereich um die Tafel wird immer wieder zum Abstellen von Sperrmüll missbraucht. Auch unerlaubt aufgestellte Altkleidercontainer mussten im vergangenen Jahr dort schon entfernt werden. Das Bezirksamt bedauert, dass die Initiative vorher nicht über den Abbau der Tafel informiert wurde. Die für den Abbau zuständigen Kolleg*innen hatten keinen Kontakt zu Initiative. Die Mitarbeiter, die vor Ort waren, haben die Tafel und ihre Bestandteile an Vertreter*innen der Initiative übergeben. Eine Aufstellung im öffentlichen Raum ist ohne Sondernutzungsgenehmigung nicht möglich. Die Infotafel stellt eine Sondernutzung dar, die nach § 6 Berliner Grünflächengesetz bzw. § 11 Berliner Straßengesetz eine Genehmigung erfordert. Das Straßen- und Grünflächenamt hat daher der Initiative eine Anbringung der Tafel am Zaun empfohlen. Mit freundlichen Grüßen