Entgelterhöhung für Pflegeienrichtungen der Diakonie Wolfsburg

Wie beurteilt das Sozialamt (Heimaufsicht) der Sadt Wolfsburg die Entgelterhöhungen für Pflege in den Heimen der Diakonie Wolfsburg zum 1.1.18 und zum 1.1.19?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2018
  • Frist
    9. Januar 2019
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Dieter Plünnecke
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie beurteilt das S…
An Stadt Wolfsburg Soziales und Gesundheit – Heimaufsicht Details
Von
Dieter Plünnecke
Betreff
Entgelterhöhung für Pflegeienrichtungen der Diakonie Wolfsburg [#35119]
Datum
10. Dezember 2018 09:51
An
Stadt Wolfsburg Soziales und Gesundheit – Heimaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie beurteilt das Sozialamt (Heimaufsicht) der Sadt Wolfsburg die Entgelterhöhungen für Pflege in den Heimen der Diakonie Wolfsburg zum 1.1.18 und zum 1.1.19?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dieter Plünnecke <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Dieter Plünnecke
Stadt Wolfsburg Soziales und Gesundheit – Heimaufsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadt Wolfsburg Soziales und Gesundheit – Heimaufsicht
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. Dezember 2018 09:52
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Stadt Wolfsburg Soziales und Gesundheit – Heimaufsicht
Sehr geehrter Herr Plünnecke, wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer untenstehenden Mail. Wie Sie bei…
Von
Stadt Wolfsburg Soziales und Gesundheit – Heimaufsicht
Betreff
AW: Entgelterhöhung für Pflegeienrichtungen der Diakonie Wolfsburg [#35119]
Datum
2. Januar 2019 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Plünnecke, wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer untenstehenden Mail. Wie Sie bei Absenden Ihrer Mail aus meiner Abwesenheitsmitteilung ersehen konnten, war urlaubsbedingt keine frühere Rückmeldung möglich. Leider kann ich Ihre Anfrage nicht beantworten, da die Höhe und Zusammensetzung der Entgelte in Pflegeeinrichtungen nicht zu dem Aufgabenumfang der Heimaufsichtsbehörden gehört. Diesbezüglich haben wir uns bereits im August des vergangenen Jahres ausführlich in einem Telefonat und einem darauffolgenden persönlichen Gespräch ausgetauscht. Die Verhandlung der Pflegesätze in Heimen erfolgt durch Vertreter der Pflegekassen und des Sozialhilfeträgers. Für den Sozialhilfeträger wird meine Kollegin Frau Neumann tätig. Möglicherweise kann Ihnen Frau Neumann gezieltere Auskünfte zu Ihrer Anfrage erteilen. Die Kontaktdaten lauten: Frau Jennifer Neumann Rathaus B, Zimmer B 103 Telefon: 05361 / 28-2355 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an Frau Neumann. Mit freundlichen Grüßen