Entgeltlich erworbene Softwarelizenzen

Anfrage an: AStA der RWTH Aachen

Eine Liste der Softwarelizenzen und die damit entsprechenden Kosten, die in der Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 16. September 2022 von dem AStA der RWTH Aachen erworben wurden.

Bitte listen Sie - sofern möglich - die folgenden Informationen dazu auf:
* Name der Software
* Name des Herstellers
* Lizenzumfang (z. B. x Benutzer oder x Jahre gültig)
* Lizenzkosten
* zusätzliche Kosten pro Jahr (z. B. Schulung, Support)
* Beschaffungszweck
* aktuelles Einsatzgebiet der Software

Wie Sie vielleicht schon verstehen, bin ich sehr an der Software und dem Budget interessiert, das Sie zur Unterstützung der Studenten/-innen einsetzen.

Ergebnis der Anfrage

Software, die vom AStA der RWTH Aachen während der Zeit der Corona-Pandemie.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. September 2022
  • Frist
    18. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An AStA der RWTH Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entgeltlich erworbene Softwarelizenzen [#259178]
Datum
16. September 2022 10:41
An
AStA der RWTH Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der Softwarelizenzen und die damit entsprechenden Kosten, die in der Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 16. September 2022 von dem AStA der RWTH Aachen erworben wurden. Bitte listen Sie - sofern möglich - die folgenden Informationen dazu auf: * Name der Software * Name des Herstellers * Lizenzumfang (z. B. x Benutzer oder x Jahre gültig) * Lizenzkosten * zusätzliche Kosten pro Jahr (z. B. Schulung, Support) * Beschaffungszweck * aktuelles Einsatzgebiet der Software Wie Sie vielleicht schon verstehen, bin ich sehr an der Software und dem Budget interessiert, das Sie zur Unterstützung der Studenten/-innen einsetzen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 259178 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Aufgrund eines Tippfehlers habe ich leider 2019 statt 2022 geschrieben. Bitte besc…
An AStA der RWTH Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entgeltlich erworbene Softwarelizenzen [#259178]
Datum
16. September 2022 23:01
An
AStA der RWTH Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Aufgrund eines Tippfehlers habe ich leider 2019 statt 2022 geschrieben. Bitte beschränken Sie daher die Ergebnisse auf den Beginn des Haushaltsjahres, also den 1. Januar 2022. Um noch spezifischer zu werden: Das Format, das Ihr internes Buchführungssystem zur Speicherung dieser Transaktionen verwendet, ist absolut akzeptabel. Bitte berücksichtigen Sie auch nicht den "Beschaffungszweck", "aktuelles Einsatzgebiet" oder "zusätzliche Kosten pro Jahr". Ich entschuldige mich im Voraus, falls ich nicht rechtzeitig genug informiert habe und dies zu fehlerhaften Bemühungen geführt hat.