Sehr geehrter Herr Kliefoth,
mit Antrag vom 09.10.2021 haben Sie auf der Grundlage des IFG die Übersendung "jegliche(r) Studien, welche gegen eine Legalisierung/Entkriminalisierung von Cannabis sprechen" beantragt.
Sie baten um Mitteilung, sofern der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sei.
Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60,00 bis 500,00 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen.
Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60,00 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45,00 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30,00 Euro. Ihr Antrag ist sehr umfassend gestellt, insbesondere wurde keine zeitliche Eingrenzung vorgenommen, so dass nach hiesigem Verständnis auch Vorgänge aus dem Bundes- bzw. Zwischenarchiv beizuziehen wären.
Im vorliegenden Fall wird daher ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf 5 Stunden, für Angehörige des gehobenen Dienstes auf 6 Stunden und für Angehörige des mittleren Dienstes auf 10 Stunden. Es würde somit die Höchstgebühr von 500,00 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen.
Bitte teilen Sie mit, ob Sie trotzdem an Ihrem Antrag festhalten.
Hilfreich wäre es auch, sofern Sie Ihren Antrag noch zeitlich eingrenzen könnten.
Rein vorsorglich werden Sie darauf hingewiesen, dass eine Recherche oder inhaltliche Bewertung nach dem IFG nicht geschuldet ist. Es kann daher keine Auswertung danach erfolgen, ob die Studien für oder gegen eine Legalisierung/Entkriminalisierung von Cannabis sprechen. Sofern die vorhandenen Studien bereits veröffentlicht sind, kann auch lediglich einen Verweis auf diese Veröffentlichung erfolgen.
Ergänzend möchte ich Ihnen aber bereits an dieser Stelle schon mitteilen, dass das BMG aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages die Studie "Cannabis: Potenzial und Risiko. Eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme." gefördert hat.
Diese Studie kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden:
https://www.bundesgesundheitsminister....
Zudem habe ich Ihnen die Antwort der Bundesregierung aus dem Jahr 2020 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. "Die Legalisierung von Cannabis", BT-Drs. 19/23736, beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen