Entkriminalisierung/Legalisierung von Cannabis

jegliche Studien, welche gegen eine Legalisierung/Entkriminalisierung von Cannabis sprechen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    9. Oktober 2021
  • Frist
    13. November 2021
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Arne Kliefoth
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: jegliche Studien,…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
Arne Kliefoth
Betreff
Entkriminalisierung/Legalisierung von Cannabis [#230832]
Datum
9. Oktober 2021 17:02
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
jegliche Studien, welche gegen eine Legalisierung/Entkriminalisierung von Cannabis sprechen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Kliefoth Anfragenr: 230832 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Arne Kliefoth
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr geehrter Herr Kliefoth, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
Eingangsbestätigung Entkriminalisierung/Legalisierung von Cannabis [#230832]
Datum
12. Oktober 2021 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kliefoth, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr geehrter Herr Kliefoth, mit Antrag vom 09.10.2021 haben Sie auf der Grundlage des IFG die Übersendung "jegl…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 09.10.2021: Studien in den Akten des BMG zur Entkriminalisierung/Legalisierung von Cannabis [#230832]
Datum
15. Oktober 2021 11:15
Status
Anfrage abgeschlossen
295,9 KB
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1,6 KB


Sehr geehrter Herr Kliefoth, mit Antrag vom 09.10.2021 haben Sie auf der Grundlage des IFG die Übersendung "jegliche(r) Studien, welche gegen eine Legalisierung/Entkriminalisierung von Cannabis sprechen" beantragt. Sie baten um Mitteilung, sofern der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sei. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60,00 bis 500,00 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60,00 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45,00 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30,00 Euro. Ihr Antrag ist sehr umfassend gestellt, insbesondere wurde keine zeitliche Eingrenzung vorgenommen, so dass nach hiesigem Verständnis auch Vorgänge aus dem Bundes- bzw. Zwischenarchiv beizuziehen wären. Im vorliegenden Fall wird daher ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf 5 Stunden, für Angehörige des gehobenen Dienstes auf 6 Stunden und für Angehörige des mittleren Dienstes auf 10 Stunden. Es würde somit die Höchstgebühr von 500,00 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie trotzdem an Ihrem Antrag festhalten. Hilfreich wäre es auch, sofern Sie Ihren Antrag noch zeitlich eingrenzen könnten. Rein vorsorglich werden Sie darauf hingewiesen, dass eine Recherche oder inhaltliche Bewertung nach dem IFG nicht geschuldet ist. Es kann daher keine Auswertung danach erfolgen, ob die Studien für oder gegen eine Legalisierung/Entkriminalisierung von Cannabis sprechen. Sofern die vorhandenen Studien bereits veröffentlicht sind, kann auch lediglich einen Verweis auf diese Veröffentlichung erfolgen. Ergänzend möchte ich Ihnen aber bereits an dieser Stelle schon mitteilen, dass das BMG aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages die Studie "Cannabis: Potenzial und Risiko. Eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme." gefördert hat. Diese Studie kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden: https://www.bundesgesundheitsminister.... Zudem habe ich Ihnen die Antwort der Bundesregierung aus dem Jahr 2020 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. "Die Legalisierung von Cannabis", BT-Drs. 19/23736, beigefügt. Mit freundlichen Grüßen