Entlassung von mutmaßlichen Straftätern (u.a. vers. Totschlag) durch das OLG Frankfurt wegem Überlastung bzw. Personalmangel
Am 1. Juli 2022 habe ich in einer offiziellen Mitteilung des OLG gelesen, dass Sie mehrere mutm. Straftäter entlassen mussten, weil wegen Personalmangel keine Verurteilung stattfinnden konnte. Diese Straftaten können auch nicht mehr nachträglich geahndet werden- resp. abgeurteilt werden. Dieser Vorgang wurde auch vom hessischen Justizminister Posek schriftlich bestätigt.
Muss ich jetzt davon ausgehen, dass ich, oder andere Bürger von Frankfurt, durch diesen Umstand Opfer einer Straftat mittels einer dieser Täter werden können, und sie dies billigend in Kauf nehmen? Ist desweiteren davon auszugehen, dass auch zukünftige begangene Strattaten wegen Personalmangel nicht mehr verfolgt werden können?
Ergebnis der Anfrage
Niemand ist zuständig. Die Verantwortung wird zur nächsten Instanz/Dienststelle geschoben. Äußerst unbefriedigende Antwort ... eher ein Ausweichen, anstatt klar zu sagen, dass die hessische Judikative/Exekutive seit Jahren massive personelle Probleme hat.
Anfrage abgelehnt
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Datum2. Juli 2022
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6. August 2022
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