Entlassung von mutmaßlichen Straftätern (u.a. vers. Totschlag) durch das OLG Frankfurt wegem Überlastung bzw. Personalmangel

Am 1. Juli 2022 habe ich in einer offiziellen Mitteilung des OLG gelesen, dass Sie mehrere mutm. Straftäter entlassen mussten, weil wegen Personalmangel keine Verurteilung stattfinnden konnte. Diese Straftaten können auch nicht mehr nachträglich geahndet werden- resp. abgeurteilt werden. Dieser Vorgang wurde auch vom hessischen Justizminister Posek schriftlich bestätigt.
Muss ich jetzt davon ausgehen, dass ich, oder andere Bürger von Frankfurt, durch diesen Umstand Opfer einer Straftat mittels einer dieser Täter werden können, und sie dies billigend in Kauf nehmen? Ist desweiteren davon auszugehen, dass auch zukünftige begangene Strattaten wegen Personalmangel nicht mehr verfolgt werden können?

Ergebnis der Anfrage

Niemand ist zuständig. Die Verantwortung wird zur nächsten Instanz/Dienststelle geschoben. Äußerst unbefriedigende Antwort ... eher ein Ausweichen, anstatt klar zu sagen, dass die hessische Judikative/Exekutive seit Jahren massive personelle Probleme hat.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Juli 2022
  • Frist
    6. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 1. Juli 20…
An Oberlandesgericht Frankfurt/M. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entlassung von mutmaßlichen Straftätern (u.a. vers. Totschlag) durch das OLG Frankfurt wegem Überlastung bzw. Personalmangel [#252533]
Datum
2. Juli 2022 13:03
An
Oberlandesgericht Frankfurt/M.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 1. Juli 2022 habe ich in einer offiziellen Mitteilung des OLG gelesen, dass Sie mehrere mutm. Straftäter entlassen mussten, weil wegen Personalmangel keine Verurteilung stattfinnden konnte. Diese Straftaten können auch nicht mehr nachträglich geahndet werden- resp. abgeurteilt werden. Dieser Vorgang wurde auch vom hessischen Justizminister Posek schriftlich bestätigt. Muss ich jetzt davon ausgehen, dass ich, oder andere Bürger von Frankfurt, durch diesen Umstand Opfer einer Straftat mittels einer dieser Täter werden können, und sie dies billigend in Kauf nehmen? Ist desweiteren davon auszugehen, dass auch zukünftige begangene Strattaten wegen Personalmangel nicht mehr verfolgt werden können?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252533/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Oberlandesgericht Frankfurt/M.
Ihre Anfrage vom 2.7.2022 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 2.7.2022 ist mir im Rahmen mei…
Von
Oberlandesgericht Frankfurt/M.
Betreff
Ihre Anfrage vom 2.7.2022
Datum
6. Juli 2022 16:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 2.7.2022 ist mir im Rahmen meiner Krankheitsvertretung für die eigentlich zuständige Kollegin vorgelegt worden. Die Pressemitteilung vom 1.7.2022 füge ich als Anlage bei. Daraus ergeben sich alle maßgeblichen Informationen über die hier geführten Verfahren. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass Ihre Annahme, die Angeschuldigten könnten wegen der ihnen vorgeworfenen Straftaten nicht mehr verurteilt werden, unzutreffend ist. Der erste und der zweite Strafsenat haben lediglich die gegen die Angeschuldigten zur Sicherung des Strafverfahrens angeordnete Untersuchungshaft wegen derer in Folge der Verletzung des Beschleunigungsgebots zwischenzeitlich eingetretenen Unverhältnismäßigkeit aufgehoben. Über eine spätere Verurteilung der Angeschuldigten ist damit noch nichts gesagt. Zur personellen Ausstattung oder zur Geschäftsverteilung des Landgerichts Frankfurt am Main kann ich Ihnen ebenso wenig Auskunft erteilen wie zu der Frage, ob die entlassenen Angeschuldigten eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Wenden Sie sich für Informationen über die personelle Ausstattung der hessischen Justiz oder des Landgerichts Frankfurt am Main im Besonderen bitte an das Hessische Ministerium der Justiz bzw. an den Präsidenten des Landgerichts Frankfurt am Main, den Sie auch wegen der Geschäftsverteilung des Landgerichts Frankfurt am Main kontaktieren können. Für Informationen über eine etwaige von den entlassenen Angeschuldigten ausgehende Gefahr für die Allgemeinheit wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Polizeibehörde oder die für die Ermittlungsverfahren zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Mit freundlichen Grüßen