Entnahmekonzept für die Rheinwassertransportleitung Frimmersdorf

Das Entnahmekonzept für die Rheinwassertransportleitung Frimmersdorf, bevorzugt als PDF, um die Umwelt zu schonen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. September 2019
  • Frist
    8. Oktober 2019
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Entnahmekonzept für die Rheinwassertransportleitung Frimmersdorf [#165972]
Datum
5. September 2019 16:23
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Entnahmekonzept für die Rheinwassertransportleitung Frimmersdorf, bevorzugt als PDF, um die Umwelt zu schonen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort

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Bezirksregierung Köln
Entnahmekonzept Sehr geehrter Herr Scharfenort, wunschgemäß übersende ich Ihnen nachfolgend das Entnahmekonzept a…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
Entnahmekonzept
Datum
9. September 2019 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, wunschgemäß übersende ich Ihnen nachfolgend das Entnahmekonzept aus dem Braunkohlenplanentwurf Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung (Kap. 3.6): 3.6 Wasserwirtschaft Ziel 1: Die max. Rheinwasserentnahme beträgt rund 4,2 m3/s Durch ein gestaffeltes Entnahmekonzept abhängig vom Rheinwasserstand ist Vorsorge zu treffen, dass einerseits eine etwaige Beeinträchtigung der Schifffahrt, insbesondere im Niedrigwasserbereich, minimiert, andererseits die Erreichung der übrigen Ziele des Braunkohlenplans Garzweiler gewährleistet wird. Erläuterung: Die für die Versorgung der Feuchtgebiete und die Befüllung des Restsees Garzweiler erforderlichen Wassermengen sollen dem Rhein aus der fließenden Welle entnommen werden. Als Ergebnis von Fachgesprächen bei der Bezirksregierung Köln und bilateralen Gesprächen zwischen den Schifffahrtsverwaltungen und der RWE Power AG wurde im Sinne der gemäß Ziel zu treffenden Vorsorge ein gestaffeltes Entnahmekonzept erarbeitet, welches vorsieht, dass bei einem Abfluss kleiner als GIW (Gleichwertiger Wasserstand) - dies entspricht aktuell einem Pegelstand von 97 cm am Pegel Düsseldorf - nur die Mindestentnahme von ca. 1 m³/s für die Feuchtgebiete erfolgt. Ab einem Pegelstand von GlW bis GlW+50cm am Pegel Düsseldorf erfolgt eine Wasserentnahme von bis zu ca. 2 m³/s, ab einem Pegelstand von GlW+50cm bis GlW+100cm erfolgt dann eine Entnahmemenge von bis zu ca. 2,5 m³/s, bei einem Pegelstand zwischen GlW+100cm und GlW+150cm erfolgt eine Entnahmemenge von bis zu ca. 3,4 m³/s; bei einem Pegelstand zwischen GlW+150cm und GlW+200cm erfolgt eine Entnahmemenge von bis zu ca. 4,0 m³/s und ab einem Pegelstand von GlW+200cm kann dann die max. Entnahme von ca. 4,2 m³/s erfolgen. Diese gestaffelten Entnahmemengen bewirken eine Absenkung im unteren Wasserspiegelbereich des Rheins von 0,2 bis zu 0,4 cm, bei höheren Wasserspiegeln von maximal 0,6 cm. Die Absenkung bleibt damit deutlich unter 1 cm, so dass eine mögliche Beeinflussung für die Schifffahrt, insbesondere im Niedrigwasserbereich, weitestgehend ausgeschlossen wird. Die durch die Wasserentnahme zu erwartenden Wasserspiegellagenänderungen haben keine nachteiligen Auswirkungen auf das Ziel der Erreichung eines guten ökologischen Zustandes des Fließgewässers Rhein. Auch eine Verschärfung der Niedrigwassersituationen am Niederrhein durch die vorgesehenen, aber eben beschränkten Entnahmemengen ist nicht zu erwarten. Der Abfluss des Rheins verzeichnet unter Berücksichtigung zukünftiger Klimaveränderungen im Winter zunehmende Abflussmengen aufgrund deutlich zunehmender Winterniederschläge, während in den Sommermonaten es nahezu unveränderte Abflussverhältnisse geben wird. Besonders im Sommer speist sich der Niederrhein in regenarmen Zeiten aus dem Grundwasserzufluss. Dieser Speicher füllt sich in den zunehmend niederschlagsreicheren Winterhalbjahren stärker auf, so dass es durch die puffernde Wirkung tendenziell zu einer Abminderung von Niedrigwasserextremen kommt. Mit freundlichen Grüßen