Entorderung beorderter Reservisten der Bw wegen "Nicht-Duldung" der Covid19-Impfpflicht gemäß Soldatengesetz

Wievielen beorderten Reservisten der Bw wurde seit Nov. 2021 (Aufnahme der Covid19-Impfung in den zu duldenden Basisimpfschutz gem. 17a SG) -getrennt nach Bundesländern- die Entorderung entzogen, weil sie den geforderten Covid-19 Impfnachweis nicht erbracht haben und wieviele beorderte Reservisten befinden sich aktuell noch in diesem Prozess (Ankündigung der Ausplanung bei Nichtnachweis der Covid19-Impfung) - ebenfalls getrennt nach Bundesländern. Danke!

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  • Datum
    4. Februar 2023
  • Frist
    8. März 2023
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Michael Gehm
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wievielen beorderten Reservisten der …
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
Michael Gehm
Betreff
Entorderung beorderter Reservisten der Bw wegen "Nicht-Duldung" der Covid19-Impfpflicht gemäß Soldatengesetz [#269463]
Datum
4. Februar 2023 19:20
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wievielen beorderten Reservisten der Bw wurde seit Nov. 2021 (Aufnahme der Covid19-Impfung in den zu duldenden Basisimpfschutz gem. 17a SG) -getrennt nach Bundesländern- die Entorderung entzogen, weil sie den geforderten Covid-19 Impfnachweis nicht erbracht haben und wieviele beorderte Reservisten befinden sich aktuell noch in diesem Prozess (Ankündigung der Ausplanung bei Nichtnachweis der Covid19-Impfung) - ebenfalls getrennt nach Bundesländern. Danke!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Gehm Anfragenr: 269463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269463/ Postanschrift Michael Gehm << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Gehm
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BAPersBw I 1.3 Betreff: IFG-Anfrage hier: Entord…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Entorderung beorderter Reservisten der Bw wegen "Nicht-Duldung" der Covid19-Impfpflicht gemäß Soldatengesetz [#269463]
Datum
22. Februar 2023 16:02
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BAPersBw I 1.3 Betreff: IFG-Anfrage hier: Entorderung beorderter Reservisten der Bw wegen "Nicht-Duldung" der Covid19-Impfpflicht gemäß Soldatengesetz Bezug: Ihre Anfrage vom 04.02.2023 Sehr geehrter Herr Gehm, die mit Ihrem Antrag vom 04.02.2023 beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) begehrte Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) liegt hier nicht vor. Die Prüfung des Impfstatus von Reservistinnen und Reservisten ist eine truppendienstliche Angelegenheit. Bei beantragten Ausplanungen/Entorderungen wird der Grund dafür vom BAPersBw nicht erhoben. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Militärringstr. 1000, 50737 Köln einzureichen. Ich weise daraufhin, dass für die Zurückweisung eines Widerspruchs Kosten in Höhe von 30,00 EUR anfallen. Mit freundlichen Grüßen
Michael Gehm
Guten Tag << Anrede >> schönen Dank für Ihre Antwort. Gestatten Sie bitte hierzu im unmittelbaren Bez…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
Michael Gehm
Betreff
AW: Entorderung beorderter Reservisten der Bw wegen "Nicht-Duldung" der Covid19-Impfpflicht gemäß Soldatengesetz [#269463]
Datum
23. Februar 2023 17:02
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> schönen Dank für Ihre Antwort. Gestatten Sie bitte hierzu im unmittelbaren Bezug eine Nachfrage: Wo werden die in Rede stehenden "truppendienstlichen Angelegenheiten" erfasst, heißt, wo kann ich diese im Rahmen des IVG erfragen (Landeskommandos ? Karriere Center?)? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Michael Gehm Anfragenr: 269463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269463/ Postanschrift Michael Gehm << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BAPersBw I 1.3 Betreff: IFG-Anfrage hier: …
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Entorderung beorderter Reservisten der Bw wegen "Nicht-Duldung" der Covid19-Impfpflicht gemäß Soldatengesetz [#269463]
Datum
6. März 2023 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BAPersBw I 1.3 Betreff: IFG-Anfrage hier: Entorderung beorderter Reservisten der Bw wegen "Nicht-Duldung" der Covid19-Impfpflicht gemäß Soldatengesetz Bezug: Ihre Anfrage vom 04.02.2023 Ihre Nachfrage vom 23.02.2023 Sehr geehrter Herr Gehm, leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen begehrte Information an keiner Stelle innerhalb der Bundeswehr zentral vorliegt. Die Gründe für die Ausplanung / Entorderung sind nur den jeweiligen Dienststellen bekannt, an denen der Reservedienst ausgeübt wird bzw. wurde. Hingegen zentral erfasst werden die Entlassungen von Soldatinnen und Soldaten gemäß § 55 Abs. 4 und 5 Soldatengesetz (SG). Im Zeitraum vom 1. April 2021 bis 30. Juni 2022 wurden wegen Weigerung sich gegen CoViD-19 impfen zu lassen, bestandskräftig 2 Personen gemäß § 55 Abs. 4 Soldatengesetz (SG) und 35 Personen nach § 55 Abs. 5 SG entlassen. Es kann angenommen werden, dass diese Zahlen bei Reservedienstleistenden entsprechend geringer sind. Ich hoffe diese Information hilft Ihnen weiter. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Militärringstr. 1000, 50737 Köln einzureichen. Ich weise daraufhin, dass für die Zurückweisung eines Widerspruchs Kosten in Höhe von 30,00 EUR anfallen. Mit freundlichen Grüßen