Entschädigung bei Polizeiversagen
Das Recherchieren der Begriffe Entschädigung und Polizeiversagen im Internet zeigt entweder Antworten zu offenen Vermögensfragen im Gefolge der Deutschen Einheit oder innenpolitische Kommentare zu Konflikten bei Demonstrationen. Die Angehörigen der Opfer der Morde der NSU haben aber zweimal Entschädigung mit der Begründung Polizeiversagen erhalten. Die Auskunft der Thüringer Regierungsstelle für Öffentlichkeitsarbeit dazu lautete, es sei im normalen Rahmen der parlamentarischen Befugnisse, solche Entschädigungen (1 Mill E) ohne gesetzliche Grundlage zu beschließen. Als Staatsbürger mit reichlich Misstrauen in solche Vorgänge frage ich mich da, wie solche Entscheidungen getroffen werden, gibt es da Bewertungshilfen oder Unterschiede zwischen deutschen, europäischen oder außereuropäischen Staatsbürgern, zwischen Mordopfern, Raub-, Betrugs-, Körperverletzungs- oder Erpressungsopfern? Gibt es keine Notwendigkeit für ein ordentliches Entschädigungsgesetz bei Polizeiversagen?
Anfrage erfolgreich
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Datum24. Oktober 2018
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27. November 2018
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