Entschädigung und Erstattung Vorauszahlungen Jahreskarten und Kurse
Von den Berliner Bäderbetrieben (BBB) angebotene Aqua Fitness und Schwimmkurse müssen in der großen Mehrheit im Voraus bezahlt werden.
In der Vergangenheit wurde bei Ausfällen nur angeboten, den ausgefallenen Termin zu einem von den BBB festgelegten Datum nachzuholen. Inwiefern das so zulässig ist, anstatt einer Rückzahlung, wird an anderer Stelle zu prüfen sein.
In der Vergangenheit gab es, unseren Informationen nach, auch bei komplett ausgefallenen Kursen, zunächst ausschließlich die Vorgehensweise eines Gutscheinangebots. Dies wurde später, unseres Wissens nach, kulanter gehandhabt.
Wir fragen
Ist eine Erstattung der im voraus entrichteten Kursgebühren geplant?
Wenn ja, wann erfolgt diese Erstattung?
Wenn nein, was ist stattdessen geplant?
Jahreskarteninhaber*innen sind vertraglich für mindestens ein Jahr zur Zahlung verpflichtet sind, entweder monatlich oder mit einer Einmalzahlung.
Insbesondere Inhaber*innen von ermäßigten Jahreskarten sparen sich diese oft regelrecht vom Munde ab, um schwimmen zu können.
Wie werden Jahreskarteninhaber*innen entschädigt?
Wie werden Jahreskarteninhaber*innen über Entschädigungen informiert?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum24. März 2020
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28. April 2020
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