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Entschädigung und Erstattung Vorauszahlungen Jahreskarten und Kurse

Von den Berliner Bäderbetrieben (BBB) angebotene Aqua Fitness und Schwimmkurse müssen in der großen Mehrheit im Voraus bezahlt werden.
In der Vergangenheit wurde bei Ausfällen nur angeboten, den ausgefallenen Termin zu einem von den BBB festgelegten Datum nachzuholen. Inwiefern das so zulässig ist, anstatt einer Rückzahlung, wird an anderer Stelle zu prüfen sein.
In der Vergangenheit gab es, unseren Informationen nach, auch bei komplett ausgefallenen Kursen, zunächst ausschließlich die Vorgehensweise eines Gutscheinangebots. Dies wurde später, unseres Wissens nach, kulanter gehandhabt.

Wir fragen
Ist eine Erstattung der im voraus entrichteten Kursgebühren geplant?
Wenn ja, wann erfolgt diese Erstattung?
Wenn nein, was ist stattdessen geplant?

Jahreskarteninhaber*innen sind vertraglich für mindestens ein Jahr zur Zahlung verpflichtet sind, entweder monatlich oder mit einer Einmalzahlung.
Insbesondere Inhaber*innen von ermäßigten Jahreskarten sparen sich diese oft regelrecht vom Munde ab, um schwimmen zu können.
Wie werden Jahreskarteninhaber*innen entschädigt?
Wie werden Jahreskarteninhaber*innen über Entschädigungen informiert?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Berliner Bäderbetriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entschädigung und Erstattung Vorauszahlungen Jahreskarten und Kurse [#183303]
Datum
24. März 2020 14:12
An
Berliner Bäderbetriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Von den Berliner Bäderbetrieben (BBB) angebotene Aqua Fitness und Schwimmkurse müssen in der großen Mehrheit im Voraus bezahlt werden. In der Vergangenheit wurde bei Ausfällen nur angeboten, den ausgefallenen Termin zu einem von den BBB festgelegten Datum nachzuholen. Inwiefern das so zulässig ist, anstatt einer Rückzahlung, wird an anderer Stelle zu prüfen sein. In der Vergangenheit gab es, unseren Informationen nach, auch bei komplett ausgefallenen Kursen, zunächst ausschließlich die Vorgehensweise eines Gutscheinangebots. Dies wurde später, unseres Wissens nach, kulanter gehandhabt. Wir fragen Ist eine Erstattung der im voraus entrichteten Kursgebühren geplant? Wenn ja, wann erfolgt diese Erstattung? Wenn nein, was ist stattdessen geplant? Jahreskarteninhaber*innen sind vertraglich für mindestens ein Jahr zur Zahlung verpflichtet sind, entweder monatlich oder mit einer Einmalzahlung. Insbesondere Inhaber*innen von ermäßigten Jahreskarten sparen sich diese oft regelrecht vom Munde ab, um schwimmen zu können. Wie werden Jahreskarteninhaber*innen entschädigt? Wie werden Jahreskarteninhaber*innen über Entschädigungen informiert?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183303 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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