Entschädigungszahlungen an Kohleindustrie

- Dokumente, welche von Bundesfinanzminister Scholz angekündigte Entschädigungszahlungen an die Kohleindustrie betreffen (s. https://de.reuters.com/article/deutschland-kohleausstieg-idDEKBN1ZF0X8) und

- Dokumente/Informationen über Telefonate, Treffen/Meetings usw. zwischen Vertretern der betroffenen Unternehmen und dem Bundesiwrthscaftminister bzw. anderen Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums, wenn diese in Zusammenhang mit den Entschädigungszahlungen stehen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Januar 2020
  • Frist
    19. Februar 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dokumente, welche…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entschädigungszahlungen an Kohleindustrie [#174385]
Datum
17. Januar 2020 09:29
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente, welche von Bundesfinanzminister Scholz angekündigte Entschädigungszahlungen an die Kohleindustrie betreffen (s. https://de.reuters.com/article/deutschland-kohleausstieg-idDEKBN1ZF0X8) und - Dokumente/Informationen über Telefonate, Treffen/Meetings usw. zwischen Vertretern der betroffenen Unternehmen und dem Bundesiwrthscaftminister bzw. anderen Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums, wenn diese in Zusammenhang mit den Entschädigungszahlungen stehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174385 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174385
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Entschädigungszahlungen an Kohleindustrie [#174385]
Datum
5. Februar 2020 16:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom 17. Januar im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat IIIB6 - Sonderfragen konventionelle Stromerzeugung zuständig. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag vom 17. Januar 2020 [#174385] Sehr geehrteAntragsteller/in bitte finden Sie die Antwort auf Ihren Ant…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag vom 17. Januar 2020 [#174385]
Datum
17. Februar 2020 09:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte finden Sie die Antwort auf Ihren Antrag vom 17. Januar 2020 [#174385] anbei. Mit freundlichen Grüßen