Entschädigungszahlungen der Berliner Polizei 2015

Anfrage an: Polizei Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Übersicht sämtlicher Entschädigungszahlungen, die von der Polizei 2015 gemäß § 59 ASOG gezahlt wurden. Aus ihr soll erkennbar werden: Die Anzahl der Zahlungen nach Tatbestand sowie Höhe der Zahlungen

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. November 2016
  • Frist
    13. Dezember 2016
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Entschädigungszahlungen der Berliner Polizei 2015 [#19029]
Datum
10. November 2016 23:57
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Übersicht sämtlicher Entschädigungszahlungen, die von der Polizei 2015 gemäß § 59 ASOG gezahlt wurden. Aus ihr soll erkennbar werden: Die Anzahl der Zahlungen nach Tatbestand sowie Höhe der Zahlungen Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Polizei Berlin
Anfrage nach dem Berliner IFG Sehr geehrter Herr Semsrott, mit o.g. Email beantragen Sie Akteneinsicht nach dem B…
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Berliner IFG
Datum
29. November 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit o.g. Email beantragen Sie Akteneinsicht nach dem Berliner lnformationsfreiheitsgesetz (IFG) und bitten um Übersendung einer Übersicht samtlicher Entschadigungszahlungen, die von der Polizei 2015 gemar., § 59 ASOG gezahlt wurden. Aus ihr soll die Anzahl der Zahlungen nach Tatbestand sowie die Hohe der Zahlungen erkennbar werden. Zu lhrem Antrag teile ich lhnen folgendes mit: Die Polizei Berlin hat im Jahr 2015 keine Entschadigungszahlungen gemar., § 59 ASOG geleistet. Eine Übersicht existiert somit nicht. Kosteninformation Die teilweise Beantwortung lhres Antrages hat einen so geringen Verwaltungsaufwand begründet, dass gemar., § 1 Abs. 2 Verwaltungsgebührenverordnung (VGebO) vom 24. November 2009 (GVBI. S. 707) von einer Erhebung von Gebühren abgesehen wird, da die Kosten der Einziehung hoher als die zu erhebende Gebühr einzuschatzen sind . [Rechtsbehelfsbelehrung]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizei Berlin
Sehr geehrter Antragsteller, die Antwort auf Ihre Anfrage geht Ihnen auf dem Postwege zu. Mit freundlichen Grüßen
Von
Polizei Berlin
Betreff
Entschädigungszahlungen der Berliner Polizei 2015 [#19029]
Datum
29. November 2016 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller, die Antwort auf Ihre Anfrage geht Ihnen auf dem Postwege zu. Mit freundlichen Grüßen