Entschädigungszahlungen und Gebürenkatalog der Nordkirche an das Finanzamt oder die Stadt.

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die folgende Anfrage habe ich bereits an die Senatskanzlei gesendet, die mich an Ihre Finanzbehörde verwiesen hat. Es folgt entsprechende Copy-pasta.

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Den im aktuellen Kirchenstaatsvertrag mit der Nordkirche erwähnten, jedoch nicht angegebenen Anteil an “Entschädigungszahlungen” an die Stadt für den Verwaltungsaufwand beim Erheben der Kirchensteuer.
UND:
Die Gebühren, die fällig werden, wenn die Kirche einen neuen Kircheneintritt an die Meldeämter übermittelt. Diese Information habe ich wider Erwarten nicht im Kirchenstaatsvertrag gefunden. Die Kirche selbst erhebt keine Gebühren für den Eintritt. Da jedoch der Austritt kostet, ist davon auszugehen, dass die Kirche hier ebenfalls eine Gebühr zahlt. Genau die wüsste ich gern.

Sie können zu beiden Dingen einfach komplette Dokumente schicken, falls ihnen das die Arbeit erleichtert. Die versuche ich selbst auszuwerten.

Vielen Dank für Ihre Mühe und den Mehraufwand, den Sie für die Transparenz gegenüber uns allen investieren. Das festigt mein Vertrauen in unsere Demokratie. Es folgt die übliche rechtliche Belehrung, die Fragdenstaat einfügt.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

ANFRAGE VERSEHENTLICH DOPPELT ABGESENDET! HIER ENTLANG->->-> https://fragdenstaat.de/anfrage/entscha…

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. August 2021
  • Frist
    18. September 2021
  • 0 Follower:innen
Hans Acker
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Die folge…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Hans Acker
Betreff
Entschädigungszahlungen und Gebürenkatalog der Nordkirche an das Finanzamt oder die Stadt. [#226846]
Datum
16. August 2021 14:35
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Die folgende Anfrage habe ich bereits an die Senatskanzlei gesendet, die mich an Ihre Finanzbehörde verwiesen hat. Es folgt entsprechende Copy-pasta. ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Den im aktuellen Kirchenstaatsvertrag mit der Nordkirche erwähnten, jedoch nicht angegebenen Anteil an “Entschädigungszahlungen” an die Stadt für den Verwaltungsaufwand beim Erheben der Kirchensteuer. UND: Die Gebühren, die fällig werden, wenn die Kirche einen neuen Kircheneintritt an die Meldeämter übermittelt. Diese Information habe ich wider Erwarten nicht im Kirchenstaatsvertrag gefunden. Die Kirche selbst erhebt keine Gebühren für den Eintritt. Da jedoch der Austritt kostet, ist davon auszugehen, dass die Kirche hier ebenfalls eine Gebühr zahlt. Genau die wüsste ich gern. Sie können zu beiden Dingen einfach komplette Dokumente schicken, falls ihnen das die Arbeit erleichtert. Die versuche ich selbst auszuwerten. Vielen Dank für Ihre Mühe und den Mehraufwand, den Sie für die Transparenz gegenüber uns allen investieren. Das festigt mein Vertrauen in unsere Demokratie. Es folgt die übliche rechtliche Belehrung, die Fragdenstaat einfügt. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Hans Acker Anfragenr: 226846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226846/

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