Entschädigungszahlungen und Gebürenkatalog der Nordkirche an das Finanzamt oder die Stadt.
Den im aktuellen Kirchenstaatsvertrag mit der Nordkirche erwähnten, jedoch nicht angegebenen Anteil an “Entschädigungszahlungen” an die Stadt für den Verwaltungsaufwand.
UND:
Die Gebühren, die fällig werden, wenn die Kirche einen neuen Kircheneintritt an die Meldeämter übermittelt. Diese Information habe ich wider Erwarten nicht im Kirchenstaatsvertrag gefunden. Die Kirche selbst erhebt keine Gebühren für den Eintritt. Da jedoch der Austritt kostet, ist davon auszugehen, dass die Kirche hier ebenfalls eine Gebühr zahlt. Genau die wüsste ich gern.
Sie können zu beiden Dingen einfach komplette Dokumente schicken, falls ihnen das die Arbeit erleichtert. Die versuche ich selbst auszuwerten.
Vielen Dank für Ihre Mühe und den Mehraufwand, den Sie für die Transparenz gegenüber uns allen investieren. Das festigt mein Vertrauen in unsere Demokratie. Es folgt die übliche rechtliche Belehrung, die Fragdenstaat einfügt.
Information nicht vorhanden
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Datum16. August 2021
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18. September 2021
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