Entschädigungszahlungen und Gebürenkatalog der Nordkirche an das Finanzamt oder die Stadt.

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Den im aktuellen Kirchenstaatsvertrag mit der Nordkirche erwähnten, jedoch nicht angegebenen Anteil an “Entschädigungszahlungen” an die Stadt für den Verwaltungsaufwand.
UND:
Die Gebühren, die fällig werden, wenn die Kirche einen neuen Kircheneintritt an die Meldeämter übermittelt. Diese Information habe ich wider Erwarten nicht im Kirchenstaatsvertrag gefunden. Die Kirche selbst erhebt keine Gebühren für den Eintritt. Da jedoch der Austritt kostet, ist davon auszugehen, dass die Kirche hier ebenfalls eine Gebühr zahlt. Genau die wüsste ich gern.

Sie können zu beiden Dingen einfach komplette Dokumente schicken, falls ihnen das die Arbeit erleichtert. Die versuche ich selbst auszuwerten.

Vielen Dank für Ihre Mühe und den Mehraufwand, den Sie für die Transparenz gegenüber uns allen investieren. Das festigt mein Vertrauen in unsere Demokratie. Es folgt die übliche rechtliche Belehrung, die Fragdenstaat einfügt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. August 2021
  • Frist
    18. September 2021
  • 0 Follower:innen
Hans Acker
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Hans Acker
Betreff
Entschädigungszahlungen und Gebürenkatalog der Nordkirche an das Finanzamt oder die Stadt. [#226820]
Datum
16. August 2021 00:44
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Den im aktuellen Kirchenstaatsvertrag mit der Nordkirche erwähnten, jedoch nicht angegebenen Anteil an “Entschädigungszahlungen” an die Stadt für den Verwaltungsaufwand. UND: Die Gebühren, die fällig werden, wenn die Kirche einen neuen Kircheneintritt an die Meldeämter übermittelt. Diese Information habe ich wider Erwarten nicht im Kirchenstaatsvertrag gefunden. Die Kirche selbst erhebt keine Gebühren für den Eintritt. Da jedoch der Austritt kostet, ist davon auszugehen, dass die Kirche hier ebenfalls eine Gebühr zahlt. Genau die wüsste ich gern. Sie können zu beiden Dingen einfach komplette Dokumente schicken, falls ihnen das die Arbeit erleichtert. Die versuche ich selbst auszuwerten. Vielen Dank für Ihre Mühe und den Mehraufwand, den Sie für die Transparenz gegenüber uns allen investieren. Das festigt mein Vertrauen in unsere Demokratie. Es folgt die übliche rechtliche Belehrung, die Fragdenstaat einfügt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans Acker Anfragenr: 226820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226820/
Mit freundlichen Grüßen Hans Acker

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Senatskanzlei Hamburg
Ihre Anfrage an die Senatskanzlei - 226820 Sehr geehrter Herr Acker, die Senatskanzlei verfügt nicht über die von …
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage an die Senatskanzlei - 226820
Datum
16. August 2021 13:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Acker, die Senatskanzlei verfügt nicht über die von Ihnen gewünschten Informationen. Zuständig für die Vereinnahmung der Kirchensteuer ist die Finanzbehörde. In Hamburg beträgt der Verwaltungskostenanteil 4% der vereinnahmten Kirchensteuer. Der Senatskanzlei liegt keine aktuelle Aufstellung des Ertrags aus dem Verwaltungskostenanteil aus der Kirchensteuer der Nordkirche vor. Ob die Finanzbehörde eine Aufstellung über diesen aktuellen Ertrag hat, kann ich nicht sagen. Hierzu müssten Sie sich unmittelbar an die Finanzbehörde wenden. Hinsichtlich der von Ihnen gewünschten Auskunft zu Gebühren für die Kirchen zur Aufnahme von Neumitgliedschaften liegen mir ebenfalls keine Informationen vor. Möglicherweise fällt dies unter die gesetzlich in § 11 des Gebührengesetzes geregelte Gebührenbefreiung. Im Detail gibt es hierzu ggf. amtliche Information bei der für das Meldewesen zuständigen Behörde für Inneres und Sport. Allerdings gewährt das Transparenzrecht kein allgemeines Auskunftsrecht sondern nur ein Recht zur Übermittlung bereits vorliegender amtlicher Informationen. Vor diesem Hintergrund müsste ich Ihren Antrag auf Information ablehnen. Hierzu muss ein formeller Ablehnungsbescheid ergehen, für dessen Übersendung ich eine zustellfähige Anschrift von Ihnen benötige. Wenn Sie dies wünschen übermitteln Sie mir bitte Ihre Postanschrift bis zum 28. August 2021. Sollte ich bis dahin nichts von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag gegenüber der Senatskanzlei zurückziehen und werde das Verfahren kostenfrei für Sie einstellen. Mit freundlichen Grüßen