Entscheidung des Hessischen Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Az. 90.21.19:0003
Kontext/Anlass:
In der Zeitschrift Datenschutz und Datensicherheit (DuD), Jahrgang 2021, S. 704 wurde folgender Leitsatz von einem "Jonas Breyer" zur Entscheidung der Behörde mit dem Az. 90.21.19:0003 veröffentlicht: "Der Videokonferenzdienst 'Zoom' ist in seiner Version vom April 2021 nicht DS-GVO-konform einsetzbar. In Zooms Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung befinden sich mit Art. 28 DS-GVO unvereinbare Einschränkungen der Weisungsbindung und der Lösch- und Kontrollrechte. Ferner behält sich Zoom dort unzulässige Datenexporte in unsichere Drittländer vor, was gegen Art. 32, 44 ff. DS-GVO verstößt".
Anfrage: bitte senden Sie mir folgende Informationen zu:
a) einen Hinweis darauf, ob die Entscheidung der Behörde mit dem Az. 90.21.19:0003 rechtskräftig ist.
b) die rechtliche Begründung der Behörde, warum "Zoom ... unzulässige Datenexporte in unsichere Drittländer vor[sieht], was gegen Art. 32, 44 ff. DS-GVO verstößt" - sowie die von der Behörde für dieses Ergebnis als maßgeblich herangezogenen Informationen des Anbieters des Konferenzdienstes "Zoom".
Anfrage erfolgreich
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Datum28. Oktober 2021
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30. November 2021
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- Betreff
- Entscheidung des Hessischen Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Az. 90.21.19:0003 [#231935]
- Datum
- 28. Oktober 2021 13:25
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- Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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- AW: Entscheidung des Hessischen Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Az. 90.21.19:0003 [#231935]
- Datum
- 30. November 2021 06:05
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- Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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- Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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- Ihre Informationsfreiheitsanfrage; unser Aktenzeichen: 95.21.35:0040/wz
- Datum
- 2. Dezember 2021 11:36
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- AW: Ihre Informationsfreiheitsanfrage; unser Aktenzeichen: 95.21.35:0040/wz [#231935]
- Datum
- 18. Dezember 2021 13:26
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- AW: Ihre Informationsfreiheitsanfrage; unser Aktenzeichen: 95.21.35:0040/wz [#231935]
- Datum
- 31. Dezember 2021 17:36
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- Automatische Antwort: Ihre Informationsfreiheitsanfrage; unser Aktenzeichen: 95.21.35:0040/wz [#231935]
- Datum
- 31. Dezember 2021 17:37
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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- AW: Ihre Informationsfreiheitsanfrage; unser Aktenzeichen: 95.21.35:0040/wz [#231935]
- Datum
- 7. Januar 2022 13:57
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- AW: Ihre Informationsfreiheitsanfrage; unser Aktenzeichen: 95.21.35:0040/wz [#231935]
- Datum
- 8. Januar 2022 13:08
- An
- Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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