Entscheidung über Einreiseverweigerungen im Zuge der Coronakrise

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Dokumente und Akten, aus denen hervorgeht, welche Kriterien bei der Entscheidungsfindung über die Verweigerung oder Zulassung der Einreise von Drittstaatsangehörigen ohne sog. "essential functions" im Zuge der Corona-Krise angelegt werden bzw. auf welcher Grundlage entschieden wird, ob die jeweilig aktuellen Empfehlungen der EU-Kommission hierzu implementiert oder nicht implementiert werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Juni 2020
  • Frist
    31. Juli 2020
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Felix S. Schulz
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente u…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Betreff
Entscheidung über Einreiseverweigerungen im Zuge der Coronakrise [#191729]
Datum
29. Juni 2020 17:48
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente und Akten, aus denen hervorgeht, welche Kriterien bei der Entscheidungsfindung über die Verweigerung oder Zulassung der Einreise von Drittstaatsangehörigen ohne sog. "essential functions" im Zuge der Corona-Krise angelegt werden bzw. auf welcher Grundlage entschieden wird, ob die jeweilig aktuellen Empfehlungen der EU-Kommission hierzu implementiert oder nicht implementiert werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz Anfragenr: 191729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191729/ Postanschrift Felix S. Schulz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Schulz, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage Entscheidung über Einreiseverweigerungen im Zuge der Coronakrise; Vg. 298-2020
Datum
1. Juli 2020 18:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schulz, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/ind… einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/date…) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage Entscheidung über Einreiseverweigerung im Zuge der Coronakrise; Vg. 298-2020 Sehr geehrter Herr Schulz…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage Entscheidung über Einreiseverweigerung im Zuge der Coronakrise; Vg. 298-2020
Datum
3. Juli 2020 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schulz, für Entscheidungen zu Einreisebeschränkungen liegt die Federführung beim BMI (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat). Ich möchte Sie daher bitten, Ihren Antrag direkt beim BMI zu stellen. Mit freundlichen Grüßen