Entscheidung zur Geschwindigkeitsbegrenzung Rausinger Str. Holzwickede (AZ 2014O00076 / 36.3/361011/05)

Am 10.11.2014 hat der Kreis Unna eine eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 der StVO erlassen (AZ 2014O00076 / 36.3/361011/05), die die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Rausinger Str. in Holzwickede zum Gegenstand hatte. Der Text der Anordnung beschreibt eine gemeinsame Entscheidung von Straßenbaulastträger, Kreispolizeibehörde und Kreis Unna, die Grundlage der Anordnung war.

Ich bitte

a) um Zusendung der Unterlagen (Aktennotizen, Vermerken, Protokollen, Korrespondenz), die dieser Entscheidung zugrunde liegen sowie möglicher Protokolle, Vermerke oder Aktennotizen, die diese Entscheidung dokumentieren und

b) um Übermittlung der bei der Gemeinde Holzwickede eingegangenen Anordnung (Fotokopie / Scan) sowie der schriftlichen Anzeige der Gemeinde, mit der die Umsetzung der Anordnung gegenüber dem Kreis angezeigt wurde.

Einen Verweis auf die Zuständigkeit einer anderen Stelle - wie bereits in der Vergangenheit geschehen - bitte ich zu unterlassen. Ich frage Informationen nach IFG NRW an, wobei die Zuständigkeit der Gemeinde unerheblich ist, lediglich das Vorhandensein der Information ist hier ausschlaggebend.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
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Holger Franck
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Holzwickede Details
Von
Holger Franck
Betreff
Entscheidung zur Geschwindigkeitsbegrenzung Rausinger Str. Holzwickede (AZ 2014O00076 / 36.3/361011/05) [#264665]
Datum
3. Dezember 2022 14:33
An
Kommunalverwaltung Holzwickede
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 10.11.2014 hat der Kreis Unna eine eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 der StVO erlassen (AZ 2014O00076 / 36.3/361011/05), die die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Rausinger Str. in Holzwickede zum Gegenstand hatte. Der Text der Anordnung beschreibt eine gemeinsame Entscheidung von Straßenbaulastträger, Kreispolizeibehörde und Kreis Unna, die Grundlage der Anordnung war. Ich bitte a) um Zusendung der Unterlagen (Aktennotizen, Vermerken, Protokollen, Korrespondenz), die dieser Entscheidung zugrunde liegen sowie möglicher Protokolle, Vermerke oder Aktennotizen, die diese Entscheidung dokumentieren und b) um Übermittlung der bei der Gemeinde Holzwickede eingegangenen Anordnung (Fotokopie / Scan) sowie der schriftlichen Anzeige der Gemeinde, mit der die Umsetzung der Anordnung gegenüber dem Kreis angezeigt wurde. Einen Verweis auf die Zuständigkeit einer anderen Stelle - wie bereits in der Vergangenheit geschehen - bitte ich zu unterlassen. Ich frage Informationen nach IFG NRW an, wobei die Zuständigkeit der Gemeinde unerheblich ist, lediglich das Vorhandensein der Information ist hier ausschlaggebend.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Franck Anfragenr: 264665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264665/ Postanschrift Holger Franck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Franck
Holger Franck
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidung zur Geschwindigkeitsbegrenzung Rausinger Str. Holzwic…
An Kommunalverwaltung Holzwickede Details
Von
Holger Franck
Betreff
AW: Entscheidung zur Geschwindigkeitsbegrenzung Rausinger Str. Holzwickede (AZ 2014O00076 / 36.3/361011/05) [#264665]
Datum
28. Februar 2023 07:58
An
Kommunalverwaltung Holzwickede
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidung zur Geschwindigkeitsbegrenzung Rausinger Str. Holzwickede (AZ 2014O00076 / 36.3/361011/05)“ vom 03.12.2022 (#264665) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 53 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Holger Franck
Holger Franck
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidung zur Geschwindigkeitsbegrenzung Rausinger Str. Holzwic…
An Kommunalverwaltung Holzwickede Details
Von
Holger Franck
Betreff
AW: Entscheidung zur Geschwindigkeitsbegrenzung Rausinger Str. Holzwickede (AZ 2014O00076 / 36.3/361011/05) [#264665]
Datum
6. Juni 2023 08:55
An
Kommunalverwaltung Holzwickede
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidung zur Geschwindigkeitsbegrenzung Rausinger Str. Holzwickede (AZ 2014O00076 / 36.3/361011/05)“ vom 03.12.2022 (#264665) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 151 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Holger Franck
Holger Franck
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Holger Franck
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Entscheidung zur Geschwindigkeitsbegrenzung Rausinger Str. Holzwickede (AZ 2014O00076 / 36.3/361011/05)“ [#264665]
Datum
2. Juli 2023 17:01
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/264665/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil erneut mein berechtigtes Begehren durch schlichtes Aussitzen verzögert wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Holger Franck Anhänge: - 264665.pdf Anfragenr: 264665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264665/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Juli 2023 18:57
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Kommunalverwaltung Holzwickede
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Geschwindigkeitsbegrenzung Rausinger Straße Sehr geehrter Herr Franc…
Von
Kommunalverwaltung Holzwickede
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Geschwindigkeitsbegrenzung Rausinger Straße
Datum
12. Juli 2023 11:41
Status
image001.png
615 Bytes


Sehr geehrter Herr Franck, Ihr Antrag nach dem IFG bzgl. der Geschwindigkeitsbegrenzung Rausinger Straße aus Dezember 2022 ist leider nicht bei mir angekommen. Aufgrund dessen haben Sie auch keinerlei Rückmeldung zu dieser erhalten. Zuständig für den Informationszugang sind die jeweiligen Fachbereiche der Gemeinde Holzwickede in ihrer Eigenschaft als informationspflichtige Stelle im funktionalen Sinne nach § 18 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 der Dienstanweisung Datenschutz und Informationsfreiheit für die Gemeinde Holzwickede. Vor der Entscheidung sind die Anträge nach § 18 Abs. 2 der v.g. Dienstanweisung dem Datenschutzbeauftragten zur Prüfung vorzulegen. Ihren Antrag habe ich daher dem Datenschutzbeauftragen mit der Bitte um Prüfung zugeleitet. Sobald mir von dort eine Antwort vorliegt, werde ich die Anträge dem zuständigen Fachbereich zuleiten. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Holzwickede
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Geschwindigkeitsbegrenzung Rausinger Straße Sehr geehrter Herr Franc…
Von
Kommunalverwaltung Holzwickede
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Geschwindigkeitsbegrenzung Rausinger Straße
Datum
13. Juli 2023 14:50
Status
Sehr geehrter Herr Franck, im Anhang die gewünschten Unterlagen zur Verwendung. · Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung · Verkehrsrechtliche Anordnung · Vollzugsmeldung Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.3-4648/23 Geschwindigkeitsbegrenzung Rausinger Str. Holzwickede (AZ 2014O00076 / 36.3/361011/05) Mein Ak…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.3-4648/23 Geschwindigkeitsbegrenzung Rausinger Str. Holzwickede (AZ 2014O00076 / 36.3/361011/05)
Datum
8. August 2023 11:00
Status
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.3-4648/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 03.12.2023 auf Informationszugang zur Geschwindigkeitsbegrenzung Rausinger Str. Holzwickede (AZ 2014O00076 / 36.3/361011/05) Sehr geehrter Herr Franck, haben Sie inzwischen von der Behörde eine Antwort erhalten? Kann ich den Vorgang abschließen? Mit freundlichen Grüßen

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Holger Franck
AW: 209.2.3.2.3-4648/23 Geschwindigkeitsbegrenzung Rausinger Str. Holzwickede (AZ 2014O00076 / 36.3/361011/05) [#2…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Holger Franck
Betreff
AW: 209.2.3.2.3-4648/23 Geschwindigkeitsbegrenzung Rausinger Str. Holzwickede (AZ 2014O00076 / 36.3/361011/05) [#264665]
Datum
15. September 2023 19:31
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> ja, ich habe die Unterlagen erhalten und bedanke mich für Ihre Unterstützung. Ich bedauere, dass die Gemeinde Holzwickede sowie der Kreis Unna immer wieder durch IHr Haus aufgefordert werden müssen, bevor den Gesuch nachgegangen wird. Mit freundlichen Grüßen Holger Franck Anfragenr: 264665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264665/

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