Entscheidung zur Geschwindigkeitsbegrenzung Rausinger Str. Holzwickede (AZ 2014O00076 / 36.3/361011/05)

Anfrage an: Kreis Unna

Am 10.11.2014 hat der Kreis Unna eine eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 der StVO erlassen, die die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Rausinger Str. in Holzwickede zum Gegenstand hatte. Der Text der Anordnung beschreibt eine gemeinsame Entscheidung von Straßenbaulastträger, Kreispolizeibehörde und Kreis Unna, die Grundlage der Anordnung war.
Ich bitte um Zusendung der Unterlagen (Aktennotizen, Vermerken, Protokollen, Korrespondenz), die dieser Entscheidung zugrunde liegen sowie möglicher Protokolle, Vermerke oder Aktennotizen, die diese Entscheidung dokumentieren.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
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Holger Franck
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Unna Details
Von
Holger Franck
Betreff
Entscheidung zur Geschwindigkeitsbegrenzung Rausinger Str. Holzwickede (AZ 2014O00076 / 36.3/361011/05) [#264663]
Datum
3. Dezember 2022 14:26
An
Kreis Unna
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 10.11.2014 hat der Kreis Unna eine eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 der StVO erlassen, die die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Rausinger Str. in Holzwickede zum Gegenstand hatte. Der Text der Anordnung beschreibt eine gemeinsame Entscheidung von Straßenbaulastträger, Kreispolizeibehörde und Kreis Unna, die Grundlage der Anordnung war. Ich bitte um Zusendung der Unterlagen (Aktennotizen, Vermerken, Protokollen, Korrespondenz), die dieser Entscheidung zugrunde liegen sowie möglicher Protokolle, Vermerke oder Aktennotizen, die diese Entscheidung dokumentieren.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Franck Anfragenr: 264663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264663/ Postanschrift Holger Franck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Franck
Holger Franck
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Sache meiner o.g. Anfrage sende ich Ihnen noch das Aktenzeichen der genannt…
An Kreis Unna Details
Von
Holger Franck
Betreff
AW: Entscheidung zur Geschwindigkeitsbegrenzung Rausinger Str. Holzwickede (AZ 2014O00076 / 36.3/361011/05) [#264663]
Datum
3. Dezember 2022 14:27
An
Kreis Unna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Sache meiner o.g. Anfrage sende ich Ihnen noch das Aktenzeichen der genannten Anordnung zu. Es lautet 2014O00076 / 36.3/361011/05. Mit freundlichen Grüßen Holger Franck Anfragenr: 264663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264663/ Postanschrift Holger Franck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreis Unna
Ihre Anfrage zur Rausinger Straße Sehr geehrter Herr Franck, gerne können Sie die Unterlagen bei mir einsehen. Hi…
Von
Kreis Unna
Betreff
Ihre Anfrage zur Rausinger Straße
Datum
14. Dezember 2022 07:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Franck, gerne können Sie die Unterlagen bei mir einsehen. Hier gilt mein Angebot weiterhin. Den gesamten Entscheidungsprozess können Sie auf der Internetseite der Gemeinde Holzwickede frei einsehen. Wurde alles mehrfach im Verkehrsausschuss besprochen. Protokolle, Vorlagen etc. alles abrufbar. Insoweit muss ich auf § 5 Abs. 4 IFG NRW hinweisen. Dies gilt im übrigen auch für den aktuellen Vorgang Sölder Straße!! Auch hierzu können Sie alles im Netz nachlesen. Die beiden Vorgänge zeigen Ihnen auch erneut den Weg auf, den Sie mit Ihren Nachbarn gehen müssen. Ich hatte Ihnen hier bereits häufig Hilfestellungen gegeben. Allerdings ist Ihre Initiative bislang ausgeblieben. Die Diskussion im Umweltausschuss am Montag haben Sie ja sicherlich als interessierter Bürger ebenfalls verfolgt. Mit freundlichen Grüßen
Holger Franck
AW: Ihre Anfrage zur Rausinger Straße [#264663] Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für die Rückmeldung. Die Info…
An Kreis Unna Details
Von
Holger Franck
Betreff
AW: Ihre Anfrage zur Rausinger Straße [#264663]
Datum
16. Dezember 2022 17:05
An
Kreis Unna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für die Rückmeldung. Die Informationen des Ratsinformationssystems sind mir bekannt. Hieraus ergibt sich die finale Entscheidung und ein kurzer Begründungszusammenhang. Diesbezüglich verstehe ich Ihre Ablehnung meines Gesuchs gemäß IFG NRW §5 (4). Sie bestätigen in Ihrer letzten Mail, dass Ihnen weitere Unterlagen vorliegen. Auf diese bezieht sich meine Anfrage ebenfalls. Hinsichtlich der Form des Informationszugangs verweise ich auf meine Anfrage sowie §5 (1) IFG NRW, hier heißt es "Begehrt die Antragstellerin oder der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf nur dann eine andere Art bestimmt werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.". Ich begehre eine elektronische Zustellung der Informationen, wie in meinem Antrag bereits formuliert wurde. Mit freundlichen Grüßen Holger Franck Anfragenr: 264663 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Holger Franck [geschwärzt] [geschwärzt]
Holger Franck
AW: Ihre Anfrage zur Rausinger Straße [#264663] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidung zur G…
An Kreis Unna Details
Von
Holger Franck
Betreff
AW: Ihre Anfrage zur Rausinger Straße [#264663]
Datum
28. Februar 2023 07:50
An
Kreis Unna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidung zur Geschwindigkeitsbegrenzung Rausinger Str. Holzwickede (AZ 2014O00076 / 36.3/361011/05)“ vom 03.12.2022 (#264663) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 53 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich bitte auch meine diesbezügliche Nachricht vom 16.12.2023 zu beachten, die bisher vollständig unbeantwortet geblieben ist. Mit freundlichen Grüßen Holger Franck

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Kreis Unna
AW: Ihre Anfrage zur Rausinger Straße [#264663] Hallo Herr Franck, freut mich von Ihnen zu hören. Habe Ihnen al…
Von
Kreis Unna
Betreff
AW: Ihre Anfrage zur Rausinger Straße [#264663]
Datum
28. Februar 2023 08:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Herr Franck, freut mich von Ihnen zu hören. Habe Ihnen alles geschickt, was ich habe. Ich warte übrigens immer noch auf Ihren Antrag bzgl. der Versetzung des Ortschildes. Es steht die nächste Sitzung des Verkehrsausschusses an und leider taucht der Punkt dort erneut nicht auf. Habe Ihnen doch geschrieben, dass ich hier die Initiative der Anwohner brauche. Mit freundlichen Grüßen