Entscheidung zur Luca App Saarland

Ausschreibung, auf Grundlage derer die Luca App als Kontakt-Tracing-App ausgewählt wurde. Wer waren hier die Mitbewerber und nach welchen Kriterien wurde entschieden?

Wieso hat man nicht die bereits existierende und ständig erweiterte Corona-Warn-App für die Kontaktnachverfolgung genutzt, die mittlerweile dasselbe bietet? Hier wurde bereits letztes Jahr viel Geld vom Staat investiert, sie ist bereits weit verbreitet und bietet - entgegen der Luca App - eine sicherere Datenspeicherung da dezentral. Wieso also eine zusätzliche Lösung, die datenschutz- und lizenztechnisch größere Mängel aufweist und jährliche Lizenzkosten erhebt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. April 2021
  • Frist
    21. Mai 2021
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausschreibung, auf Grund…
An Saarländische Landesregierung - Bürgerbeauftragte Details
Von
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Betreff
Entscheidung zur Luca App Saarland [#218694]
Datum
18. April 2021 18:16
An
Saarländische Landesregierung - Bürgerbeauftragte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ausschreibung, auf Grundlage derer die Luca App als Kontakt-Tracing-App ausgewählt wurde. Wer waren hier die Mitbewerber und nach welchen Kriterien wurde entschieden? Wieso hat man nicht die bereits existierende und ständig erweiterte Corona-Warn-App für die Kontaktnachverfolgung genutzt, die mittlerweile dasselbe bietet? Hier wurde bereits letztes Jahr viel Geld vom Staat investiert, sie ist bereits weit verbreitet und bietet - entgegen der Luca App - eine sicherere Datenspeicherung da dezentral. Wieso also eine zusätzliche Lösung, die datenschutz- und lizenztechnisch größere Mängel aufweist und jährliche Lizenzkosten erhebt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218694/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Saarländische Landesregierung - Bürgerbeauftragte
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Saarländische Landesregierung - Bürgerbeauftragte
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. April 2021 18:16
Status
Warte auf Antwort

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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidung zur Luca App Saarland“ vom 18.04.2…
An Saarländische Landesregierung - Bürgerbeauftragte Details
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Entscheidung zur Luca App Saarland [#218694]
Datum
21. Mai 2021 08:40
An
Saarländische Landesregierung - Bürgerbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidung zur Luca App Saarland“ vom 18.04.2021 (#218694) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218694/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidung zur Luca App Saarland“ vom 18.04.2…
An Saarländische Landesregierung - Bürgerbeauftragte Details
Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Entscheidung zur Luca App Saarland [#218694]
Datum
25. Mai 2021 22:56
An
Saarländische Landesregierung - Bürgerbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidung zur Luca App Saarland“ vom 18.04.2021 (#218694) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218694/
Saarländische Landesregierung - Bürgerbeauftragte
Ihre Nachricht Sehr Antragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die wir zuständigkeitshalber an das Minist…
Von
Saarländische Landesregierung - Bürgerbeauftragte
Betreff
Ihre Nachricht
Datum
26. Mai 2021 12:47
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die wir zuständigkeitshalber an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie weitergeleitet haben. Mit freundlichen Grüßen
Saarländische Landesregierung - Bürgerbeauftragte
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Nachricht über FragDenStaat können Ihre beiden Fragen wie folgt beantwortet…
Von
Saarländische Landesregierung - Bürgerbeauftragte
Betreff
Entscheidung zur Luca App Saarland [#218694]
Datum
11. Juni 2021 11:37
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Nachricht über FragDenStaat können Ihre beiden Fragen wie folgt beantwortet werden. Frage 1: Ausschreibung, auf Grundlage derer die Luca App als Kontakt-Tracing-App ausgewählt wurde. Wer waren hier die Mitbewerber und nach welchen Kriterien wurde entschieden? Antwort: In der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs am 3. März 2021 wurde zunächst der Beschluss gefasst, dass die Länder die Kontaktnachverfolgung auch in elektronischer Form ermöglichen und hierzu wurde ein bundesweit einheitliches Vorgehen vereinbart. Zur Federführung hatte sich zunächst Mecklenburg-Vorpommern bereiterklärt, dies aber wenige Tage später wieder zurückgezogen. Daher erfolgte die Beschaffung einer entsprechenden Kontaktnachverfolgungs-App eigenständig durch die Länder. An dem vom norddeutschen IT-Dienstleister "Dataport" durchgeführten Vergabeverfahren hat das Saarland sich neben den Bundeländern Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Baden-Württemberg beteiligt. Dies diente der Nutzung von Synergieeffekten zwischen den Bundesländern und der beschleunigten Umsetzung im Saarland. Voraussetzung war unter anderem, dass das System durch das Land zentral finanzierbar ist und keine kostenpflichtige Lizenzvergabe an die nutzenden Gäste sowie an die Betriebe erfolgt. Als Folge dieser Beschaffung nutzen Bundesländer übergreifend ein System zur Kontaktnachverfolgung. Eine durch das Land Mecklenburg-Vorpommern durchgeführte Markterkundung hat ergeben, dass nur ein einziges Produkt die dabei zugrunde gelegten Kriterien erfüllt. Die Vergabe wurde als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb auf Grundlage von § 14 Abs. 4 Nr. 3 Vergabeverordnung durchgeführt. Der Vertrag ist mit der Zuschlagserteilung am 26.03.2021 zustande gekommen. Die saarländische Landesregierung hat Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft, der Kunst- und Kulturbranche ergriffen. Weitere Lockerungen sind vor dem Hintergrund des begründeten Schutzbedürfnisses der saarländischen Bürgerinnen und Bürger nur dann vertretbar, wenn die Möglichkeiten einer datenschutzkonformen und in der Bevölkerung akzeptierten Form der Kontaktverfolgung durch die Gesundheitsämter ausgeschöpft werden. Die dem Vergabeverfahren der "Dataport" zugrundeliegende Markterkundung ergab, dass nur ein Hersteller deren Anforderungen erfüllte. Entsprechend wurde nach erfolgtem Verhandlungsverfahren am 26.03.2021 der Zuschlag erteilt. Frage 2: Wieso hat man nicht die bereits existierende und ständig erweiterte Corona-Warn-App für die Kontaktnachverfolgung genutzt, die mittlerweile dasselbe bietet? Hier wurde bereits letztes Jahr viel Geld vom Staat investiert, sie ist bereits weit verbreitet und bietet - entgegen der Luca App - eine sicherere Datenspeicherung da dezentral. Wieso also eine zusätzliche Lösung, die datenschutz- und lizenztechnisch größere Mängel aufweist und jährliche Lizenzkosten erhebt? Antwort: Laut Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten vom 3. März 2021 waren die Länder beauftragt, "im Rahmen eines bundesweit einheitlichen Vorgehens ein System für die Digitalisierung der Kontaktnachverfolgung gemeinsam auswählen, dringlich (zu) vergeben und ein(zu)führen sowie kostenlos zur Verfügung (zu) stellen." Dieses bundesweit einheitliche Vorgehen konnte nicht erzielt werden, jedoch eine gemeinsame Vergabe mit zehn Bundesländern. Da die Einführung einer digitalen Kontaktdatenerfassung mit möglichen Öffnungsschritten gekoppelt wurde und wird, musste man zum Zeitpunkt der Vergabe auf bereits bestehende funktionsfähige Lösungen zugreifen. Die Funktionserweiterung der Corona-Warn-App um eine Check-in-Funktion wurde für den 16. April angekündigt, stand also zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung noch nicht zur Verfügung. Zudem handelt es sich um zwei verschiedene Konstruktionen, die in der Konsequenz aus Sicht des Infektionsschutzes unterschiedlich zu bewerten sind. Denn: Anders als die Luca-App stellt die Corona-Warn-App auch nach dem angekündigten Update keine Möglichkeit der Datenübermittlung an das Gesundheitsamt zur Verfügung. Genau dies ist jedoch erforderlich, um mühsame Recherchearbeit im Zusammenhang mit der Kontaktnachverfolgung zu vermeiden. Die Luca-App ergänzt die Corona-Warn-App CWA des Bundes. Während die CWA per Bluetooth anonym erkennt, ob man sich in der Nähe eines Infizierten aufgehalten hat, ermöglicht die Luca-App die spätere Kontaktverfolgung über die persönliche An- und Abmeldung zu einer Veranstaltung und ersetzt damit die analoge Registrierung in Papierform. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführlichen Antworten zum Thema Luca App. Nichtsdestotrotz h…
An Saarländische Landesregierung - Bürgerbeauftragte Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entscheidung zur Luca App Saarland [#218694]
Datum
11. Juni 2021 19:39
An
Saarländische Landesregierung - Bürgerbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführlichen Antworten zum Thema Luca App. Nichtsdestotrotz hätte ich eine Nachfrage dazu: wie bewerten sie mittlerweile die Wirksamkeit der App in der Kontaktnachverfolgung? Wie ist die Rückmeldung der Gesundheitsämter zur Effizienz? So weit ich nachvollziehen konnte, wurden von den saarländischen Gesundheitsämtern nur wenig Tracing-IDs angefordert, mit denen die Check-ins zur Kontaktnachverfolgung geprüft werden. Sehen Sie beispielhaft auf dieser Seite die Anfragen der letzten 30 Tage für das GA Saarbrücken: https://luca.denken.io/show.php?id=65e4aee1-f357-4426-854e-de92e9ad7bdd (Screenshot aufgrund von tagesaktuellen Veränderungen anbei) Die bisher mit Abstand (!) höchste Zahl der abgefragten IDs seit Einführung betrug 60 innerhalb der letzten 4 Wochen. Das bedeutet pro Tag ca. 2 Abfragen für Kontaktnachverfolgungszwecke! Dabei hat ein Nutzer pro Check-in eine ID, also insgesamt mehrere pro Luca App Nutzer. Das heißt wiederum, dass nicht zwangsläufig 2 Personen pro Tag getrackt werden sondern lediglich im Schnitt zwei Aufenthaltsorte. Von den Datenschutzbedenken haben Sie ja sicher auch gelesen (sieht Meldungen zu Hacking der GA-Daten durch einfache CSV Dateien etc.). Wie bewerten Sie den Nutzen in Anbetracht der erworbenen 370.000€ Jahreslizenz? Wird die App weiterhin an die GA angebunden sein oder reicht vor dem Hintergrund der schwachen Nutzung und Grüßen Sicherheitslücken nicht eine Rückkehr zu Papier und Stift? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - screenshot_2021-06-11-19-38-07.jpg Anfragenr: 218694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218694/