Entscheidungen bezüglich Anfertigung von Kopien von Standesamt-Sammelakten

Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

können Sie mir bitte mitteilen, ob es Entscheidungen des OLG Koblenz bezüglich der Anfertigung von Kopien, amtsprech: Ablichtungen, von Standesamt-Sammelakten gibt. Findhilfe: Es geht hauptsächlich um die Anwendung des § 61 PStG (1937 bzw. 1954) bzw. des §61 und § 62 des PStG (2009).

Ich bitte um die Mitteilung der Aktenzeichen und der Daten.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Juli 2015
  • Frist
    18. August 2015
  • 0 Follower:innen
Aras Abbasi
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir bitte mitteilen, ob es Entscheidu…
An Oberlandesgericht Koblenz Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Entscheidungen bezüglich Anfertigung von Kopien von Standesamt-Sammelakten [#10638]
Datum
15. Juli 2015 10:25
An
Oberlandesgericht Koblenz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir bitte mitteilen, ob es Entscheidungen des OLG Koblenz bezüglich der Anfertigung von Kopien, amtsprech: Ablichtungen, von Standesamt-Sammelakten gibt. Findhilfe: Es geht hauptsächlich um die Anwendung des § 61 PStG (1937 bzw. 1954) bzw. des §61 und § 62 des PStG (2009). Ich bitte um die Mitteilung der Aktenzeichen und der Daten. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>>
Oberlandesgericht Koblenz
Entscheidungen betreffend Auskünfte aus standesamtlichen Sammelakten Sehr geehrter Herr Abbasi, uns sind keine En…
Von
Oberlandesgericht Koblenz
Betreff
Entscheidungen betreffend Auskünfte aus standesamtlichen Sammelakten
Datum
15. Juli 2015 16:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Abbasi, uns sind keine Entscheidungen des OLG Koblenz in Erinnerung, in denen es um Rechtsmittel gegen Entscheidungen ging, die Auskunftsansprüche nach § 62 PStG aus standesamtlichen Sammelakten ging. Ich weise darauf hin, dass das Oberlandesgericht Zweibrücken für das gesamte Land Rheinland-Pfalz zur Entscheidung über Rechtsmittel in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit berufen ist, soweit es - wie hier - nicht um Freiheitsentziehungssachen oder Betreuungssachen geht (Landesgesetz über die Gliederung und die Bezirke der Gerichte vom 5. Oktober 1977, GVBl. 1977,333). Mit freundlichen Grüßen

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Aras Abbasi
AW: Entscheidungen betreffend Auskünfte aus standesamtlichen Sammelakten [#10638] Sehr geehrt<< Anrede >…
An Oberlandesgericht Koblenz Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: Entscheidungen betreffend Auskünfte aus standesamtlichen Sammelakten [#10638]
Datum
15. Juli 2015 18:32
An
Oberlandesgericht Koblenz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. :) Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 10638 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>