Entscheidungen des 3. Senats des OLG Düsseldorf in Eilverfahren zu Veröffentlichungen nach § 31 ARegV

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Entscheidungen des OLG Düsseldorf (3. Senat) in Eilverfahren zu Veröffentlichungen nach § 31 ARegV (vgl. Vortrag des Vizepräsidenten Dr. Franke vom 16.5.2017, https://fragdenstaat.de/files/foi/66793/2017-05-17_RegulierungskonferenzAKRegTP2017.pdf, S.17)

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  • Datum
    24. Mai 2017
  • Frist
    27. Juni 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Entscheidungen d…
An Bundesnetzagentur Details
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Betreff
Entscheidungen des 3. Senats des OLG Düsseldorf in Eilverfahren zu Veröffentlichungen nach § 31 ARegV [#21610]
Datum
24. Mai 2017 21:08
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Entscheidungen des OLG Düsseldorf (3. Senat) in Eilverfahren zu Veröffentlichungen nach § 31 ARegV (vgl. Vortrag des Vizepräsidenten Dr. Franke vom 16.5.2017, https://fragdenstaat.de/files/foi/66793/2017-05-17_RegulierungskonferenzAKRegTP2017.pdf, S.17)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf meinen Antrag auf Informationszugang vom 24.5.2017 und unter Hin…
An Bundesnetzagentur Details
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Betreff
AW: Entscheidungen des 3. Senats des OLG Düsseldorf in Eilverfahren zu Veröffentlichungen nach § 31 ARegV [#21610]
Datum
31. Mai 2017 18:32
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf meinen Antrag auf Informationszugang vom 24.5.2017 und unter Hinweis auf § 7 Abs. 5 Satz 1 IFG bitte ich um Sachstandsmitteilung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wird vom Justiziariat bearbeitet. Weitere Rückfragen richten Sie bitte d…
Von
Bundesnetzagentur
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Betreff
Re: AW: Entscheidungen des 3. Senats des OLG Düsseldorf in Eilverfahren zu Veröffentlichungen nach § 31 ARegV [#21610]
Datum
1. Juni 2017
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wird vom Justiziariat bearbeitet. Weitere Rückfragen richten Sie bitte deshalb an uns. Wir sind dabei zu klären, ob die Entscheidung vom OLG Düsseldorf veröffentlicht wird. Mit einer Veröffentlichung dürfte Ihre Anfrage hinfällig werden. Eine Klärung dieser Frage wird kurzfristig erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Hinweis, der im Hinblick auf meinen Antrag jedoch ohne Belang i…
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Von
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Briefpost
Betreff
Re: AW: Entscheidungen des 3. Senats des OLG Düsseldorf in Eilverfahren zu Veröffentlichungen nach § 31 ARegV [#21610]
Datum
1. Juni 2017
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Hinweis, der im Hinblick auf meinen Antrag jedoch ohne Belang ist: Die Entscheidungen liegen Ihnen vor, Ausschlussgründe sind nicht gegeben und § 7 Abs. 5 Satz 1 IFG verpflichtet Sie, den beantragten Informationszugang unverzüglich zu gewähren. Bitte faxen oder mailen Sie mir die antragsgegenständlichen Entscheidungen unverzüglich an [Faxnummer] oder an [E-Mail-Adresse]. Mit freundlichen Grüßen