Entscheidungen des Bundesverfassunsgerichts und Umsetzung in der BRD

Das Bundesverfassungsgericht gilt als das höchste nationale Gericht in der BRD. Höhere Instanzen sind also die EU-Gerichte.

Per § 31 BverfGG und 20 GG Absatz 3 sind die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bindend für alle in der BRD. Auf der Webseite des BverfG sind die Zahlen veröffentlicht, wie viele Entscheidungen bzw. "Klageschriften" das BverfG gar nicht erst einmal annimmt. Der Großteil wird also gar nicht bearbeitet.

Das BverfG trifft ja entgegen 6 EMRK i.V.m. 2 GG Absatz 1 und 20 GG Absatz 3 eher die Entscheidungen im Rahmen eines Verwaltungsverfahren also außerhalb eines klassischen öffentlichen und fairen Verfahrens. Doch dazu gibt es sogar Urteile des BverfG - Verfahren haben 6 EMRK konform zu sein und ohne jedwede Willkür.

Selber hält sich das BverfG meist nicht daran.

Nun die Fragen:

1. Die Entscheidungen des BverfG sind also bindend für alle per 31 BverfGG i.V.m 20 GG Absatz 3. Entscheidungen sind ja online zu finden. Doch die darunter liegenden Gerichte also z.B. Sozialgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, egal also wer, hält sich meist an so gar nichts. Es ist denen egal. Der Polizei und Staatsanwaltschaften folgen auch nur meist dem eigenen Kopf (PiMalDaumen-Regel). Welche Schulungsmaßnahmen bekommen die darunter liegenden Instanzen inkl. Polizei über die Entscheidungen des BverfG?

2. Wie lange dauert es bis die Entscheidungen dann in ein Bundesgesetzblatt oder ähnlich übertragen und adaptiert werden, sodass das andere Beamtenpersonal außerhalb des BverfG die Entscheidungen für alle auch anwenden kann?

3. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um Gesetzesquerulanten mit Wissen nachzuschulen oder vom Dienst zu suspendieren oder zu entlassen.

Die Anfrage ist auch im Rahmen des Freedom of Information Acts, Vereinte Nationen, Menschenrechte und Pressefreiheit.

Also die meisten Richter bzw. unteren Behörden benehmen sich wie Kleinkinder in der Trotzphase, die wollen ihr eigenes Ding machen fernab von Entscheidungen der EU, BverfG oder Vereinte Nationen (sieh 25 GG und 1 GG Absatz 2).

Der Verbraucherschutz bzw. die Allgemeinheit ist also in Gefahr.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. November 2014
  • Frist
    30. Dezember 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundesverfas…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entscheidungen des Bundesverfassunsgerichts und Umsetzung in der BRD [#8072]
Datum
26. November 2014 09:14
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundesverfassungsgericht gilt als das höchste nationale Gericht in der BRD. Höhere Instanzen sind also die EU-Gerichte. Per § 31 BverfGG und 20 GG Absatz 3 sind die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bindend für alle in der BRD. Auf der Webseite des BverfG sind die Zahlen veröffentlicht, wie viele Entscheidungen bzw. "Klageschriften" das BverfG gar nicht erst einmal annimmt. Der Großteil wird also gar nicht bearbeitet. Das BverfG trifft ja entgegen 6 EMRK i.V.m. 2 GG Absatz 1 und 20 GG Absatz 3 eher die Entscheidungen im Rahmen eines Verwaltungsverfahren also außerhalb eines klassischen öffentlichen und fairen Verfahrens. Doch dazu gibt es sogar Urteile des BverfG - Verfahren haben 6 EMRK konform zu sein und ohne jedwede Willkür. Selber hält sich das BverfG meist nicht daran. Nun die Fragen: 1. Die Entscheidungen des BverfG sind also bindend für alle per 31 BverfGG i.V.m 20 GG Absatz 3. Entscheidungen sind ja online zu finden. Doch die darunter liegenden Gerichte also z.B. Sozialgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, egal also wer, hält sich meist an so gar nichts. Es ist denen egal. Der Polizei und Staatsanwaltschaften folgen auch nur meist dem eigenen Kopf (PiMalDaumen-Regel). Welche Schulungsmaßnahmen bekommen die darunter liegenden Instanzen inkl. Polizei über die Entscheidungen des BverfG? 2. Wie lange dauert es bis die Entscheidungen dann in ein Bundesgesetzblatt oder ähnlich übertragen und adaptiert werden, sodass das andere Beamtenpersonal außerhalb des BverfG die Entscheidungen für alle auch anwenden kann? 3. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um Gesetzesquerulanten mit Wissen nachzuschulen oder vom Dienst zu suspendieren oder zu entlassen. Die Anfrage ist auch im Rahmen des Freedom of Information Acts, Vereinte Nationen, Menschenrechte und Pressefreiheit. Also die meisten Richter bzw. unteren Behörden benehmen sich wie Kleinkinder in der Trotzphase, die wollen ihr eigenes Ding machen fernab von Entscheidungen der EU, BverfG oder Vereinte Nationen (sieh 25 GG und 1 GG Absatz 2). Der Verbraucherschutz bzw. die Allgemeinheit ist also in Gefahr.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Entscheidungen des Bundesverfassunsgerichts und Umsetzung in der BRD
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Entscheidungen des Bundesverfassunsgerichts und Umsetzung in der BRD
Datum
10. Dezember 2014
Status
Anfrage abgeschlossen

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Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> in Bezug auf meine Anfrage und Ihr Schreiben, …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
AW: Entscheidungen des Bundesverfassunsgerichts und Umsetzung in der BRD [#8072]
Datum
16. Dezember 2014 17:44
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> in Bezug auf meine Anfrage und Ihr Schreiben, dass mit Ihrem Aktenzeichen veröffentlicht steht, bedanke ich mich recht herzlich für Ihre Antwort und Benennung der Paragraphen. Ich habe nun gelernt, dass die Umsetzung der BverfG-Urteile innerhalb des BgBL in sechs Monaten erfolgen muss und fand in der Realität teilweise seit 27 Jahre fehlende Umsetzung der Urteile. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 8072 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>