Entscheidungen nach Artikel 60 der DSGVO

Wie viele Entscheidungen nach Artikel 60 der DSGVO wurden von Ihrem Amt im Jahr 2020 erlassen?

Wurden in diesen Entscheidungen Geldbußen oder andere Abhilfemaßnahmen verhängt?

Wie viele Bußgelder?

Wie viele andere Abhilfemaßnahmen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juli 2021
  • Frist
    1. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Name removed >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entscheidungen nach Artikel 60 der DSGVO [#225831]
Datum
30. Juli 2021 11:52
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Name removed >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Entscheidungen nach Artikel 60 der DSGVO wurden von Ihrem Amt im Jahr 2020 erlassen? Wurden in diesen Entscheidungen Geldbußen oder andere Abhilfemaßnahmen verhängt? Wie viele Bußgelder? Wie viele andere Abhilfemaßnahmen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Name removed >> << Name removed >> Request Number: 225831 Reply To: <<email address>> Upload large files for this request here: https://fragdenstaat.de/en/request/225831/upload/439b9fbdc5311eb43cafa7d3a62cfdfaed95de9f/ Post Address: << Name removed >> << Name removed >> << Address removed >> << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Unser AZ: 0221.4-16/92 Ihr Antrag auf Zugang zu Entscheidungen nach Artikel 60 der DSGVO [#225831] vom 30. Juli 2…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
WG: Entscheidungen nach Artikel 60 der DSGVO [#225831]
Datum
12. August 2021 13:48
Status
Unser AZ: 0221.4-16/92 Ihr Antrag auf Zugang zu Entscheidungen nach Artikel 60 der DSGVO [#225831] vom 30. Juli 2021 Sehr Antragsteller/in Ihren oben genannten Antrag haben wir erhalten und beantworten diesen auf Basis des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) kostenfrei. Ihre Fragen und unsere Antworten: Wie viele Entscheidungen nach Artikel 60 der DSGVO wurden von Ihrem Amt im Jahr 2020 erlassen? Wir haben 1 Entscheidung im grenzüberschreitenden Kooperationsverfahren (eben Art. 60 DS-GVO) erlassen. Wurden in diesen Entscheidungen Geldbußen oder andere Abhilfemaßnahmen verhängt? Es wurden keine Geldbußen oder andere Abhilfemaßnahmen verhängt. Mit freundlichen Grüßen