Entscheidungen nach AufenthG §96 im Jahr 2017

Aktenzeichen und Datum aller Entscheidungen nach AufenthG §96 im Jahr 2017

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Amtsgericht Frankfurt (Oder) Details
Von
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Betreff
Entscheidungen nach AufenthG §96 im Jahr 2017 [#29574]
Datum
7. Mai 2018 20:21
An
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktenzeichen und Datum aller Entscheidungen nach AufenthG §96 im Jahr 2017
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Amtsgericht Frankfurt (Oder) - Die Direktorin - Az.: 1451 E - 9.4 Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Inform…
Von
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Betreff
AW: Entscheidungen nach AufenthG §96 im Jahr 2017 [#29574]
Datum
16. Mai 2018 17:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Amtsgericht Frankfurt (Oder) - Die Direktorin - Az.: 1451 E - 9.4 Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG vom 07.15.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Als Grundlage für die von Ihnen begehrte Auskunft kommt möglicherweise das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg (AIG) in Betracht. Das AIG gilt für Organe der Rechtspflege nur insoweit, als sie Verwaltungsaufgaben erledigen (§ 2 Abs. 2 S. 1 AIG). In der Verwaltungsabteilung des Amtsgerichts werden Verfahren nach § 96 AufenthG und deren Aktenzeichen nicht erfasst. Hinweis gemäß § 6 Abs. 1 S. 9 AIG: Gemäß § 11 Abs. 2 AIG hat jeder das Recht, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht anzurufen. Mit freundlichen Grüßen