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Entscheidungen vor dem Familiengericht

Anfrage an: Amtsgericht Warendorf

Gibt es Angaben wie häufig, bei Familienangelegenheiten vor dem Familiengericht Warendorf in Fällen wo Kinder involviert waren, für eine bestimmte Personengruppen entscheiden wurde.
Wie häufig wurden im Kreis Warendorf bei Sorgenrechtsstreitigkeiten, Aufenthalstbestimmungsrecht und Umgang Entscheidungen/Beschlüsse zugunsten des Vater- bzw. Entscheidungen/Beschlüsse zugunsten der Mutter getroffen.

Gibt es Zahlen in wie weit die Eltern als Erziehungsunfähig eingestuft wurden.

Wie groß ist die Zahl der Familien/ Kinder die durch diese Entscheidung beim Amtsgericht sodann den sog. Lebensmittelpunkt beim Vater oder bei der Mutter haben werden.
Sollten diese Angaben vorliegen, so bitte ich um die Zusendung der entsprechenden Daten.
Für diese Anfrage sollte die Grundlage sein, dass beide Eltern gleichermaßen Erziehungsfähig sind und keinen Gefährdung der Kinder vorliegt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Februar 2017
  • Frist
    28. März 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Amtsgericht Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entscheidungen vor dem Familiengericht [#20441]
Datum
22. Februar 2017 07:10
An
Amtsgericht Warendorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es Angaben wie häufig, bei Familienangelegenheiten vor dem Familiengericht Warendorf in Fällen wo Kinder involviert waren, für eine bestimmte Personengruppen entscheiden wurde. Wie häufig wurden im Kreis Warendorf bei Sorgenrechtsstreitigkeiten, Aufenthalstbestimmungsrecht und Umgang Entscheidungen/Beschlüsse zugunsten des Vater- bzw. Entscheidungen/Beschlüsse zugunsten der Mutter getroffen. Gibt es Zahlen in wie weit die Eltern als Erziehungsunfähig eingestuft wurden. Wie groß ist die Zahl der Familien/ Kinder die durch diese Entscheidung beim Amtsgericht sodann den sog. Lebensmittelpunkt beim Vater oder bei der Mutter haben werden. Sollten diese Angaben vorliegen, so bitte ich um die Zusendung der entsprechenden Daten. Für diese Anfrage sollte die Grundlage sein, dass beide Eltern gleichermaßen Erziehungsfähig sind und keinen Gefährdung der Kinder vorliegt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amtsgericht Warendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank f?r Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil S…
Von
Amtsgericht Warendorf
Betreff
Automatische Antwort: Entscheidungen vor dem Familiengericht [#20441]
Datum
22. Februar 2017 07:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank f?r Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Amtsgericht Warendorf eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der ?bermittlungsweg per E-Mail dient ausschlie?lich dazu, informelle Mitteilungen au?erhalb von anh?ngigen Verfahren zu ?bersenden. In Rechtssachen k?nnen daher auf diesem Wege insbesondere keine Schrifts?tze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren ?bersandt werden, da die Identit?t des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in dieser Angelegenheit in Ihrem eigenen Interesse die ?blichen ?bermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle ?brigen Anliegen werden an die zust?ndige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese Email dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten F?llen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal. Mit freundlichen Gr??en Der Direktor des Amtsgerichts Im Auftrag
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