Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am OVG Niedersachsen

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu oder veröffentlichen Folgendes oder nennen mir die frei zugänglichen Fundstellen zu:

Allen Entscheidungen (sowohl Hauptsache- als auch Eilverfahren) zum AFBG seit 01.08.2016. Die Entscheidungen bitte ich zu anonymisieren.

Rein vorsorglich weise ich Sie auf den Beschluss des BGH vom 5.4.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16 (mit Bezug auf weitere höchstrichterliche Entscheidungen) hin.

Die Veröffentlichung von Urteilen ist demnach Teil der öffentlichen Aufgabe der Gerichte. Zit. BGH aaO: "Aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt grundsätzlich eine Rechtspflicht der Gerichtsverwaltung zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen [..]. Der Bürger muss zumal in einer zunehmend komplexen Rechtsordnung zuverlässig in Erfahrung bringen können, welche Rechte er hat und welche Pflichten ihm obliegen; die Möglichkeiten und Aussichten eines Individualrechtsschutzes müssen für ihn annähernd vorhersehbar sein. Ohne ausreichende Publizität der Rechtsprechung ist dies nicht möglich (BVerwGE 104, 105, 109). Zur Begründung der Pflicht der Gerichte, der Öffentlichkeit ihre Entscheidungen zugänglich zu machen und zur Kenntnis zu geben, bedarf es bei dieser Verfassungslage keiner speziellen gesetzlichen Regelung (BVerwG aaO). Diese Publikationspflicht hat ihre Grundlage daneben auch in dem leitenden Grundsatz des Prozessrechts der Öffentlichkeit gerichtlicher Verhandlungen und Urteilsverkündungen (§§ 169, 173 GVG), geht aber über diesen hinaus (BVerwG aaO 110)".

Dies beschränkt sich dem BGH nach gleichwohl nicht nur auf Entscheidungen, die nach Ansicht des Gerichts veröffentlichungswürdig sind, da entsprechende Anfragen aus der Öffentlichkeit regelmäßig ein öffentliches Interesse belegen.

Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Juni 2020
  • Frist
    2. Juli 2020
  • Kosten dieser Information:
    12,50 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu oder veröffentlichen Folgendes oder nennen mir die…
An Oberverwaltungsgericht Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am OVG Niedersachsen [#187733]
Datum
2. Juni 2020 10:42
An
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu oder veröffentlichen Folgendes oder nennen mir die frei zugänglichen Fundstellen zu: Allen Entscheidungen (sowohl Hauptsache- als auch Eilverfahren) zum AFBG seit 01.08.2016. Die Entscheidungen bitte ich zu anonymisieren. Rein vorsorglich weise ich Sie auf den Beschluss des BGH vom 5.4.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16 (mit Bezug auf weitere höchstrichterliche Entscheidungen) hin. Die Veröffentlichung von Urteilen ist demnach Teil der öffentlichen Aufgabe der Gerichte. Zit. BGH aaO: "Aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt grundsätzlich eine Rechtspflicht der Gerichtsverwaltung zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen [..]. Der Bürger muss zumal in einer zunehmend komplexen Rechtsordnung zuverlässig in Erfahrung bringen können, welche Rechte er hat und welche Pflichten ihm obliegen; die Möglichkeiten und Aussichten eines Individualrechtsschutzes müssen für ihn annähernd vorhersehbar sein. Ohne ausreichende Publizität der Rechtsprechung ist dies nicht möglich (BVerwGE 104, 105, 109). Zur Begründung der Pflicht der Gerichte, der Öffentlichkeit ihre Entscheidungen zugänglich zu machen und zur Kenntnis zu geben, bedarf es bei dieser Verfassungslage keiner speziellen gesetzlichen Regelung (BVerwG aaO). Diese Publikationspflicht hat ihre Grundlage daneben auch in dem leitenden Grundsatz des Prozessrechts der Öffentlichkeit gerichtlicher Verhandlungen und Urteilsverkündungen (§§ 169, 173 GVG), geht aber über diesen hinaus (BVerwG aaO 110)". Dies beschränkt sich dem BGH nach gleichwohl nicht nur auf Entscheidungen, die nach Ansicht des Gerichts veröffentlichungswürdig sind, da entsprechende Anfragen aus der Öffentlichkeit regelmäßig ein öffentliches Interesse belegen. Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187733 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am OVG N…
An Oberverwaltungsgericht Niedersachsen Details
Von
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Betreff
AW: Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am OVG Niedersachsen [#187733]
Datum
3. Juli 2020 12:30
An
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am OVG Niedersachsen“ vom 02.06.2020 (#187733) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187733/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
AFBG-Entscheidungen Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 3.7.2020 teile ich Ihnen mit, dass seit dem…
Von
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Betreff
AFBG-Entscheidungen
Datum
6. Juli 2020 12:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 3.7.2020 teile ich Ihnen mit, dass seit dem 1.8.2018 keine veröffentlichten Entscheidungen zum AFBG ergangen sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AFBG-Entscheidungen [#187733] Sehr geehrteAntragsteller/in es wurde ja auch nicht nach veröffentlichten Entsc…
An Oberverwaltungsgericht Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AFBG-Entscheidungen [#187733]
Datum
6. Juli 2020 19:36
An
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in es wurde ja auch nicht nach veröffentlichten Entscheidungen gefragt, sondern danach, nicht veröffentlichte zu veröffentlichen. Zudem seit 01.08.2016 und nicht seit 01.08.2018. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187733/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: AFBG-Entscheidungen [#187733] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungen…
An Oberverwaltungsgericht Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AFBG-Entscheidungen [#187733]
Datum
8. Juli 2020 14:19
An
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am OVG Niedersachsen“ vom 02.06.2020 (#187733) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187733/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AFBG-Entscheidungen [#187733] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungen…
An Oberverwaltungsgericht Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AFBG-Entscheidungen [#187733]
Datum
12. August 2020 18:03
An
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am OVG Niedersachsen“ vom 02.06.2020 (#187733) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187733/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AFBG-Entscheidungen [#187733] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungen…
An Oberverwaltungsgericht Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AFBG-Entscheidungen [#187733]
Datum
13. September 2020 10:49
An
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am OVG Niedersachsen“ vom 02.06.2020 (#187733) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 74 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187733/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Entscheidungsanforderungen zum AFBG Sehr geehrteAntragsteller/in es gibt nur zwei Entscheidungen zum AFBG, unter …
Von
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Betreff
Entscheidungsanforderungen zum AFBG
Datum
29. September 2020 08:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in es gibt nur zwei Entscheidungen zum AFBG, unter dem Aktenzeichen 4 LA 51/18 finden Sie die veröffentlichte Entscheidung kostenfrei in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz. Unter dem Aktenzeichen 4 LC 152/14 (nicht veröffentlicht) weise ich zu Ihrem Antrag auf Überlassung einer Entscheidungsabschrift darauf hin, dass gemäß Nr. 5 in Anl. 2 zu § 111 Abs. 2 NJG für jede Entscheidung, für nicht am Verfahren Beteiligter, eine Gebühr von 12,50 € erhoben werden muss und zwar unabhängig vom Umfang der Entscheidung und der Art der Übermittlung. Halten Sie an Ihrer Bitte auf Übersendung der Entscheidung/en fest? Mit freundlichen Grüßen