Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am VGH Bayern

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu oder veröffentlichen Folgendes oder nennen mir die frei zugänglichen Fundstellen zu:

Allen Entscheidungen (sowohl Hauptsache- als auch Eilverfahren) zum AFBG seit 01.08.2016. Die Entscheidungen bitte ich zu anonymisieren. Die beiden Entscheidungen aus der frei zugänglichen Entscheidungsdatenbank Bayern (12 ZB 19.32 und 12 ZB 18.1401) sind mir bereits bekannt - die Anfrage bezieht sich also nur auf mögliche weitere Entscheidungen.

Rein vorsorglich weise ich Sie auf den Beschluss des BGH vom 5.4.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16 (mit Bezug auf weitere höchstrichterliche Entscheidungen) hin.

Die Veröffentlichung von Urteilen ist demnach Teil der öffentlichen Aufgabe der Gerichte. Zit. BGH aaO: "Aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt grundsätzlich eine Rechtspflicht der Gerichtsverwaltung zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen [..]. Der Bürger muss zumal in einer zunehmend komplexen Rechtsordnung zuverlässig in Erfahrung bringen können, welche Rechte er hat und welche Pflichten ihm obliegen; die Möglichkeiten und Aussichten eines Individualrechtsschutzes müssen für ihn annähernd vorhersehbar sein. Ohne ausreichende Publizität der Rechtsprechung ist dies nicht möglich (BVerwGE 104, 105, 109). Zur Begründung der Pflicht der Gerichte, der Öffentlichkeit ihre Entscheidungen zugänglich zu machen und zur Kenntnis zu geben, bedarf es bei dieser Verfassungslage keiner speziellen gesetzlichen Regelung (BVerwG aaO). Diese Publikationspflicht hat ihre Grundlage daneben auch in dem leitenden Grundsatz des Prozessrechts der Öffentlichkeit gerichtlicher Verhandlungen und Urteilsverkündungen (§§ 169, 173 GVG), geht aber über diesen hinaus (BVerwG aaO 110)".

Dies beschränkt sich dem BGH nach gleichwohl nicht nur auf Entscheidungen, die nach Ansicht des Gerichts veröffentlichungswürdig sind, da entsprechende Anfragen aus der Öffentlichkeit regelmäßig ein öffentliches Interesse belegen.

Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Juni 2020
  • Frist
    4. Juli 2020
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An Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Details
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Betreff
Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am VGH Bayern [#187732]
Datum
2. Juni 2020 10:37
An
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu oder veröffentlichen Folgendes oder nennen mir die frei zugänglichen Fundstellen zu: Allen Entscheidungen (sowohl Hauptsache- als auch Eilverfahren) zum AFBG seit 01.08.2016. Die Entscheidungen bitte ich zu anonymisieren. Die beiden Entscheidungen aus der frei zugänglichen Entscheidungsdatenbank Bayern (12 ZB 19.32 und 12 ZB 18.1401) sind mir bereits bekannt - die Anfrage bezieht sich also nur auf mögliche weitere Entscheidungen. Rein vorsorglich weise ich Sie auf den Beschluss des BGH vom 5.4.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16 (mit Bezug auf weitere höchstrichterliche Entscheidungen) hin. Die Veröffentlichung von Urteilen ist demnach Teil der öffentlichen Aufgabe der Gerichte. Zit. BGH aaO: "Aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt grundsätzlich eine Rechtspflicht der Gerichtsverwaltung zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen [..]. Der Bürger muss zumal in einer zunehmend komplexen Rechtsordnung zuverlässig in Erfahrung bringen können, welche Rechte er hat und welche Pflichten ihm obliegen; die Möglichkeiten und Aussichten eines Individualrechtsschutzes müssen für ihn annähernd vorhersehbar sein. Ohne ausreichende Publizität der Rechtsprechung ist dies nicht möglich (BVerwGE 104, 105, 109). Zur Begründung der Pflicht der Gerichte, der Öffentlichkeit ihre Entscheidungen zugänglich zu machen und zur Kenntnis zu geben, bedarf es bei dieser Verfassungslage keiner speziellen gesetzlichen Regelung (BVerwG aaO). Diese Publikationspflicht hat ihre Grundlage daneben auch in dem leitenden Grundsatz des Prozessrechts der Öffentlichkeit gerichtlicher Verhandlungen und Urteilsverkündungen (§§ 169, 173 GVG), geht aber über diesen hinaus (BVerwG aaO 110)". Dies beschränkt sich dem BGH nach gleichwohl nicht nur auf Entscheidungen, die nach Ansicht des Gerichts veröffentlichungswürdig sind, da entsprechende Anfragen aus der Öffentlichkeit regelmäßig ein öffentliches Interesse belegen. Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187732 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Kurzmitteilung Sehr geehrteAntragsteller/in die veröffentlichten Entscheidungen unseres Hauses finden Sie unter…
Von
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Betreff
AW: Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am VGH Bayern [#187732]
Datum
2. Juni 2020 16:56
Status
Warte auf Antwort
Kurzmitteilung Sehr geehrteAntragsteller/in die veröffentlichten Entscheidungen unseres Hauses finden Sie unter dem Link „https://www.gesetze-bayern.de/Search/Hitlist“ (Portal „Bayern.Recht“). Weitere Entscheidungen können Sie gerne - möglichst unter Nennung des Aktenzeichens - bei unserer Bibliothek (unter dieser E-Mail-Adresse) anfordern - dafür werden folgende Kosten erhoben: * Übersendung per E-Mail 7,50 EUR je übermittelte Datei (unabhängig vom Umfang) * Übersendung in Papierform oder per Telefax * für bis zu 10 Seiten: 10 EUR * für mehr als 10 bis zu 50 Seiten: 10 EUR zuzüglich 0,50 EUR je 10 Seiten übersteigende Seite * für mehr als 50 Seiten: 30 EUR zuzüglich 0,15 EUR je 50 Seiten übersteigende Seite · Wird die Entscheidung nicht eindeutig durch Angabe des Aktenzeichens oder Entscheidungsdatums benannt und vermehrt sich der Verwaltungsaufwand wegen einer notwendigen Recherche, kann sich die Regelgebühr um 5 Euro erhöhen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte in meiner Anfrage ja geschrieben "Die beiden Entscheidungen aus der f…
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AW: Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am VGH Bayern [#187732]
Datum
2. Juni 2020 20:26
An
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte in meiner Anfrage ja geschrieben "Die beiden Entscheidungen aus der frei zugänglichen Entscheidungsdatenbank Bayern (12 ZB 19.32 und 12 ZB 18.1401) sind mir bereits bekannt - die Anfrage bezieht sich also nur auf mögliche weitere Entscheidungen." Nicht bekannte Entscheidungen kann ich leider nicht konkret benennen. Mit der Erhebung der Kosten bin ich einverstanden, soweit die Gesamtkosten 50 € nicht übersteigen. Wenn die Kosten höher sind, bitte ich zunächst um Kostenschätzung und Mitteilung der Anzahl der betreffenden Entscheidungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187732
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsanforderung v. 02.06.20, Entscheidungen z. AFBG, unser Z: 0126.3.132/20 Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Betreff
Entscheidungsanforderung v. 02.06.20, Entscheidungen z. AFBG, unser Z: 0126.3.132/20
Datum
15. Juni 2020 15:00
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre e-mail wurden von uns 153 Entscheidungen recherchiert. Als Anlage erhalten Sie hierüber eine Liste mit den Aktenzeichen. Bitte teilen Sie uns mit, welche Entscheidungen Sie aus der Liste benötigen. Die Kosten hierfür wurden Ihnen bekannt gegeben. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Entscheidungsanforderung v. 02.06.20, Entscheidungen z. AFBG, unser Z: 0126.3.132/20 [#187732] Sehr geehrteAnt…
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Betreff
AW: Entscheidungsanforderung v. 02.06.20, Entscheidungen z. AFBG, unser Z: 0126.3.132/20 [#187732]
Datum
16. Juni 2020 12:46
An
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Da war aber leider kein Anhang dabei. Sind das wirklich alles AFBG-Entscheidungen am VGH ab 01.08.2016? Ich habe eine Anfrage zur Veröffentlichung der AFBG-Entscheidungen an alle Bundesländer gesendet und der Schnitt pro Bundesland liegt bislang bei unter einer Entscheidung (< 1,0). Die Anzahl von 153 Entscheidungen kommt mir daher sehr hoch vor. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187732/
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
AW: Entscheidungsanforderung v. 02.06.20, Entscheidungen z. AFBG, unser Z: 0126.3.132/20 [#187732] Sehr geehrteAnt…
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
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AW: Entscheidungsanforderung v. 02.06.20, Entscheidungen z. AFBG, unser Z: 0126.3.132/20 [#187732]
Datum
16. Juni 2020 14:14
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalte Sie die Liste mit den Entscheidungen. Das Versehen bitten wir zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Entscheidungsanforderung v. 02.06.20, Entscheidungen z. AFBG, unser Z: 0126.3.132/20 [#187732] Sehr geehrteAnt…
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AW: Entscheidungsanforderung v. 02.06.20, Entscheidungen z. AFBG, unser Z: 0126.3.132/20 [#187732]
Datum
16. Juni 2020 16:24
An
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bitte unter Hinweis auf meine E-Mail vom 16. Juni 2020 um 12:46 Uhr noch einmal höflich um Auskunft, ob sich bei diesen Entscheidungen auch wirklich um Entscheidungen zum AFBG handelt. Die Anzahl an Entscheidungen erscheint nach wir vor extrem hoch im Vergleich zu anderen Bundesländern (von denen im Übrigen die meisten evtl. vorliegende Entscheidungen auf die Anfrage hin von sich aus kostenfrei veröffentlichten). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187732/
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
AW: Entscheidungsanforderung v. 02.06.20, Entscheidungen z. AFBG, unser Z: 0126.3.132/20 [#187732] Sehr geehrteAnt…
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Betreff
AW: Entscheidungsanforderung v. 02.06.20, Entscheidungen z. AFBG, unser Z: 0126.3.132/20 [#187732]
Datum
25. Juni 2020 07:45
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in mit der Liste wurden Ihnen alle Entscheidungen für das Sachgebiet AFBG übermittelt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Entscheidungsanforderung v. 02.06.20, Entscheidungen z. AFBG, unser Z: 0126.3.132/20 [#187732] Sehr geehrteAnt…
An Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entscheidungsanforderung v. 02.06.20, Entscheidungen z. AFBG, unser Z: 0126.3.132/20 [#187732]
Datum
8. Juli 2020 14:36
An
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte zunächst nur um Veröffentlichung der Entscheidung 12 ZB 16.873 vom 17.07.2018, hilfsweise um kostenfreie, höchsthilfsweise um kostenpflichtige Übersendung auf dem kostengünstigsten Übertragungsweg. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187732/

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Entscheidungsanforderung v. 08.07.20, Az. 12 ZB 16.873, unser Z: 0126.3.132/20 Sehr geehrteAntragsteller/in in de…
Von
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Betreff
Entscheidungsanforderung v. 08.07.20, Az. 12 ZB 16.873, unser Z: 0126.3.132/20
Datum
9. Juli 2020 15:46
Status
161,6 KB
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