Entscheidungen zum VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu oder veröffentlichen Folgendes oder nennen mir die frei zugänglichen Fundstellen zu:

Allen Entscheidungen (sowohl Hauptsache- als auch Einverfahren) zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG) im Jahr 2019. Insbesondere zu Verfahren 3 L 320/19. Die Entscheidungen bitte ich zu anonymisieren.

Rein vorsorglich weise ich Sie auf den Beschluss des BGH vom 5.4.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16 (mit Bezug auf weitere höchstrichterliche Entscheidungen) hin. Die Veröffentlichung von Urteilen ist demnach Teil der öffentlichen Aufgabe der Gerichte. Zit. BGH aaO: "Aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt grundsätzlich eine Rechtspflicht der Gerichtsverwaltung zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen [..]. Der Bürger muss zumal in einer zunehmend komplexen Rechtsordnung zuverlässig in Erfahrung bringen können, welche Rechte er hat und welche Pflichten ihm obliegen; die Möglichkeiten und Aussichten eines Individualrechtsschutzes müssen für ihn annähernd vorhersehbar sein. Ohne ausreichende Publizität der Rechtsprechung ist dies nicht möglich (BVerwGE 104, 105, 109). Zur Begründung der Pflicht der Gerichte, der Öffentlichkeit ihre Entscheidungen zugänglich zu machen und zur Kenntnis zu geben, bedarf es bei dieser Verfassungslage keiner speziellen gesetzlichen Regelung (BVerwG aaO). Diese Publikationspflicht hat ihre Grundlage daneben auch in dem leitenden Grundsatz des Prozessrechts der Öffentlichkeit gerichtlicher Verhandlungen und Urteilsverkündungen (§§ 169, 173 GVG), geht aber über diesen hinaus (BVerwG aaO 110)". Dies beschränkt sich gleichwohl nicht auf Entscheidungen, die nach Ansicht des Gerichts veröffentlichungswürdig sind, da entsprechende Anfragen aus der Öffentlichkeit regelmäßig ein öffentliches Interesse belegen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Mai 2020
  • Frist
    4. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu oder veröffentlichen Folgendes oder nennen mir die…
An Verwaltungsgericht Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entscheidungen zum VIG [#187656]
Datum
31. Mai 2020 07:26
An
Verwaltungsgericht Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu oder veröffentlichen Folgendes oder nennen mir die frei zugänglichen Fundstellen zu: Allen Entscheidungen (sowohl Hauptsache- als auch Einverfahren) zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG) im Jahr 2019. Insbesondere zu Verfahren 3 L 320/19. Die Entscheidungen bitte ich zu anonymisieren. Rein vorsorglich weise ich Sie auf den Beschluss des BGH vom 5.4.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16 (mit Bezug auf weitere höchstrichterliche Entscheidungen) hin. Die Veröffentlichung von Urteilen ist demnach Teil der öffentlichen Aufgabe der Gerichte. Zit. BGH aaO: "Aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt grundsätzlich eine Rechtspflicht der Gerichtsverwaltung zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen [..]. Der Bürger muss zumal in einer zunehmend komplexen Rechtsordnung zuverlässig in Erfahrung bringen können, welche Rechte er hat und welche Pflichten ihm obliegen; die Möglichkeiten und Aussichten eines Individualrechtsschutzes müssen für ihn annähernd vorhersehbar sein. Ohne ausreichende Publizität der Rechtsprechung ist dies nicht möglich (BVerwGE 104, 105, 109). Zur Begründung der Pflicht der Gerichte, der Öffentlichkeit ihre Entscheidungen zugänglich zu machen und zur Kenntnis zu geben, bedarf es bei dieser Verfassungslage keiner speziellen gesetzlichen Regelung (BVerwG aaO). Diese Publikationspflicht hat ihre Grundlage daneben auch in dem leitenden Grundsatz des Prozessrechts der Öffentlichkeit gerichtlicher Verhandlungen und Urteilsverkündungen (§§ 169, 173 GVG), geht aber über diesen hinaus (BVerwG aaO 110)". Dies beschränkt sich gleichwohl nicht auf Entscheidungen, die nach Ansicht des Gerichts veröffentlichungswürdig sind, da entsprechende Anfragen aus der Öffentlichkeit regelmäßig ein öffentliches Interesse belegen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187656 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Verwaltungsgericht Leipzig
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß Ihrer Entscheidungsanforderung vom 31.05.2020 wird Ihnen anliegende Entscheidu…
Von
Verwaltungsgericht Leipzig
Betreff
AW: Entscheidungen zum VIG, hier; 3 L 320/20
Datum
17. Juni 2020 14:27
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
801,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß Ihrer Entscheidungsanforderung vom 31.05.2020 wird Ihnen anliegende Entscheidung in anonymisierter Form übersandt. Beschluss vom 17. Juni 2019 - Lebensmittelüberwachung - hier: Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz Wir teilen Ihnen vorsorglich mit, dass im Jahr 2019 nur eine Entscheidung zum VIG vorliegt. Diese Entscheidung finden Sie als Dokument in der Anlage, 3 L 320/20. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter angegebener Rufnummer zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und die Entscheidungsübersendung. Mit freundlichen Grü…
An Verwaltungsgericht Leipzig Details
Von
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Betreff
AW: Entscheidungen zum VIG, hier; 3 L 320/20 [#187656]
Datum
17. Juni 2020 15:18
An
Verwaltungsgericht Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und die Entscheidungsübersendung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187656/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>