Entscheidungsbasis gegen verpflichtenden Infektionsschutzmaßnahmen in Bezug auf Sars-CoV-2 in bayerischen Kinderbetreuungseinrichtungen

Auf Basis welcher fachlichen Expertise wurde die Entscheidung getroffen,
dass in bayerischen Kinderbetreuungseinrichtungen keine verpflichtenden
Infektionsschutzmaßnahmen in Bezug auf Sars-CoV-2 mehr gelten

Bitte stellen Sie mir entsprechende Protokolle von Expertenanhörungen,
Fachgesprächen, internen Beratungen mit anderen Ministerien sowie
fachliche Stellungnahmen, die Ihnen zur Entscheidungsfindung vorlagen,
zur Verfügung.
Welche Fachexperten, Verbände und sonstige Vertreter betroffener Gruppen
wurden in die Entscheidung einbezogen bzw. angehört (namentliche Nennung)?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf Basis welc…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
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Betreff
Entscheidungsbasis gegen verpflichtenden Infektionsschutzmaßnahmen in Bezug auf Sars-CoV-2 in bayerischen Kinderbetreuungseinrichtungen [#260117]
Datum
2. Oktober 2022 19:45
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Basis welcher fachlichen Expertise wurde die Entscheidung getroffen, dass in bayerischen Kinderbetreuungseinrichtungen keine verpflichtenden Infektionsschutzmaßnahmen in Bezug auf Sars-CoV-2 mehr gelten Bitte stellen Sie mir entsprechende Protokolle von Expertenanhörungen, Fachgesprächen, internen Beratungen mit anderen Ministerien sowie fachliche Stellungnahmen, die Ihnen zur Entscheidungsfindung vorlagen, zur Verfügung. Welche Fachexperten, Verbände und sonstige Vertreter betroffener Gruppen wurden in die Entscheidung einbezogen bzw. angehört (namentliche Nennung)?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/260117/upload/9fd3737a78040a6b557cb9f5b892ccab3617b0f3/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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