Entscheidungsdauer bei Annahmen von Verfassungsbeschwerden
Anfrage an:
Bundesverfassungsgericht
Eine Mitteilung über die Anzahl der beim Bundesverfassungsgericht vom Anbeginn seiner Tätigkeit eingegangenen Verfassungsbeschwerden und die Anzahl der Beschwerden, bei denen während eines Bearbeitungszeitraums von 5 Jahren nach Eingang der jeweiligen Beschwerde keine Entscheidung durch das Gericht über die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung getroffen wurde.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum9. April 2015
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12. Mai 2015
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