Entscheidungsfindung zur weiteren Finanzierung zu Gunsten der HPI-Schulcloud

Sämtliche amtlichen Informationen/Dokumente, die Einblick gewähren, wann und in welcher Form welches Referat und/oder Referent*innen innerhalb des Ministeriums an der Entscheidungsfindung zu Gunsten einer weiteren finanziellen Unterstützung zur Digitalisierung in Schulen in konkreter Form der Schulcloud des Hasso-Plattner-Instituts beteiligt sind/waren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. April 2020
  • Frist
    23. Juni 2020
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche amtlichen…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entscheidungsfindung zur weiteren Finanzierung zu Gunsten der HPI-Schulcloud [#184719]
Datum
16. April 2020 13:43
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche amtlichen Informationen/Dokumente, die Einblick gewähren, wann und in welcher Form welches Referat und/oder Referent*innen innerhalb des Ministeriums an der Entscheidungsfindung zu Gunsten einer weiteren finanziellen Unterstützung zur Digitalisierung in Schulen in konkreter Form der Schulcloud des Hasso-Plattner-Instituts beteiligt sind/waren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184719 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre IFG Anfrage Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 323 -18501/55(2020…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre IFG Anfrage
Datum
15. Mai 2020 12:01
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 323 -18501/55(2020) Berlin, 15.05.2020 Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 16.04.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Aufgrund des Rechercheaufwands für Ihre Anfrage dauert die Bearbeitung derzeit noch an. Die Verzögerung bitten wir zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG Anfrage [#184719] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungsfind…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG Anfrage [#184719]
Datum
24. Juni 2020 16:13
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungsfindung zur weiteren Finanzierung zu Gunsten der HPI-Schulcloud“ vom 16.04.2020 (#184719) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184719/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Entscheidungsfindung zur weiteren Finanzierung zu Gunsten der HPI-Schulcloud“ [#184719] [#184719]
Datum
24. Juni 2020 16:14
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/184719/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Ministerium trotz Fristverlängerung die Anfrage nicht beantwortet hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 184719.pdf Anfragenr: 184719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184719/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. Juni 2020 12:09
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
469,1 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 16.04.2020 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannst…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 16.04.2020
Datum
29. Juli 2020 11:43
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 323 -18501/55(2020) Berlin, 29.07.2020 Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 16.04.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 24.06.2020 zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.04.2020. Die Verzögerung bitte ich nochmals zu entschuldigen. In den zwischenzeitlich ermittelten Dokumenten zu Ihrem Antrag sind personenbezogene Daten Dritter enthalten. Daher sind Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG eingeleitet worden. Sollten Sie allerdings mit der Schwärzung personenbezogener Daten Dritter einverstanden sein (§ 7 Abs. 2 S. 2 IFG), bitte ich Sie um kurze Rückmeldung, da insofern die Stellungnahmen der Dritten nicht abgewartet werden müssten. Vorsorglich weise ich allerdings bereits darauf hin, dass jedenfalls ein Dokument insgesamt als personenbezogenes Datum zu qualifizieren ist. Daher wäre diesbezüglich auch im Falle Ihres Einverständnisses zur Schwärzung personenbezogener Daten das Drittbeteiligungsverfahren abzuschließen. Ich bitte Sie jedenfalls diesbezüglich unabhängig von Ihrem Einverständnis zur Schwärzung personenbezogener Daten um Begründung Ihres Antrags. Zwar bedürfen Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) grundsätzlich keiner Begründung. Ausnahmsweise sieht § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG jedoch eine Begründungspflicht vor, wenn der Antrag Belange Dritter im Sinne des § 5 IFG berührt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 16.04.2020 [#184719] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 16.04.2020 [#184719]
Datum
29. Juli 2020 16:35
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht zur anstehenden Bearbeitung meines Antrags im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes. Ich schlage folgendes Verfahren vor bzw. nehme folgende vorgeschlagene Verfahrensweise Ihrerseits an: Gerne ist die Stellungnahme des/der Dritten abzuwarten. Sollte kein Einwand von diese/n Seite/n sondern eine Transparenzbereitschaft bestehen, ist dies aus meiner Sicht der zielführendste und unkomplizierteste Weg für alle Beteiligten/Betroffenen. Im gegenteiligen Fall bin ich selbstverständlich mit entsprechenden Schwärzung einverstanden. Aus letzterem ergibt sich auch, dass ich erkläre, dass mein Antrag keine personenbeziehbaren Daten betrifft, da ich keinen Zugang zu diesen zu gewähren ersuche (wie oben ausgeführt). Ich stelle mein Informationsinteresse nicht über schutzwürdige Interessen Dritter, wenn diese diese gegenüber der Öffentlichkeit geltend machen oder Sie als auskunftspflichtige Stelle als gegeben einschätzen. Ich weise daher das Begründungsbegehren Ihrerseits gemäß §7 zurück, da ich die Voraussetzungen aus Artikel 5 nach Ihren Darstellungen des Sachverhalts und meinen obigen Ausführungen (zu Gunsten von Schwärzungen) nicht als gegeben erkennen kann. Ich möchte darauf hinweisen, dass es neben den erfragten Informationen für mich ebenso von nicht unerheblichem Interesse ist, ob und in welchem Umfang die (offenbar teils gemeinnützigen sowie staatlichen) Beteiligten der angefragten Vorgänge Bereitschaft zeigen, diese Entscheidungsfindungsprozesse des Ministeriums betreffend die Unterstützung des staatlichen Schulsystem in einer Krisenzeit gegenüber der Öffentlichkeit transparent zu machen, oder welche Schwierigkeiten und oder Begründungen dieser einfachen Transparenzanfrage entgegen stehen und/oder diese gar verhindern. Ich bitte daher um die angebotene Weiterbearbeitung meiner Anfrage und ggf. um die entsprechenden Schwärzungen, wo Sie und/oder Dritte diese als notwendig gegenüber der Öffentlichkeit erachten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184719/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
IFG Verfahren 18501/55(2020) Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 323-185…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
IFG Verfahren 18501/55(2020)
Datum
2. November 2020 19:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 323-18501/55(2020) Berlin, 02.11.2020 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 16.04.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 16.04.2020 zum Thema "Entscheidungsfindung zur weiteren Finanzierung zu Gunsten der HPI-Schulcloud". Ihre Anfrage können wir wie folgt beantworten: Der Vorschlag für die Nutzung der HPI Schul-Cloud als Sofortmaßnahme zur Unterstützung der Schulen während der durch die Corona-Pandemie bedingten Schließungen geht auf ein Angebot des Leiter des Hasso-Plattner-Instituts, Herrn Prof. Dr. Christoph Meinel, zurück. Der per Mail übermittelte Vorschlag war an Bundesministerin Karliczek gerichtet. In Kopie gesetzt wurden der Leiter der Unterabteilung 32 (Allgemeine Bildung), Herr Dr. Stefan Luther, der Leiter des Referats 323 (Infrastrukturförderung Schule), Herr Ingo Ruhmann, und Dr. Stephan Pfisterer, Referent im Referat 323. Damit waren innerhalb der Abteilung 3 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sämtliche Personen informiert, die unmittelbar mit der Betreuung des Förderprojekts CLOUD17 (HPI Schul-Cloud) befasst sind. Der Vorschlag des HPI-Direktors wurde unmittelbar im Nachgang der Mailzustellung zwischen den o.g. Personen diskutiert. In den folgenden Tagen wurden auch die Leiterin der Abteilung 3, Frau Cornelia Haugg, sowie der zuständige Staatssekretär, Herr Christian Luft, zunächst mündlich über das Vorhaben informiert. Protokolle hierüber existieren nicht. Fachreferat und Abteilungsleitung stimmten in der Einschätzung überein, dass der erreichte Entwicklungsstand der HPI Schul-Cloud eine Öffnung für einen größeren Kreis von Schulen ermöglichen würde. Daher wurde dem HPI Offenheit gegenüber dem Vorschlag v. 11.03.2020 signalisiert. In den nachfolgenden zwei Wochen wurde zwischen Herrn Dr. Pfisterer und Vertretern des HPI div. Fragen in mehreren Telefonaten eine möglichen Antragstellung diskutiert. Eine schriftliche Abstimmung erfolgte lediglich hinsichtlich der Anforderungen für Vergaben unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie. Die Bewilligung des Fördermittelantrags erfolgte aufgrund des Fördervolumen von mehr als 1 Mio. Euro nicht auf Referatsebene, sondern erforderte die Zeichnung bis zur Abteilungsleitung. Dies geht aus anliegender Mail zur Einholung der entsprechenden Mitzeichnungen hervor. Die beiden hier genannten Mitarbeiterinnen des BMBF waren an der formal-administrativen Betreuung der Antragstellung beteiligt, nicht aber an der fachlichen Entscheidung bzgl. der Förderung als solcher. Es ergibt sich somit ein Kreis von vier Personen, die mit der Antragstellung des HPI für das Projekt OpenEduHub befasst waren: * Frau Cornelia Haugg, Leiterin der Abteilung 3 (Zeichnungsberechtigung) * Herr Dr. Stefan Luther, Leiter der Unterabteilung 32 (Mitzeichnung) * Herr Ingo Ruhmann, Leiter des Referats 323 (fachl. Leitung) * Herr Dr. Stephan Pfisterer, Referent in 323 (fachl. Zuständigkeit) Weitere Personen über die genannten waren an der Entscheidung für die Förderung des Projekts OpenEduHub nicht beteiligt. Dies gilt auch für BMBF-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in Bereichen wie Haushalt, Öffentlichkeitsarbeit und Leitungsbüros, die z.T. mit technischen Einzelfragen befasst oder mit der Vorbereitung von begleitenden Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilung v. 27.03.2020) betraut waren. Ihre E-Mail vom 29.7.2020 haben wir so verstanden, dass Sie mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten einverstanden sind, sofern Dritte dem Zugang zu ihren personenbezogenen Daten nicht zugestimmt haben. Insofern senden wir Ihnen nach der Durchführung der entsprechenden Drittbeteiligungsverfahren die anliegenden Dokumente mit wenigen Schwärzungen. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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