Entscheidungsgründe Befreiung vom Sprachnachweis

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Dokument mit den abschließenden Entscheidungsgründen warum brasilianische Staatsbürger beim Familiennachzug zu Deutschen von der Pflicht einfache deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, befreit wurden bzw. befreit werden sollen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2022
  • Frist
    15. Juli 2022
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Daniel Lautenbacher
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokument mit den …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Daniel Lautenbacher
Betreff
Entscheidungsgründe Befreiung vom Sprachnachweis [#251263]
Datum
13. Juni 2022 05:28
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokument mit den abschließenden Entscheidungsgründen warum brasilianische Staatsbürger beim Familiennachzug zu Deutschen von der Pflicht einfache deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, befreit wurden bzw. befreit werden sollen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniel Lautenbacher Anfragenr: 251263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251263/ Postanschrift Daniel Lautenbacher << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Daniel Lautenbacher
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Lautenbacher, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren E…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage Entscheidungsgründe Befreiung vom Sprachnachweis; Vg. 213-2022
Datum
13. Juni 2022 19:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lautenbacher, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/i... einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/da...) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Daniel Lautenbacher
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Daniel Lautenbacher
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Entscheidungsgründe Befreiung vom Sprachnachweis“ [#251263]
Datum
3. September 2022 16:30
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/251263/ Meine Anfrage wird ignoriert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Daniel Lautenbacher Anhänge: - 251263.pdf Anfragenr: 251263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251263/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. September 2022 13:08
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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geschwärzt
614,3 KB

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Daniel Lautenbacher
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe den Bescheid nicht erhalten und bitte um Übermittlung per Email. Mit fr…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Daniel Lautenbacher
Betreff
AW: IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Entscheidungsgründe Befreiung vom Sprachnachweis“ [#251263] # IFG-722/002 II#0444 [#251263]
Datum
9. September 2022 15:37
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe den Bescheid nicht erhalten und bitte um Übermittlung per Email. Mit freundlichen Grüßen Daniel Lautenbacher Anfragenr: 251263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251263/ Postanschrift Daniel Lautenbacher << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Lautenbacher, vielen Dank für Ihre E-Mail. Als Anlage überreiche ich Ihnen den hiesigen Bes…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Entscheidungsgründe Befreiung vom Sprachnachweis"; Vg. 213-2022
Datum
14. September 2022 13:16
Status
image001.jpg
2,2 KB
image002.jpg
2,9 KB


Sehr geehrter Herr Lautenbacher, vielen Dank für Ihre E-Mail. Als Anlage überreiche ich Ihnen den hiesigen Bescheid vom 17.06. d. J., der Ihnen am gleichen Tage bereits per Post übersandt wurde, in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen