Entscheidungsgrundlage für Weiterführung v. Maskenpflicht und Testpflicht an den SChulen

Die Entscheidungsgrundlagen für die geplante Weiterführung von Maskenpflicht und anlasslose Testpflicht (trotz diverser dagegen sprechende Stellungnahmen pädiatrischer Fachgesellsellschaften) an den Schulen nach dem 2. April.
Dabei bitte ich um Übersendung
der Gesetzesgrundlage
des Kriterienkatalogs, der der Lagebewertung zugrunde liegt
der konkreten Lageeinschätzung, die dies begründen soll sowie des entsprechenden Beschlusses und des letzten Protokoll des Schulausschusses.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. März 2022
  • Frist
    30. April 2022
  • Ein:e Follower:in
Gabriela Frentzel
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Gabriela Frentzel
Betreff
Entscheidungsgrundlage für Weiterführung v. Maskenpflicht und Testpflicht an den SChulen [#244776]
Datum
28. März 2022 07:45
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Entscheidungsgrundlagen für die geplante Weiterführung von Maskenpflicht und anlasslose Testpflicht (trotz diverser dagegen sprechende Stellungnahmen pädiatrischer Fachgesellsellschaften) an den Schulen nach dem 2. April. Dabei bitte ich um Übersendung der Gesetzesgrundlage des Kriterienkatalogs, der der Lagebewertung zugrunde liegt der konkreten Lageeinschätzung, die dies begründen soll sowie des entsprechenden Beschlusses und des letzten Protokoll des Schulausschusses.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gabriela Frentzel Anfragenr: 244776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244776/
Mit freundlichen Grüßen Gabriela Frentzel

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Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrte Frau Frentzel, vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Trans…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: Entscheidungsgrundlage für Weiterführung v. Maskenpflicht und Testpflicht an den SChulen [#244776]
Datum
3. Mai 2022 08:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Frentzel, vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 28.03.2022, dessen Eingang ich hiermit bestätige. Die Behörde für Schule und Berufsbildung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Die Grundlage für die temporäre Aufrechterhaltung einer Masken- und Testpflicht bildeten das kürzlich geänderte Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) in der Form vom 18. März 2022 sowie der Neuer-lass der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) vom 31. März 2022. Letztere ist als Drucksache 22/7907 in der frei zugänglichen Parlamentsdatenbank der Hamburger Bürgerschaft zu finden. Zur Begründung der Entscheidung sei an dieser Stelle auf die entsprechende Pressemitteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung vom 27. März 2022 sowie auf die Drucksache 22/7792 zum Thema Maskenpflicht an Hamburger Schulen verwiesen. Letztere ist ebenfalls in der frei zugänglichen Parlamentsdatenbank der Hamburger Bürgerschaft zu finden. Nicht zuletzt sind auch die gewünschten Protokolle der öffentlichen Sitzungen des Schulausschusses in der Hamburger Parlamentsdatenbank der Hamburger Bürgerschaft zu finden. Mit freundlichen Grüßen