Entscheidungsgrundlage zum aktuell eingestzten Zertifikat des Mailsystems

Entscheidungsgrundlage zum aktuell eingesetzten 1024bit "Cisco Appliance Demo Certificate" am zuständigen Mailsystem hinter der Domain: meckenheim.de

Sowie den Grund für den weiteren Einsatzes des Protokolls SSLv3 an diesem System.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Juni 2018
  • Frist
    13. Juli 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Meckenheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entscheidungsgrundlage zum aktuell eingestzten Zertifikat des Mailsystems [#30681]
Datum
9. Juni 2018 16:47
An
Kommunalverwaltung Meckenheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Entscheidungsgrundlage zum aktuell eingesetzten 1024bit "Cisco Appliance Demo Certificate" am zuständigen Mailsystem hinter der Domain: meckenheim.de Sowie den Grund für den weiteren Einsatzes des Protokolls SSLv3 an diesem System.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungsgrundlage zum aktuell eingestzten Z…
An Kommunalverwaltung Meckenheim Details
Von
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Betreff
Re: Entscheidungsgrundlage zum aktuell eingestzten Zertifikat des Mailsystems [#30681]
Datum
31. Juli 2018 11:55
An
Kommunalverwaltung Meckenheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungsgrundlage zum aktuell eingestzten Zertifikat des Mailsystems“ vom 09.06.2018 (#30681) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungsgrundlage zum aktuell eingestzten Z…
An Kommunalverwaltung Meckenheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Entscheidungsgrundlage zum aktuell eingestzten Zertifikat des Mailsystems [#30681]
Datum
9. April 2019 15:54
An
Kommunalverwaltung Meckenheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungsgrundlage zum aktuell eingestzten Zertifikat des Mailsystems“ vom 09.06.2018 (#30681) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 271 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Meckenheim
Ihre Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre E-Mail trotz fehlender Signatur nicht als Spam eingest…
Von
Kommunalverwaltung Meckenheim
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
12. April 2019 09:16
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
3,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre E-Mail trotz fehlender Signatur nicht als Spam eingestuft. Bitte senden Sie offizielle Anfragen an die Stadt Meckenheim an die Adresse: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Entscheidungsgrundlage zum aktuell eingestzten Zertifikat des Mailsystems“ [#30681] [#30681]
Datum
12. April 2019 10:32
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/30681/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage an genau die Angegebene Adresse geschickt wurde. Ebenfalls ist die Laufzeit dieser Anfrage deutlich überschritten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 30681.pdf - 2019-04-12_1-image001.jpg Anfragenr: 30681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Kommunalverwaltung Meckenheim
Sehr geehrteAntragsteller/in leider fehlt mir Ihre ursprüngliche Anfrage. Hier kann niemand etwas mit dem genann…
Von
Kommunalverwaltung Meckenheim
Betreff
Entscheidungsgrundlage zum aktuell eingestzten Zertifikat des Mailsystems [#30681]
Datum
7. Juni 2019 09:48
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
3,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in leider fehlt mir Ihre ursprüngliche Anfrage. Hier kann niemand etwas mit dem genannten Cisco-Zertifikat anfangen "Entscheidungsgrundlage zum aktuell eingestzten Zertifikat des Mailsystems" Wenn Sie mir die ursprüngliche Anfrage nochmal senden, werde ich in unserem öffentlich zugänglichen Infoportal für Bürger (http://session.meckenheim.de/bi/info.asp?smcnavgroup=0) nachschauen, welche Entscheidung an welchem Tag und warum gefällt worden ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in das Mailsystem hinter der Domain meckenheim.de antwortete bei eingehenden E-Mails, z…
An Kommunalverwaltung Meckenheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entscheidungsgrundlage zum aktuell eingestzten Zertifikat des Mailsystems [#30681]
Datum
15. Juni 2019 16:52
An
Kommunalverwaltung Meckenheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in das Mailsystem hinter der Domain meckenheim.de antwortete bei eingehenden E-Mails, zum Zeitpunkt meiner Anfrage, mit einem Cisco Demo Zertifikat. Mich interessiert aus welchem Grund sich für dieses Zertifikat und nicht für ein prüfbares Zertifikat passend zum Hostname entschieden wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Meckenheim
Hallo Antragsteller/in vielen Dank für die Vervollständigung Ihrer Frage, da die Ursprungsanfrage vor meiner Zeit…
Von
Kommunalverwaltung Meckenheim
Betreff
AW: Entscheidungsgrundlage zum aktuell eingestzten Zertifikat des Mailsystems [#30681]
Datum
17. Juni 2019 14:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Antragsteller/in vielen Dank für die Vervollständigung Ihrer Frage, da die Ursprungsanfrage vor meiner Zeit bei der Stadt Meckenheim war. Ich muss mich zur Beantwortung erstmal selbst informieren. Ich werde mich in den nächsten Tagen wieder melden. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Meckenheim
Vertagt auf Dienstag Sehr geehrteAntragsteller/in ich warte gerade noch auf eine Antwort von Kollegen des kommuna…
Von
Kommunalverwaltung Meckenheim
Betreff
Vertagt auf Dienstag
Datum
19. Juni 2019 15:23
Status
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3,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich warte gerade noch auf eine Antwort von Kollegen des kommunalen Rechenzentrums. Und da ich bis einschließlich Montag Urlaub habe, vertage ich das auf Dienstag. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Meckenheim
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) , Antrag Herrn [geschwärzt] auf Informationszugang zur …
Von
Kommunalverwaltung Meckenheim
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) , Antrag Herrn [geschwärzt] auf Informationszugang zur Entscheidungsgrundlage des eingesetzten Cisco Appliance Demo Certificate vom 9.6.2018, Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-4137/19
Datum
25. Juni 2019 17:03
Status
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3,6 KB


Sehr [geschwärzt], wie Sie wissen (u.a. durch Ihren XING-Besuch), bin ich neu bei der Stadt Meckenheim. Von daher musste ich mich auch erst einmal informieren: Die Stadt Meckenheim hat, wie viele andere Städte und Gemeinden, Teile ihrer Aufgaben an kommunale Rechenzentren ausgegliedert. Dazu gehört bei uns auch das E-Mail-System. Es wird dort in der Tat noch ein Cisco Demo-Zertifikat verwendet. Allerdings ist geplant, dies zu ändern. Aber auch ein Demozertifikat verschlüsselt und erfüllt seinen Zweck. Deswegen bin ich jetzt nicht in Sorge. Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. IT-technische Details dürfen wir ansonsten aus Sicherheitsgründen nicht offenlegen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Entscheidungsgrundlage des eingesetzten Cisco Appliance Demo Certificate [#30681] Sehr geehrteAntragsteller/in vi…
An Kommunalverwaltung Meckenheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entscheidungsgrundlage des eingesetzten Cisco Appliance Demo Certificate [#30681]
Datum
26. Juni 2019 11:27
An
Kommunalverwaltung Meckenheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre schnelle und freundliche Antwort. Leider beantwortet dieses noch immer nicht meine Frage. Mich interessiert aus welchem Grund sich für dieses Zertifikat und nicht für ein prüfbares Zertifikat passend zum Hostname entschieden wurde. Sollten sie diese Frage aus Sicherheitsgründen nicht offenlegen können, bitte ich darum mir die Rechtsgrundlage zu nennen auf welche sie sich in diesem Fall berufen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag auf Informationszugang zur Entscheidungsgrundlage des eingesetzten Cisco Appliance Demo Certificate vom…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang zur Entscheidungsgrundlage des eingesetzten Cisco Appliance Demo Certificate vom 9.6.2018
Datum
12. Juli 2019 17:08
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang zur Entscheidungsgrundlage des eingesetzten Cisco Appliance Demo Certificate vom 9.6.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-4137/19 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihr letztes auf fragdenstaat.de veröffentlichtes Schreiben vom 26.6.2019 - https://fragdenstaat.de/anfrage/entscheidungsgrundlage-zum-aktuell-eingestzten-zertifikat-des-mailsystems/ - möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie auf der Grundlage des IFG NRW lediglich den Zugang zu vorhandenen, in irgendeiner Form gespeicherten Informationen haben. Die von Ihnen gestellte Frage nach dem Grund für die Entscheidung für ein bestimmtes Zertifikat ist jedoch nicht auf eine in irgendeiner Form gespeicherte Information gerichtet, wie § 3 IFG NRW dies verlangt, sondern vielmehr auf eine Erläuterung beziehungsweise Erklärung. Mit freundlichen Grüßen