Entscheidungsgrundlagen für Verzicht auf Einnahmen aus der GMA Jöhlinger Straße

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.08.2020 ist zu entnehmen, dass eine Geschwindigkeitsmessanlage in der Jöhlinger Straße auf Kosten der Gemeinde aufgestellt werden soll; Betrieb und Unterhalt vom LRA KA getragen werden sollen.

Bitte senden Sie mir die Berechnungen, Entscheidungsvorlagen oder vergleichbare Dokumente zu, auf deren Grundlage die Entscheidung getroffen wurde, die Anlage nicht selber zu betreiben und auch deren Einnahmen dem Gemeindehaushalt zufließen zu lassen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemein…
An Gemeinde Weingarten (Baden) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entscheidungsgrundlagen für Verzicht auf Einnahmen aus der GMA Jöhlinger Straße [#201226]
Datum
19. Oktober 2020 22:10
An
Gemeinde Weingarten (Baden)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.08.2020 ist zu entnehmen, dass eine Geschwindigkeitsmessanlage in der Jöhlinger Straße auf Kosten der Gemeinde aufgestellt werden soll; Betrieb und Unterhalt vom LRA KA getragen werden sollen. Bitte senden Sie mir die Berechnungen, Entscheidungsvorlagen oder vergleichbare Dokumente zu, auf deren Grundlage die Entscheidung getroffen wurde, die Anlage nicht selber zu betreiben und auch deren Einnahmen dem Gemeindehaushalt zufließen zu lassen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201226/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gemeinde Weingarten (Baden)
Entscheidungsgrundlagen Hallo Antragsteller/in vielen Dank für ihre Mail. Sie haben sich ja wirklich Mühe gemacht…
Von
Gemeinde Weingarten (Baden)
Betreff
Entscheidungsgrundlagen
Datum
25. November 2020 14:41
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
8,9 KB


Hallo Antragsteller/in vielen Dank für ihre Mail. Sie haben sich ja wirklich Mühe gemacht. Meine Antwort fällt dahingehend leider kurz aus: Es handelt sich bei der Jöhlinger Straße "L559" um eine Landstraße. Die gesamte Zuständigkeit über die Straße liegt beim Landkreis, nicht bei der Gemeinde. Wir dürfen dort also weder Messanlagen betreiben noch Bußgelder erheben. Die Gemeinde errichtet dort nur die Anlagen und diese gehen dann in das Eigentum des Landkreises. Eine Berechnungsgrundlage kann es erst geben, wenn entsprechende Angebote eingeholt worden sind. Entscheidungserhebliche Unterlagen sind gem. 41b GemO-BW auf der Homepage bereitgestellt. In der Sitzung vom 29.02.209 finden Sie die entsprechenden Beschlüsse. Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Entscheidungsgrundlagen [#201226] Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für die Informationen über di…
An Gemeinde Weingarten (Baden) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entscheidungsgrundlagen [#201226]
Datum
4. Dezember 2020 22:02
An
Gemeinde Weingarten (Baden)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für die Informationen über die "Eigenheiten" einer Landstraße, die mir so nicht bewusst waren. Auf den ersten Blick erschien es so, dass hier Einnahmen "verschenkt" werden. Ich bin durchaus beruhigt, dass sich dies nicht bewahrheitet hat. Auf https://session.weingarten-baden.de findet sich für den 29.02.2019 allerdings keine Sitzung, und dementsprechend auch keine Beschlüsse. Bitte teilen Sie mir die Adresse mit, unter der ich die Beschlüsse aufrufen kann, oder schicken Sie mir diese per Mail zu. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201226/