Entscheidungsgrundlagen zu Corona Bußgeldern

Dokumente und Informationen zu den Abwägungen hinsichtlich Eignung, Erforderlichkeit und insbesondere zur Verhältnismäßigkeit der Bußgelder bei Verstößen gegen die CoronaVO:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-veroeffentlicht-bussgeldkatalog-fuer-verstoesse-gegen-corona-verordnung/

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Dezember 2020
  • Frist
    26. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente und Inf…
An Landtag von Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Entscheidungsgrundlagen zu Corona Bußgeldern [#207121]
Datum
22. Dezember 2020 19:35
An
Landtag von Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente und Informationen zu den Abwägungen hinsichtlich Eignung, Erforderlichkeit und insbesondere zur Verhältnismäßigkeit der Bußgelder bei Verstößen gegen die CoronaVO: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-veroeffentlicht-bussgeldkatalog-fuer-verstoesse-gegen-corona-verordnung/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207121/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landtag von Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in die CoronaVO wurde von der Landesregierung erlassen. Bitte wenden Sie sich deshalb w…
Von
Landtag von Baden-Württemberg
Betreff
AW: Entscheidungsgrundlagen zu Corona Bußgeldern [#207121]
Datum
13. Januar 2021 18:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die CoronaVO wurde von der Landesregierung erlassen. Bitte wenden Sie sich deshalb wegen der beim Erlass vorgenommenen Abwägungen an das Staatsministerium. Mit freundlichen Grüßen