Entscheidungsprozess und Vereinbarungen zur Entscheidung kein Bargeld zu akzeptieren

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits in https://fragdenstaat.de/anfrage/burgeramt-schoneberg-keine-barzahlung-und-keine-internationalen-karten-entscheidungsprozess-und-vereinbarungen/?c=5355#nachricht-91850 angefragt, moechte ich auch gerne die Informationen zu diesem Entscheidungsprozess, und den Konditionen haben. Selbstverstaendlich bin ich auch fuer ein Telefonat offen, um diese Informationen muendlich zu erhalten.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2018
  • Frist
    16. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
Philipp-Alexander Blum
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits in https:/…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
Philipp-Alexander Blum
Betreff
Entscheidungsprozess und Vereinbarungen zur Entscheidung kein Bargeld zu akzeptieren [#29801]
Datum
15. Mai 2018 11:36
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits in https://fragdenstaat.de/anfrage/burgeramt-schoneberg-keine-barzahlung-und-keine-internationalen-karten-entscheidungsprozess-und-vereinbarungen/?c=5355#nachricht-91850 angefragt, moechte ich auch gerne die Informationen zu diesem Entscheidungsprozess, und den Konditionen haben. Selbstverstaendlich bin ich auch fuer ein Telefonat offen, um diese Informationen muendlich zu erhalten. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Philipp-Alexander Blum <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Philipp-Alexander Blum << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG #29801 Sehr geehrter Herr Blum, ich war die…
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG #29801
Datum
22. Mai 2018 08:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Blum, ich war die letzte Woche leider abwesend. Ich kann auch Ihnen anbieten, morgen Mittwoch 23.05.2018 11-14 Uhr, Donnerstag 24.05.2018 7-14 Uhr oder Freitag 25.05.2018 07-13 Uhr eine telefonische Auskunft zu erteilen. Passt Ihnen einer der Terminzeiträume, dann grenzen Sie diese gern ein und ich werde mit den nötigen Unterlagen am Telefon gern Ihre Fragen beantworten. Ich wünsche Ihnen eine angenehme Woche! Mit freundlichen Grüßen
Philipp-Alexander Blum
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG #29801 [#29801] Sehr geehrt<< Anrede…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
Philipp-Alexander Blum
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG #29801 [#29801]
Datum
23. Mai 2018 15:09
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> gerne nehme ich den Termin Morgen, Donnerstag 24.05.2018, um 13:30 Uhr wahr. Mit freundlichen Grüßen Philipp-Alexander Blum Anfragenr: 29801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Philipp-Alexander Blum << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG #29801 [#29801] Sehr geehrter Herr Blum, …
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG #29801 [#29801]
Datum
24. Mai 2018 14:56
Status
Sehr geehrter Herr Blum, leider habe ich von Ihnen heute keinen Anruf in dem vereinbarten Zeitraum erhalten. Heute bin ich leider nicht mehr erreichbar. Bitte melden Sie sich nochmal bei mir um einen neuen Telefontermin auszumachen, wenn Sie noch Interesse an der Auskunft haben. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG #29801 [#29801] Sehr geehrter Herr Blum, …
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG #29801 [#29801]
Datum
4. Juni 2018 13:20
Status
Sehr geehrter Herr Blum, leider haben Sie sich nicht mehr bei mir gemeldet. Sind Sie an einer telefonischen Auskunft bzgl. Ihrer Anfrage noch interessiert? Falls ja, rufen Sie mich doch bitte unter der 030/90277-6250 an oder machen per Mail einen Termin aus. Ansonsten würde ich Ihnen die Information schriftlich als einfache Auskunft zukommen lassen, zusammen mit einem Gebührenbescheid in Höhe von 50,- €. Sollten Sie nicht mehr an einer Information interessiert sein, teilen Sie mir dies bitte mit, dass ich den Vorgang schließen kann. In dem Fall entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten. Ich freue mich von Ihnen zu hören. Vielen Dank und eine angenehme Woche! Mit freundlichen Grüßen