Entscheidungsvorgang zum Plesseturm (befristetes Begehungshindernis) - Vollständige Akte

Anfrage an: Gemeinde Wanfried

+ die gesamte, dem Entscheidungsvorgang zugrunde liegende Akte
+ Eigentumstitel (Plesseturm im Besitz der Stadt Wanried)

Begründung: Dem Antrag auf Einsicht vom 17.2.2020 folgend habe ich am 24.2.2020 Einsicht in das von der Dekra erstellte Gutachten genommen. Darin wird eine Beauftragung durch die Stadt Wanfried als Eigentümerin des Plesseturms angenommen. Ein konkreter Anlass oder eine Begründung für die nach Erstellung des Gutachtens bei der DEKRA angefragte Empfehlung zur Durchführung weiterer Maßnahmen lässt sich diesem Aktenteil nicht entnehmen.
Da ich bei dem Einsichtstermin am 24.2.2020 auf den Aktenteil mit dem Gutachten hingewiesen wurde, und auch nur diesen Teil gesichtet habe, bleibt mir der vollständige Entscheidungsvorgang noch unerklärt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: + die gesamte, d…
An Gemeinde Wanfried Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entscheidungsvorgang zum Plesseturm (befristetes Begehungshindernis) - Vollständige Akte [#182090]
Datum
7. März 2020 11:19
An
Gemeinde Wanfried
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
+ die gesamte, dem Entscheidungsvorgang zugrunde liegende Akte + Eigentumstitel (Plesseturm im Besitz der Stadt Wanried) Begründung: Dem Antrag auf Einsicht vom 17.2.2020 folgend habe ich am 24.2.2020 Einsicht in das von der Dekra erstellte Gutachten genommen. Darin wird eine Beauftragung durch die Stadt Wanfried als Eigentümerin des Plesseturms angenommen. Ein konkreter Anlass oder eine Begründung für die nach Erstellung des Gutachtens bei der DEKRA angefragte Empfehlung zur Durchführung weiterer Maßnahmen lässt sich diesem Aktenteil nicht entnehmen. Da ich bei dem Einsichtstermin am 24.2.2020 auf den Aktenteil mit dem Gutachten hingewiesen wurde, und auch nur diesen Teil gesichtet habe, bleibt mir der vollständige Entscheidungsvorgang noch unerklärt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182090 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungsvorgang zum Plesseturm (befristetes…
An Gemeinde Wanfried Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entscheidungsvorgang zum Plesseturm (befristetes Begehungshindernis) - Vollständige Akte [#182090]
Datum
24. Oktober 2020 19:58
An
Gemeinde Wanfried
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungsvorgang zum Plesseturm (befristetes Begehungshindernis) - Vollständige Akte“ vom 07.03.2020 (#182090) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 193 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182090/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Gemeinde Wanfried
Sehr geehrteAntragsteller/in lieber Antragsteller/in vielen Dank für Deine E-Mail vom vergangenen Samstag, die un…
Von
Gemeinde Wanfried
Betreff
WG: Entscheidungsvorgang zum Plesseturm (befristetes Begehungshindernis) - Vollständige Akte [#182090]
Datum
28. Oktober 2020 11:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in lieber Antragsteller/in vielen Dank für Deine E-Mail vom vergangenen Samstag, die uns etwas irritiert. Wir verweisen auf unser Schreiben vom 09. April d.J., das wir Dir beigefügt nochmals übersenden. Das war der letzte Stand unserer Korrespondenz zu dem genannten Sachverhalt. Danach haben wir keine weiteren Reaktionen erhalten. Für den Fall, dass Du an einer Terminvereinbarung interessiert bist, wende Dich bitte an Frau Luisa Bierschenk (Vorzimmer, Tel.: 05655/9894-17, E-mail: <<E-Mail-Adresse>> ). Frau Schröder unterstützt seit Frühjahr den Bürgerbereich im EG. Beste Grüße