Entsorgung "Gelber Sack" in und um Cuxhaven

Anfrage an: Landkreis Cuxhaven

in der Bevölkerung im Landkreis Cuxhaven kursieren jede Menge Gerüchte über die Entsorgung der gelben Wertstoffsäcke des Dualen Systems.
In der Regel hört man, dass der Wertstoffsack in der Müllverbrennungsanlage Bremerhaven verbrannt werden.
Wo werden die Wertstoffsäcke des Dualen Systems aus Cuxhaven und Umgebung entsorgt und wie wird sichergestellt das der Natur- und Umweltschutz dabei nicht zu kurz kommt?
Vielen Dank im Voraus,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. August 2019
  • Frist
    15. September 2019
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: in der Bevölkerung im …
An Landkreis Cuxhaven Details
Von
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Betreff
Entsorgung "Gelber Sack" in und um Cuxhaven [#164020]
Datum
16. August 2019 07:49
An
Landkreis Cuxhaven
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in der Bevölkerung im Landkreis Cuxhaven kursieren jede Menge Gerüchte über die Entsorgung der gelben Wertstoffsäcke des Dualen Systems. In der Regel hört man, dass der Wertstoffsack in der Müllverbrennungsanlage Bremerhaven verbrannt werden. Wo werden die Wertstoffsäcke des Dualen Systems aus Cuxhaven und Umgebung entsorgt und wie wird sichergestellt das der Natur- und Umweltschutz dabei nicht zu kurz kommt? Vielen Dank im Voraus,
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landkreis Cuxhaven
Sehr geehrteAntragsteller/in Zunächst möchte ich auf die Auskunftspflicht eingehen. Der Landkreis Cuxhaven ist nu…
Von
Landkreis Cuxhaven
Betreff
AW: Entsorgung "Gelber Sack" in und um Cuxhaven [#164020]
Datum
16. August 2019 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Zunächst möchte ich auf die Auskunftspflicht eingehen. Der Landkreis Cuxhaven ist nur in sehr eingeschränktem Maß zuständig für die Entsorgung der in den Gelben Säcken gesammelten Leichtverpackungen, die auf seinem Gebiet anfallen. Zu dem Gebiet gehört nicht die Stadt Cuxhaven, die auf ihrem Gebiet öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist. Ich kann Ihnen nur Auskünfte geben über den Landkreis Cuxhaven ohne die Stadt Cuxhaven. Die gesetzliche Grundlage ist das Verpackungsgesetz. Der Landkreis Cuxhaven mit seiner Abfallwirtschaft ist bei Entsorgung der Gelben Säcke nur eingebunden, indem er die Sammlungsform, hier eben der Gelbe Sack, vorgibt. Des Weiteren ist er verpflichtet, in seiner Öffentlichkeitsarbeit die Sammlung bekannt zu machen (Wann wird gesammelt) und was wird gesammelt (Was darf/muss hinein in den Gelben Sack). Außerdem werden die gesammelten Mengen in die Abfallbilanz des Landkreises Cuxhaven aufgenommen. Die Mengen werden von der sammelnden Firma gemeldet. Der Landkreis erhebt die Zahlen nicht selbst. Die aktuelle Abfallbilanz (für 2018) finden Sie hier: https://www.landkreis-cuxhaven.de/Wir-f%C3%BCr-Sie/Abfallwirtschaft/index.php?La=1&object=tx,578.589.1&kat=&kuo=2&sub=0 Für Ihre Fragen zuständig sind die Dualen Systeme, die privatrechtlich Sammlung und Entsorgung organisieren. Die Dualen Systeme, davon gibt es augenblicklich neun, verlosen in regelmäßigen Abständen für ein Entsorgungsgebiet ein zuständiges System. Dieses System beauftragt nach Ausschreibung für in der Regel drei Jahre ein Entsorgungsunternehmen mit Sammlung und Transport und eine oder mehrere Entsorgungsanlagen für die Verwertung der Leichtverpackungen. Für den Landkreis Cuxhaven ohne die Stadt ist für die jetzige Entsorgungsperiode das Duale System Reclay zuständig, das das Entsorgungsunternehmen Nehlsen mit Sammlung und Transport beauftragt hat. Ansprechpartner Reclay: Frau Weber 0221 5800982595 (Köln) Ansprechpartner Nehlsen: Herr Kück 04744 92950 (Loxstedt) Da Sie Ihre Anfrage auch als eine Anfrage ohne gesetzliche Grundlage verstanden wissen möchten, antworte ich Ihnen wie folgt: In der Abfallwirtschaft wird Ihre Anfrage als "das schönste Gerücht" bezeichnet. Es ist in einer Zeit entstanden, als die Entsorgung der Gelben Säcke zum Teil nicht gesetzeskonform abgelaufen ist (ca. 1993). Wie bei den meisten Gerüchten enthält es einen wahren Kern. Der Gelbe Sack (oder die Gelbe Tonne) ist dafür gedacht, dass die eingelegten Abfälle verwertet werden können. Das setzt zumindest eine gewisse im Rahmen der Bestimmung gegebene Sortenreinheit voraus, damit die nach der Sammlung angesteuerte Sortierungsanlage die Abfälle überhaupt behandeln kann. Diese Sortenreinheit (in der Regel beklagen sich die Anlagenbetreiber erst ab einem Störstoffanteil von 4%) ist vor allem in Großstädten und dort in bestimmten Gebieten nicht zu erreichen. Gelbe Säcke mit hohem Störstoffanteil werden dort trotzdem eingesammelt (statt des Liegenlassens), damit das Stadtbild sauber bleibt. Gelbe Tonnen haben oft Störstoffanteile von 30 - 60 (!) %. Dieser Abfall ist nicht mehr zu verwerten (es ist Restmüll mit einem hohen Verpackungsanteil)- und landet in einer Beseitigungsanlage, sprich in der Müllverbrennung. Der wahre Kern des Gerüchtes ist also, dass es Gelbe Säcke gibt, die in Müllverbrennungsanlagen verbrannt werden. Wie es dazu kommt, konnte ich Ihnen - hoffentlich - erläutern. Gelbe Säcke aus dem Landkreis Cuxhaven weisen einen derartig großen Verschmutzungsgrad nicht auf und werden dementsprechend verwertet. Der Inhalt der Gelben Säcke aus dem Landkreis Cuxhaven wird in der Regel nach der Sammlung an zwei Orten in Bremerhaven zwischengelagert und von dort zu Sortieranlagen verbracht. Eine dieser Zwischenlagerungen findet beim Müllheizkraftwerk in Bremerhaven (der Umstand beflügelt natürlich das Gerücht), die andere bei der Firma Bauer, ebenfalls in Bremerhaven statt. Die nächste Sortieranlage ist in Bremen, wo meines Kenntnisstandes nach die Leichtverpackungen aus dem Landkreis sortiert werden. Der verwertbare Anteil wird dann in definierten Qualitäten an die eigentlichen Verwertungsanlagen abgegeben. Ich hoffe, ich konnte Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen