Entsorgung von Hausabwässern
Anfrage an:
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Standort: Landw. Hofstelle mit Altenteilerhaus im AUSSENBEREICH, Anschluss an öffentliches Abwasser netz NICHT möglich.
Dürfen die Haushaltabwässer dieser Hofstelle, nach Behandlung in einer dreikammer-Kleinkläranlage mit der Rindergülleausgebracht werden?
Würde das Auswirkungen auf Kulapzahlungen oder andere Fördrungen haben?
Für rasche Rückmeldung wäre ich dankbar.
Anfrage erfolgreich
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Datum20. März 2019
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19. April 2019
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