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Entsorgung von Wertstoffen

Anfrage an: Umweltbundesamt

Im Folgenden werde ich mich auf den Landkreis Böblingen beziehen, der zum jetzigen Zeitpunkt ein solches Bring-System mit Wertstoffhöfen pflegt.

1.) Wie ist die Recyclingquote des Landkreises verglichen mit der des Bundesgebiets und der angrenzender Landkreise?
2.) Wer trägt die Kosten der Abholung und Entsorgung des Verpackungsmülls im Rahmen des Dualen Systems? Welche Kosten finanziert das Duale System?
3.) Wie ist die Menge des Restmülls in diesem Kreis pro Haushalt? Wie ist diese in angrenzenden Landkreisen mit einer Abholung des gelben Sacks bzw. einer flächendeckenden Wertstofftonne?

Auf der Webseite des Landkreises (https://www.lrabb.de/start/Service+_+Verwaltung/Wertstoffhoefe.html) wird folgendes angegeben: „Es ist sinnvoll, die verschiedenen Wertstofffraktionen sortenrein zu sammeln, denn so entfallen Kosten in Millionenhöhe für die aufwändige Sortierung der verschiedenen Stoffe und für die Entsorgung von wildem Müll, die in anderen Landkreisen mit dem "Gelben Sack" anfallen.“

Dazu folgende Fragen:
1.) Wie vergleichen sich die pro-Kopf Kosten für Sortierung und Entsorgung des angesprochenen Mülls mit denen benachbarter Landkreise und des Bundesgebietes?
2.) Ist eine Regelung der Abfallentsorgung, wie dieser Landkreis sie vertritt rechtskonform?
3.) Muss eine kostenlose Abholung des Wertstoff-/ Verpackungsmülls direkt von den Haushalten durch die Kommune oder einen anderen Träger bzw. Akteur gewährleistet werden?

Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2020
  • Frist
    13. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Folgenden werde …
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entsorgung von Wertstoffen [#186312]
Datum
10. Mai 2020 11:41
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Folgenden werde ich mich auf den Landkreis Böblingen beziehen, der zum jetzigen Zeitpunkt ein solches Bring-System mit Wertstoffhöfen pflegt. 1.) Wie ist die Recyclingquote des Landkreises verglichen mit der des Bundesgebiets und der angrenzender Landkreise? 2.) Wer trägt die Kosten der Abholung und Entsorgung des Verpackungsmülls im Rahmen des Dualen Systems? Welche Kosten finanziert das Duale System? 3.) Wie ist die Menge des Restmülls in diesem Kreis pro Haushalt? Wie ist diese in angrenzenden Landkreisen mit einer Abholung des gelben Sacks bzw. einer flächendeckenden Wertstofftonne? Auf der Webseite des Landkreises (https://www.lrabb.de/start/Service+_+Verwaltung/Wertstoffhoefe.html) wird folgendes angegeben: „Es ist sinnvoll, die verschiedenen Wertstofffraktionen sortenrein zu sammeln, denn so entfallen Kosten in Millionenhöhe für die aufwändige Sortierung der verschiedenen Stoffe und für die Entsorgung von wildem Müll, die in anderen Landkreisen mit dem "Gelben Sack" anfallen.“ Dazu folgende Fragen: 1.) Wie vergleichen sich die pro-Kopf Kosten für Sortierung und Entsorgung des angesprochenen Mülls mit denen benachbarter Landkreise und des Bundesgebietes? 2.) Ist eine Regelung der Abfallentsorgung, wie dieser Landkreis sie vertritt rechtskonform? 3.) Muss eine kostenlose Abholung des Wertstoff-/ Verpackungsmülls direkt von den Haushalten durch die Kommune oder einen anderen Träger bzw. Akteur gewährleistet werden? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186312 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres IFG/UIG/VIG-Antrages zum Thema „Ents…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Entsorgung von Wertstoffen [#186312]
Datum
11. Mai 2020 13:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres IFG/UIG/VIG-Antrages zum Thema „Entsorgung von Wertstoffen“. Der Geschäftsgang wird im Haus durch den Bürgerservice koordiniert – das Aktenzeichen ist 90 080/4 - 20-21. Mit freundlichem Gruß
Umweltbundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit möchten wir ihnen mitteilen, dass sich die Beantwortung Ihrer Fragen in der…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Entsorgung von Wertstoffen [#186312]
Datum
8. Juni 2020 12:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit möchten wir ihnen mitteilen, dass sich die Beantwortung Ihrer Fragen in der Zusammenstellung befindet und Ihnen schnellstmöglich zugeht. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Entsorgung von Wertstoffen“ vom 10.05.2020 befin…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entsorgung von Wertstoffen [#186312]
Datum
8. Juli 2020 18:49
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Entsorgung von Wertstoffen“ vom 10.05.2020 befindet sich nun, zwei Monate nach Stellung, noch immer in der Bearbeitung bei Ihnen. Könnten Sie mich bitte über den aktuellen Bearbeitungsstand und die geschätzte verbleibende Bearbeitungsdauer informieren? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186312/
Umweltbundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die nochmalige Verzögerung. Das zuständige Fachgebiet hat…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Entsorgung von Wertstoffen [#186312]
Datum
9. Juli 2020 08:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die nochmalige Verzögerung. Das zuständige Fachgebiet hat bereits einen Antworttext erarbeitet, dieser muss jedoch im Haus noch geprüft werden. Diese Sichtung hat sich abwesenheitsbedingt leider verzögert - ich frage selbstverständlich gleich nach dem Stand. Mit freundlichen Grüßen
Umweltbundesamt
Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG) Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend erhalten Sie den Teilablehnun…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG)
Datum
13. Juli 2020 14:25
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend erhalten Sie den Teilablehnungsbescheid vom 13.07.2020 mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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Umweltbundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag auf Zugang zu Informationen vom 10. Mai 2020 wird weitestgehend entspro…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Ihre Anfrage an das Umweltbundesamt: Entsorgung von Wertstoffen
Datum
13. Juli 2020 14:54
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag auf Zugang zu Informationen vom 10. Mai 2020 wird weitestgehend entsprochen. Hierzu teilen wir Ihnen gemäß Ihres Antrages Folgendes mit: Traditionell sind in Deutschland die Kommunen für die Entsorgung von Siedlungsabfällen verantwortlich. Für manche Abfallströme gibt es aber andere spezifische Regelungen und Verantwortlichkeiten. So sind für die Verpackungsentsorgung die Hersteller im Rahmen ihrer kreislaufwirtschaftlichen Produktverantwortung verantwortlich. Dies wurde im Verpackungsgesetz (VerpackG; http://www.gesetze-im-internet.de/ver...) so geregelt, da nach dem Verursacherprinzip derjenige für die Beseitigung einer Umweltgefahr verantwortlich sein soll, der sie verursacht. Außerdem haben Hersteller Einfluss auf das Design der Verpackungen: Wer Produkte in Verkehr bringt, die als Abfälle Probleme bereiten können, soll dies bereits bei der Konzeption der Verpackungen berücksichtigen. Durch umweltgerechte (d.h. z.B. ressourcenschonende, recyclingfreundliche, schadstoffarme etc.) Gestaltung der Verpackungen können die Hersteller ihre späteren Entsorgungskosten verringern. Damit soll ein Anreiz zu umweltfreundlicheren Verpackungen gesetzt und eine Verringerung der Abfallmenge herbeigeführt werden. Die privatwirtschaftlich organisierte Entsorgung von Verpackungsabfällen funktioniert wie folgt: Im Kaufpreis verpackter Produkte sind die späteren Entsorgungskosten der Verpackungen bereits einkalkuliert. Die Hersteller registrieren sich im Verpackungsregister LUCID (http://www.verpackungsregister.org) und beteiligen ihre Verpackungsmengen bei privaten Unternehmen, den sogenannten dualen Systemen. Für die Sammlung von Verpackungsabfällen bei privaten Endverbrauchern (private Haushaltungen und gleichgestellte Anfallstellen wie Kantinen, Krankenhäuser, Schulen etc.) sind die dualen Systeme verantwortlich (§ 14 Absatz 1 VerpackG). Die Sammlung und die anschließende Sortierung und Verwertung finanzieren die Hersteller über ihre Beteiligungsentgelte, die sie an das jeweils gewählte System zahlen. Für die Höhe der dafür anfallenden Kosten sind Materialart und Masse der Verpackungen entscheidend. Darüber, wie sich die Preise bei den Systemen zusammensetzen, haben wir leider keine Kenntnis. Es handelt sich dabei um vertraglich auszuhandelnde Preise, die nicht vom Staat festgelegt sind. Die dualen Systeme organisieren und finanzieren für die Hersteller die Sammlung, Sortierung und Verwertung der bei privaten Endverbrauchern anfallenden Verpackungsabfälle. Die Sammlung erfolgt üblicherweise in der Gelben Tonne bzw. dem Gelben Sack, der Altglassammlung und der Altpapiersammlung (Letztere erfolgt in der Regel zusammen mit den Kommunen im Rahmen einer Mitbenutzung). Teilweise gibt es abweichende Sammelsysteme, z.B. über Wertstoffhöfe, Wertstoffinseln o.ä.. Der genaue Sammelmodus ist zwischen Systemen und Kommunen abzustimmen (sehen Sie dazu näher § 22 VerpackG). Das Verpackungsgesetz trifft hierzu keine abschließende Vorgabe, sondern setzt nur einen Rahmen. So müssen die Systeme eine vom gemischten Siedlungsabfall getrennte, flächendeckende Sammlung aller restentleerten Verpackungen bei den privaten Endverbrauchern (Holsystem), in deren Nähe (Bringsystem) oder durch eine Kombination beider Varianten in ausreichender Weise und für den privaten Endverbraucher unentgeltlich sicherstellen. Die Sammelsysteme müssen geeignet sein, alle bei den privaten Endverbrauchern anfallenden restentleerten Verpackungen bei einer regelmäßigen Leerung aufzunehmen (§ 14 Abs. 1 VerpackG). Die dualen Systeme müssen auch Recyclingquoten einhalten (§ 16 VerpackG) und darüber Nachweise vorlegen, so dass die gesammelten Verpackungsabfälle tatsächlich zu einem großen Teil recycelt werden (§ 17 VerpackG). Dem Umweltbundesamt liegen keine Zahlen bezüglich Recyclingquoten und Restmüllmengen in den einzelnen Bundesländern oder Landkreisen bzw. Haushalten vor. Die Genesis-Datenbank des Statistischen Bundesamtes (https://www-genesis.destatis.de/genes...) stellt zwar verschiedene Daten zur Abfallentsorgung der Bundesländer zur Verfügung, eine Unterteilung in einzelne Landkreise findet allerdings nicht statt. Eine Einteilung des Abfallaufkommens in unterschiedliche Abfallarten und entsprechende Verwertungsquoten, wie sie in der jährlichen Abfallbilanz des Statistischen Bundesamtes zu finden ist, existiert unseres Wissens nach vereinzelt auf Landesebene (einzusehen bei den statistischen Landesämtern; für Baden-Württemberg zu finden unter: https://www.statistik-bw.de/Umwelt/Ab...), auf Landkreisebene jedoch nicht. Für weitere Informationen können Sie sich direkt an das Statistische Bundesamt, bzw. an das Statistische Landesamt Baden-Württemberg wenden. Bitte bedenken Sie, dass die Bundesstatistiken nur bedingt mit den Statistiken der Länder vergleichbar sind, da die Landesstatistiken ggf. nicht den gesamten Markt abbilden (und dies auch nicht können). Die Aussagekraft eines solchen Vergleichs sollte kritisch hinterfragt werden. Bezüglich des Sammelsystems im von Ihnen thematisierten Landkreis Böblingen hat das Umweltbundesamt keine rechtliche Bewertung vorgenommen. Ob vor Ort bestehende Sammelsysteme den Anforderungen des VerpackG, insbesondere jenen zur flächendeckenden Sammlung, entsprechen, wäre von den für die Systemgenehmigung (§ 18 VerpackG) und die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (§ 34 VerpackG) zuständigen Landesbehörden zu beurteilen. Die INTECUS GmbH und die Umweltkanzlei Dr. Rhein haben in der Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes "Analyse der Effizienz und Vorschläge zur Optimierung von Sammelsystemen der haushaltsnahen Erfassung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen auf der Grundlage vorhandener Daten" die häufigsten Sammelsysteme hinsichtlich der Effizienz verglichen. In der Studie stellen die Bearbeiter aufgrund ihnen vorliegender Daten fest, dass die absoluten Kosten des Bringsystems "Wertstoffhof" in der gleichen Größenordnung liegen wie die Holsysteme (z.B. Gelber Sack/gelbe Tonne). Ein Großteil der Kosten fällt dabei jedoch nicht bei den Kommunen oder dualen Systemen, sondern bei den Endverbrauchern an, da diese für den individuellen Transport ihrer Verpackungsabfälle sorgen müssen. Gleichzeitig werden mit reinen Wertstoffhofsystemen deutlich geringere Mengen an Verpackungen für die Verwertung erfasst. Berücksichtigt man die Kosten für die privaten Endverbraucher, so sind reine Wertstoffhofsysteme bezogen auf die erfasste Menge deutlich teurer. Zudem sind die Umweltbelastungen von reinen Wertstoffhofsystemen durch den individuellen Transport beträchtlich. Es wird deshalb empfohlen, Holsysteme bei der Erfassung zu bevorzugen und dabei stoffgleiche Nichtvepackungen mitzuerfassen. Dabei sollte eine Abwägung zwischen Sacksammlung und Behältersammlung erfolgen. Diese und weitere Ergebnisse können Sie in der Studie unter folgendem Link finden: https://www.umweltbundesamt.de/sites/... Angaben zu Kosten der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen durch die dualen Systeme bezogen auf einzelne Sammelgebiete/Landkreise liegen dem Umweltbundesamt ebenfalls nicht vor. Ältere Informationen zu den Kosten der Verpackungsentsorgung insgesamt können Sie einer Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes von Dezember 2012 entnehmen, die öffentlich verfügbar ist: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Wi...." Wir hoffen, Ihnen mit diesen Auskünften geholfen zu haben. Leider konnten wir Ihrem Auskunftsbegehren nicht in vollem Umfang nachkommen. Hierzu erhalten Sie einen gesonderten Bescheid per E-Mail. Der Bescheid ergeht insgesamt kostenfrei. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen