Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

entspricht der Einsatz der CAPTCHA-Lösung den geltenden Datenschutz-Anforderungen?

In einer Mitteilung "Hinweis in eigener Sache" [1] hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 03.02.2012 auf der Website https://www.dialog-ueber-deutschland.de [2] darüber informiert, dass man sich gezwungen sieht, "ein sogenanntes Captcha auf der Plattform einzubauen, um automatisierte Votings künftig zu verhindern".

1) wie ich [3] entnommen habe, ist es nicht gewährleistet, dass die auf [2] eingesetzte CAPTCHA-Lösung den geltenden Anforderungen hinsichtlich Datenschutz entspricht, da diese CAPTCHA-Lösung vom Unternehmen Google betrieben wird.

2) mit Rücksicht auf die oben (s. 1) aufgeführte Datenschutz-Bedenken bezüglich CAPTCHA-Lösung, sind Sie der Meinung, dass das PIAB die Besucher mit Rechtlichen Hinweisen hier [4] über die Datenschutzrisiken ausreichend informiert?

3) sehen Sie einen Handlungsbedarf, um Datenschutzrisiken für die Besucher im Zusammenhang mit dem Einsatz der CAPTCHA-Lösung auf der Website [2] zu beseitigen?

1. http://bit.ly/das-redaktionsteam-informiert-2012-02-03 - Das Redaktionsteam informiert: Update der Website eingespielt. 03.02.2012
2. https://www.dialog-ueber-deutschland.de - Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin
3. http://bit.ly/datensicherheit-28-02-2012 - Googles neue Datenschutzerklärung: Bundesdatenschutzbeauftragter sieht Verstoß gegen europäisches Recht. 28.02.2012
4. https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/80-Meta/Impressum/impressum_node.html - Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (PIAB)

Ergebnis der Anfrage

Ich habe die Informationen nicht erhalten. dafür wurde ich aufgeklärt, dass meine Anfrage keine Informationen nach dem IFG, sondern eine Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu der Verwendung von CAPTCHA durch Presse- und Informationsamt der Bundesregierung erfordert.

In einem Telefonat hat mir Herr Jürgen Roth vorgeschlagen, dass ich diese Stellungnahme per eMail an poststelle@bfdi.bund.de anfragen kann.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. März 2012
  • Frist
    17. April 2012
  • 0 Follower:innen
Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Gustav Wall
Betreff
entspricht der Einsatz der CAPTCHA-Lösung den geltenden Datenschutz-Anforderungen?
Datum
15. März 2012 11:21
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
In einer Mitteilung "Hinweis in eigener Sache" [1] hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 03.02.2012 auf der Website https://www.dialog-ueber-deutschland.de [2] darüber informiert, dass man sich gezwungen sieht, "ein sogenanntes Captcha auf der Plattform einzubauen, um automatisierte Votings künftig zu verhindern". 1) wie ich [3] entnommen habe, ist es nicht gewährleistet, dass die auf [2] eingesetzte CAPTCHA-Lösung den geltenden Anforderungen hinsichtlich Datenschutz entspricht, da diese CAPTCHA-Lösung vom Unternehmen Google betrieben wird. 2) mit Rücksicht auf die oben (s. 1) aufgeführte Datenschutz-Bedenken bezüglich CAPTCHA-Lösung, sind Sie der Meinung, dass das PIAB die Besucher mit Rechtlichen Hinweisen hier [4] über die Datenschutzrisiken ausreichend informiert? 3) sehen Sie einen Handlungsbedarf, um Datenschutzrisiken für die Besucher im Zusammenhang mit dem Einsatz der CAPTCHA-Lösung auf der Website [2] zu beseitigen? 1. http://bit.ly/das-redaktionsteam-informiert-2012-02-03 - Das Redaktionsteam informiert: Update der Website eingespielt. 03.02.2012 2. https://www.dialog-ueber-deutschland.de - Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin 3. http://bit.ly/datensicherheit-28-02-2012 - Googles neue Datenschutzerklärung: Bundesdatenschutzbeauftragter sieht Verstoß gegen europäisches Recht. 28.02.2012 4. https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/80-Meta/Impressum/impressum_node.html - Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (PIAB)
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall Postanschrift Gustav Wall << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall
Gustav Wall
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "entspricht der Einsatz der CAPTCHA-Lösun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Nachtrag: entspricht der Einsatz der CAPTCHA-Lösung den geltenden Datenschutz-Anforderungen?
Datum
22. April 2012 19:22
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "entspricht der Einsatz der CAPTCHA-Lösung den geltenden Datenschutz-Anforderungen?" vom 15.03.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage, 19 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall Postanschrift Gustav Wall << Address removed >> << Address removed >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Wall, mit Schreiben vom heutigen Tag haben Sie uns über "fragdenstaat" eine Mahnung…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
entspricht der Einsatz der CAPTCHA-Lösung den geltenden Datenschutz-Anforderungen?
Datum
24. April 2012
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrter Herr Wall, mit Schreiben vom heutigen Tag haben Sie uns über "fragdenstaat" eine Mahnung zukommen lassen, Ihr Schreiben vom 15. März 2012 zu beantworten. Ich fürchte, der Mahnung liegt ein Missverständnis zugrunde. Sie hatten uns einen Antrag auf Aktenauskunft über den Einsatz der CAPTCHA-Lösung beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zukommen lassen. Ich habe dieses Schreiben als Hinweis auf eine laufende Anfrage an das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung verstanden, nicht jedoch als Auftrag, gegenüber dem Presse- und Informationsamt tätig zu werden. Eine entsprechende Aufforderung zur Wahrnehmung unserer Ombudsfunktion im Rahmen des IFG war Ihrem Schreiben nicht zu entnehmen. Wenn Sie unser Tätigwerden wünschen, werden wir uns selbstverständlich mit der Behörde in Verbindung setzen.

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Datenschutz bei Internetangeboten von Bundesbehörden
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Datenschutz bei Internetangeboten von Bundesbehörden
Datum
9. Juli 2012
Status
Anfrage erfolgreich