Entstandene Kosten durch G7, Aufschlüsselung und Kostenträger

vom 7. bis zum 8. Juni 2015 war Deutschland Gastgeber des G7-Gipfels in Schloss Elmau, Bayern. In der Presse wurden stets auch die Kosten des Treffens in den Blick genommen, die sich den Berichten nach auf zwischen 130 Millionen (merkur.de, Quelle: Bayerische Landesregierung) und 360 Millionen Euro (faz.net, Quelle: Präsident des Bundes der Steuerzahler in Bayern) belaufen.

Hierzu möchte ich von Ihnen gerne wissen:

1) Welche Kosten sind bei der Durchführung des G7-Gipfels in Elmau insgesamt entstanden?
» Wieviel entfiel dabei auf die Sicherheitsbehörden?
» Wieviel entfiel dabei auf die Miete des Schlosses und umliegender Hotels?
» Wieviel entfiel dabei auf Versorgungsgüter (i.e. z.B. Abendessen, Frühstück)?
» Wieviel entfiel dabei auf sonstige organisatorische Angelegenheiten (i.e. z.B. technisches Equipment, Gebrauchsgegenstände)?

2) Wer trägt/trug die entstandenen Kosten?
» Wieviel entfiel auf das Bundesland Bayern?
» Wieviel entfiel auf den Bund?
» Welche sonstigen Träger sind an Kostenübernahmen beteiligt und in welcher Summe?

3) Aus welchen weiteren Faktoren setzt sich die Endsumme (zu nennen in 1)) zusammen?

Ich bitte um eine möglichst detaillierte Auflistung der genannten Posten. Es sei darauf verwiesen, dass die genannten Zahlen durch Kostenrechnungen und/oder -Voranschläge oder sonstige Belege nachzuweisen seien.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Juni 2015
  • Frist
    11. Juli 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: vom 7. bis zum 8…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Entstandene Kosten durch G7, Aufschlüsselung und Kostenträger [#10107]
Datum
9. Juni 2015 14:39
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
vom 7. bis zum 8. Juni 2015 war Deutschland Gastgeber des G7-Gipfels in Schloss Elmau, Bayern. In der Presse wurden stets auch die Kosten des Treffens in den Blick genommen, die sich den Berichten nach auf zwischen 130 Millionen (merkur.de, Quelle: Bayerische Landesregierung) und 360 Millionen Euro (faz.net, Quelle: Präsident des Bundes der Steuerzahler in Bayern) belaufen. Hierzu möchte ich von Ihnen gerne wissen: 1) Welche Kosten sind bei der Durchführung des G7-Gipfels in Elmau insgesamt entstanden? » Wieviel entfiel dabei auf die Sicherheitsbehörden? » Wieviel entfiel dabei auf die Miete des Schlosses und umliegender Hotels? » Wieviel entfiel dabei auf Versorgungsgüter (i.e. z.B. Abendessen, Frühstück)? » Wieviel entfiel dabei auf sonstige organisatorische Angelegenheiten (i.e. z.B. technisches Equipment, Gebrauchsgegenstände)? 2) Wer trägt/trug die entstandenen Kosten? » Wieviel entfiel auf das Bundesland Bayern? » Wieviel entfiel auf den Bund? » Welche sonstigen Träger sind an Kostenübernahmen beteiligt und in welcher Summe? 3) Aus welchen weiteren Faktoren setzt sich die Endsumme (zu nennen in 1)) zusammen? Ich bitte um eine möglichst detaillierte Auflistung der genannten Posten. Es sei darauf verwiesen, dass die genannten Zahlen durch Kostenrechnungen und/oder -Voranschläge oder sonstige Belege nachzuweisen seien.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Kosten des G7 -Gipfels in Elmau Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 09. Juni 2015 beantragen Sie auf Grund…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Kosten des G7 -Gipfels in Elmau
Datum
13. Juli 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
142,1 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 09. Juni 2015 beantragen Sie auf Grundlage des lnformationsfreiheitsgesetzes (IFG) Auskunft zu der genauen Höhe der Kosten des G7-Gipfels. Sie bitten dabei um eine möglichst detaillierte Auflistung der genannten Posten und Nachweis durch Kostenrechnungen und / oder -Voranschläge oder sonstige Belege. Zu ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung: [...] zu 1.) Hierzu liegen dem Bundesministerium des lnnern keine Unterlagen vor. Ich verweise insofern auf die Antwort zu Frage 2. [...] zu 2.) Bund und Länder bzw. der Freistaat Bayern tragen die aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben resultierenden Ausgaben selbst. Aufgrund der für den G7 -Gipfel erforderlichen zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen hat der Bund dem Freistaat Bayern gleichwohl zur pauschalen Abgeltung dieser Vorkehrungen einen Betrag von 40 Mio. € - abzüglich eines Betrags von 714.000 € für die Versicherung im Rahmen des Gipfels mutwillig verursachter privater Sachschäden - zur Verfügung gestellt. zu 2.1.) Zu den Kosten des Freistaates Bayern liegen dem Bund keine Informationen vor. zu 2.2.) Für den Bund sind die o.g. Ausgaben in Höhe von 40 Mio. € angefallen. Durch den Einsatz der Sicherheitsbehörden des Bundes in ihrem originären Aufgabenbereich angefallene Kosten werden aus den vorhandenen Haushaltsansätzen getragen und in der Regel nicht einsatzbezogen gesondert erfasst. An einsatzbedingten Mehrkosten für den G7-Gipfel in EImau wurden im Vorfeld für die Bundespolizei etwa 15,2 Mio. €, für das BKA 6,4 Mio. € und für das THW 1,5 Mio. € erwartet. Genauer lassen sich diese einsatzbedingten Mehrkosten erst nach Kassenwirksamkeit der Ausgaben bestimmen. zu 2.3.) Sonstige Kostenübernahmen sind nicht bekannt. [...] zu 3.) Siehe Antwort zu Frage 1. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Entstandene Kosten durch G7, Aufschlüssel…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entstandene Kosten durch G7, Aufschlüsselung und Kostenträger [#10107]
Datum
14. Juli 2015 17:32
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Entstandene Kosten durch G7, Aufschlüsselung und Kostenträger" vom 09.06.2015 (#10107) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>