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Entstehung Bildungsplan Geographie Globale Disparitäten

- Schriftverkehr zur Erstellung des Inhalts im Bildungsplan Geographie zum Thema
3.5.3 Globale Herausforderungen;
3.4.2 Globale Herausforderungen &
3.2.3 Teilsystem Gesellschaft mitgearbeitet?
- insbesondere Entwürfe und jegliche Einsendungen, welche zur Formulierung von 3.5.3.4 (2) geführt haben
- Welche Abteilung ist für die Überprüfung der Geographieschulbücher verantwortlich?

Vielen Dank!

Ergebnis der Anfrage

Die Beträge der verschiedenen Seminare wird deutlich. Zudem der Fokus der aktiven Lehrer*innenschaft auf bestimmte Themen und insbesondere große blinde Flecken im Bezug auf Entwicklungstheorien und postkoloniale Ansätze.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Dezember 2021
  • Frist
    11. Januar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Schriftverke…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entstehung Bildungsplan Geographie Globale Disparitäten [#234797]
Datum
7. Dezember 2021 16:31
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Schriftverkehr zur Erstellung des Inhalts im Bildungsplan Geographie zum Thema 3.5.3 Globale Herausforderungen; 3.4.2 Globale Herausforderungen & 3.2.3 Teilsystem Gesellschaft mitgearbeitet? - insbesondere Entwürfe und jegliche Einsendungen, welche zur Formulierung von 3.5.3.4 (2) geführt haben - Welche Abteilung ist für die Überprüfung der Geographieschulbücher verantwortlich? Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 234797 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Entstehung Bildungsplan Geographie Globale Dis…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entstehung Bildungsplan Geographie Globale Disparitäten [#234797]
Datum
11. Januar 2022 07:55
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Entstehung Bildungsplan Geographie Globale Disparitäten“ vom 07.12.2021 (#234797) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234797/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Ihre Anfrage vom 07.12.2021 Sehr Antragsteller/in mit Nachricht vom 7. Dezember 2021 haben Sie sich mit einem Akt…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage vom 07.12.2021
Datum
11. Januar 2022 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Incident-ID428358.eml
58,2 KB
Incident-ID430339_Anhrung_Schreiben_KM.DOCX
27,3 KB
Incident-ID430339.eml
44,2 KB
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298 Bytes
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4,8 KB
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11,8 KB
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182 Bytes
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211 Bytes
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14,0 KB
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194 Bytes
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298 Bytes


Sehr Antragsteller/in mit Nachricht vom 7. Dezember 2021 haben Sie sich mit einem Aktenauskunftsbegehren an das Kultusministerium gewandt. Sie bitten um die Übersendung des Schriftverkehrs, insbesondere Entwürfe und Einsendungen, die mit den Inhalten 3.5.3 Globale Herausforderungen, 3.4.2 Globale Herausforderungen und 3.2.3 Teilsystem Gesellschaft in Zusammenhang stehen. Nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) haben Antragsberechtigte nach Maßgabe des LIFG gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Gemäß § 7 Absatz 1 LIFG entscheidet über den Antrag auf Informationszugang die Stelle, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Anbei stellen wir Ihnen die Anhörungsfassung des Fachplans Geographie (Gymnasium) vom 30.08.2015 sowie Einsendungen aus der Anhörungsphase, die in Zusammenhang mit den o. g. Inhalten stehen, in elektronischer Form zur Verfügung. Nach den von Ihnen des Weiteren benannten Rechtsgrundlagen besteht kein weitergehender Informationsanspruch. a) Umweltverwaltungsgesetz/Umweltinformationsgesetz Gem. § 24 Abs. 1 S. 1 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) hat jede Person nach Maßgabe des UVwG Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 23 Abs. 1 UVwG verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Die von Ihnen begehrten Daten unterfallen nicht dem Begriff der Umweltinformation im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG. Das Umweltinformationsgesetz gilt bereits nicht für Stellen des Landes Baden-Württemberg (vgl. ebd. § 1 Abs. 2). b) Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) Die von Ihnen begehrten Daten sind keine Informationen im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 VIG. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheids beim Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstr. 5, 70178 Stuttgart, Klage erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage vom 07.12.2021 [#234797] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Bereitstellung dieser…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 07.12.2021 [#234797]
Datum
11. Januar 2022 15:24
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Bereitstellung dieser Informationen und ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234797/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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