Entwässerung Laubhüttenweg

Herr Veldink,
Sie waren vor Ort und haben zur Kenntnis genommen, dass es entgegen den öffentlichen Schilderungen (Frau Frevert/Gemeinde Dörentrup) weder Bankette oder gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen an eine Straße mit Begegnungsverkehr gibt. Sie haben die Schäden an diesem Wirtschaftsweg selbst gesehen!
Sie haben auch zur Kenntnis genommen, dass es keinerlei Entwässerungen gibt.
Ich habe Ihre Verwaltung vor langer Zeit schon wissen lassen, dass ich die Entwässerung über meine privaten Kanäle nicht länger dulden werde.
Da Sie sich nicht an Ihr Wort halten, bestehe ich jetzt auf eine ordnungsgemäße Entwässerung des Wirtschaftsweges Laubhüttenweg gemäß den üblichen Richtlinien.
Frage: Wann anerkennen Sie als verantwortlicher Bürgermeister der Gemeinde Dörentrup die Rechtslage?

Ergebnis der Anfrage

Es ist sinnlos, sich mit dieser Verwaltung weiter zu befassen.
Immerhin gibt die Gemeinde erstmals zu, dass der Laubhüttenweg ein Wirtschaftsweg ist und damit nicht als Durchgangsstr. und Abkürzungsweg für benachbarte Gemeinden und halb Niedersachen dienen und kaputt gefahren darf!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. März 2021
  • Frist
    28. April 2021
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Ulrich Beinke
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dörentrup Details
Von
Ulrich Beinke
Betreff
Entwässerung Laubhüttenweg [#216684]
Datum
25. März 2021 23:48
An
Kommunalverwaltung Dörentrup
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Herr Veldink, Sie waren vor Ort und haben zur Kenntnis genommen, dass es entgegen den öffentlichen Schilderungen (Frau Frevert/Gemeinde Dörentrup) weder Bankette oder gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen an eine Straße mit Begegnungsverkehr gibt. Sie haben die Schäden an diesem Wirtschaftsweg selbst gesehen! Sie haben auch zur Kenntnis genommen, dass es keinerlei Entwässerungen gibt. Ich habe Ihre Verwaltung vor langer Zeit schon wissen lassen, dass ich die Entwässerung über meine privaten Kanäle nicht länger dulden werde. Da Sie sich nicht an Ihr Wort halten, bestehe ich jetzt auf eine ordnungsgemäße Entwässerung des Wirtschaftsweges Laubhüttenweg gemäß den üblichen Richtlinien. Frage: Wann anerkennen Sie als verantwortlicher Bürgermeister der Gemeinde Dörentrup die Rechtslage?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke Anfragenr: 216684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216684/ Postanschrift Ulrich Beinke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke

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Kommunalverwaltung Dörentrup
Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Dörentrup
Betreff
AW: Entwässerung Laubhüttenweg [#216684]
Datum
16. April 2021 12:47
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen