Entwicklung der Schülerzahl im Landkreis Steinfurt

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie mir folgende Informationen zuzusenden:

1. Liegen Ihnen Schätzungen/Prognosen/Hochrechnungen oder andere Informationen vor, die nahelegen wie sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Landkreis Steinfurt in den nächsten Jahren entwickeln wird?
Falls ja, senden Sie mir bitte die entsprechenden Zahlen inklusive einer Erläuterung der Ermittlungsmethode zu.
Falls nein, welcher Behörde könnten solche Informationen vorliegen?

2. Liegen Ihnen Informationen über die Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler im Landkreis Steinfurt in den letzten 10 Jahren vor?
Falls ja, senden Sie mir diese bitte zu.
Falls nein, welche Behörde könnte über entsprechende Informationen verfügen?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Mühen!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. November 2021
  • Frist
    10. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie mir …
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entwicklung der Schülerzahl im Landkreis Steinfurt [#232478]
Datum
6. November 2021 17:43
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie mir folgende Informationen zuzusenden: 1. Liegen Ihnen Schätzungen/Prognosen/Hochrechnungen oder andere Informationen vor, die nahelegen wie sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Landkreis Steinfurt in den nächsten Jahren entwickeln wird? Falls ja, senden Sie mir bitte die entsprechenden Zahlen inklusive einer Erläuterung der Ermittlungsmethode zu. Falls nein, welcher Behörde könnten solche Informationen vorliegen? 2. Liegen Ihnen Informationen über die Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler im Landkreis Steinfurt in den letzten 10 Jahren vor? Falls ja, senden Sie mir diese bitte zu. Falls nein, welche Behörde könnte über entsprechende Informationen verfügen? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232478/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer im Betreff genannten Anfrage teile ich Ihnen das Folgende mit: Die Anzahl der Sch…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
Entwicklung der Schülerzahl im Landkreis Steinfurt
Datum
11. November 2021 13:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer im Betreff genannten Anfrage teile ich Ihnen das Folgende mit: Die Anzahl der Schüler/-innen einzelner Schuljahre steht in der Landesdatenbank Nordrhein-Westfalen (LDB NRW) https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online?operation=themes&levelindex=0&levelid=1622627613114&code=21#abreadcrumb unter Tabelle "21111-0710is Allgemeinbildende Schulen (D07.1): Schüler/-innen nach Geschlecht, Nationalität, Schulform und Trägerschaft - Gemeinden - Schuljahr" https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online?operation=table&code=21111-0710is&bypass=true&levelindex=1&levelid=1636626343141 zur Verfügung. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) veröffentlicht jährlich eine "Schüler- und Abgängerprognose" https://www.schulministerium.nrw/sonstige-statistische-veroeffentlichungen auf Landesebene. Im Mai 2020 wurde von IT.NRW die "Regionalisierte Schüler-Modellrechnung in NRW - 2018" https://webshop.it.nrw.de/details.php?id=22895&id2=&source=ssearch veröffentlicht und beinhaltet die prognostizierten Werte auf Kreisebene. Alle hier genannten Veröffentlichungen können kostenneutral abgerufen werden. Sollte Ihre Anfrage damit nicht zufriedenstellend beantwortet sein, so wenden Sie sich bitte an mich bzw. direkt an die Kollegen von der Schulstatistik hier im Hause. <<Name und E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die ausführliche Auskunft. Meine Fragen sind ausnahmslos geklä…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entwicklung der Schülerzahl im Landkreis Steinfurt [#232478]
Datum
11. November 2021 15:39
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die ausführliche Auskunft. Meine Fragen sind ausnahmslos geklärt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232478/