Entwicklung der Sozialwohnungen im Märkischer Kreis 1990-2018

"Die Zahl von Sozialwohnungen in Deutschland sinkt seit Jahren. Wie die Infografik von Statista zeigt, ist sie in der Dekade von 2006 bis 2016 bundesweit um 830.000 gesunken – auf den Stand von 1,24 Millionen. Laut Prognose der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe wird die Zahl weiter sinken, bis 2020 auf 1,07 Millionen. "
https://web.archive.org/web/20181123191126/https://de.statista.com/infografik/12473/immer-weniger-sozialwohnungen-in-deutschland/

Warum sinkt die Zahl der Sozialwohnungen?
Die Zahl der Sozialwohnungen sinkt seit Jahren. 1990 gab es noch fast drei Millionen Sozialwohnungen in Deutschland. Doch in den 90er und 2000er Jahren galt der Staat als Investor als überkommenes Auslaufmodell. Viele Städte und Bundesländer verkauften Wohnungen, auch solche, die für die einkommensschwache Bevölkerung vorgesehen waren. Private Investoren jedoch müssen sich nur eine bestimmte Zeit an die Preisbindung von Sozialwohnungen halten. Danach können sie zu Marktpreisen vermieten.

Auch ihre Flächen verkauften die Kommunen. Die fehlen nun der öffentlichen Hand, um neue Sozialwohnungen zu bauen als Ersatz für diejenigen, die aus der Preisbindung fallen. Zwar können natürlich auch private Investoren Sozialwohnungen bauen, sie bekommen dafür eine staatliche Förderung. Doch für die lohnen sich teurere Wohnungen mehr.

Und so sind im Jahr 2017 nur 26 231 neue Sozialwohnungen entstanden. Dem Paritätischen Wohlfahrtsverband zufolge wären allerdings jedes Jahr 80 000 neue Sozialwohnungen nötig, um den tatsächlichen Bedarf zu erfüllen.
https://web.archive.org/web/20181123191417/https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/sozialwohnungen-warum-in-deutschland-so-viele-fehlen-1.4081722

1. Bitte beziffern Sie die Entwicklung beim Bestand an Sozialwohnungen im Märkischer Kreis 1990-2018.
2. Wie viele Wohnungen sind jährlich aus der Mietpreisbindung gefallen?
3. Wie viele neue Sozialwohnungen wurden im Märkischer Kreis in diesen Jahren gebaut?
4. Im Bund wurden in dem Zeitraum nahezu 2/3 der Sozialwohnungen vernichtet. Wie gravierend ist die Entwicklung im Märkischer Kreis?

Für eine erste grobe Einschätzung der Situation können sicherlich einige Eckdaten, Graphiken und Links genügen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. November 2018
  • Frist
    25. Dezember 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
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Betreff
Entwicklung der Sozialwohnungen im Märkischer Kreis 1990-2018 [#34873]
Datum
23. November 2018 20:16
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Die Zahl von Sozialwohnungen in Deutschland sinkt seit Jahren. Wie die Infografik von Statista zeigt, ist sie in der Dekade von 2006 bis 2016 bundesweit um 830.000 gesunken – auf den Stand von 1,24 Millionen. Laut Prognose der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe wird die Zahl weiter sinken, bis 2020 auf 1,07 Millionen. " https://web.archive.org/web/20181123191126/https://de.statista.com/infografik/12473/immer-weniger-sozialwohnungen-in-deutschland/ Warum sinkt die Zahl der Sozialwohnungen? Die Zahl der Sozialwohnungen sinkt seit Jahren. 1990 gab es noch fast drei Millionen Sozialwohnungen in Deutschland. Doch in den 90er und 2000er Jahren galt der Staat als Investor als überkommenes Auslaufmodell. Viele Städte und Bundesländer verkauften Wohnungen, auch solche, die für die einkommensschwache Bevölkerung vorgesehen waren. Private Investoren jedoch müssen sich nur eine bestimmte Zeit an die Preisbindung von Sozialwohnungen halten. Danach können sie zu Marktpreisen vermieten. Auch ihre Flächen verkauften die Kommunen. Die fehlen nun der öffentlichen Hand, um neue Sozialwohnungen zu bauen als Ersatz für diejenigen, die aus der Preisbindung fallen. Zwar können natürlich auch private Investoren Sozialwohnungen bauen, sie bekommen dafür eine staatliche Förderung. Doch für die lohnen sich teurere Wohnungen mehr. Und so sind im Jahr 2017 nur 26 231 neue Sozialwohnungen entstanden. Dem Paritätischen Wohlfahrtsverband zufolge wären allerdings jedes Jahr 80 000 neue Sozialwohnungen nötig, um den tatsächlichen Bedarf zu erfüllen. https://web.archive.org/web/20181123191417/https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/sozialwohnungen-warum-in-deutschland-so-viele-fehlen-1.4081722 1. Bitte beziffern Sie die Entwicklung beim Bestand an Sozialwohnungen im Märkischer Kreis 1990-2018. 2. Wie viele Wohnungen sind jährlich aus der Mietpreisbindung gefallen? 3. Wie viele neue Sozialwohnungen wurden im Märkischer Kreis in diesen Jahren gebaut? 4. Im Bund wurden in dem Zeitraum nahezu 2/3 der Sozialwohnungen vernichtet. Wie gravierend ist die Entwicklung im Märkischer Kreis? Für eine erste grobe Einschätzung der Situation können sicherlich einige Eckdaten, Graphiken und Links genügen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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