🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Entwicklung der Struktur der Abteilung FA am BfE

Am BfE wurde die Abteilung FA mit den Fachgebieten FA 1 bis FA 5 installiert.
Ich beantrage die Zusendung aller Unterlagen zur Entwicklung der Struktur dieser sechs Organisationseinheiten, die am BfE vorliegen.
Dazu gehören die ersten Ideenskizzen zur Schaffung dieses Organisationszuschnitts von BfE, BMU und Dritten, die Weiterentwicklungen dieser Vorstellungen bis schließlich zu den ersten Entwürfen entsprechender Stellenbeschreibungen und Stellenausschreibungen und finalen Stellenbeschreibungen und eventuellen internen und öffentlichen Stellenausschreibungen sowohl der Leitungen dieser Organisationseinheiten als auch entsprechender ReferentInnenstellen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Dezember 2018
  • Frist
    22. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am BfE wurde die…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entwicklung der Struktur der Abteilung FA am BfE [#35246]
Datum
19. Dezember 2018 11:02
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am BfE wurde die Abteilung FA mit den Fachgebieten FA 1 bis FA 5 installiert. Ich beantrage die Zusendung aller Unterlagen zur Entwicklung der Struktur dieser sechs Organisationseinheiten, die am BfE vorliegen. Dazu gehören die ersten Ideenskizzen zur Schaffung dieses Organisationszuschnitts von BfE, BMU und Dritten, die Weiterentwicklungen dieser Vorstellungen bis schließlich zu den ersten Entwürfen entsprechender Stellenbeschreibungen und Stellenausschreibungen und finalen Stellenbeschreibungen und eventuellen internen und öffentlichen Stellenausschreibungen sowohl der Leitungen dieser Organisationseinheiten als auch entsprechender ReferentInnenstellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bantrage ich die Akteneinsicht zum vorliegenden IFG-Verfahren nach § 29 Vw…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entwicklung der Struktur der Abteilung FA am BfE [#35246]
Datum
8. Januar 2019 13:42
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bantrage ich die Akteneinsicht zum vorliegenden IFG-Verfahren nach § 29 VwVfG am Standort des BfE in Berlin. Bitte nennen Sie mir zwei Termine in der 3. Kalenderwoche zur Auswahl. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 19. Dezember 2018 hin teile ich Ihnen mit, dass die Beantwortun…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 19. Dezember 2018 - "Entwicklung der Struktur der Abteilung FA am BfE [#35246]" - Zwischennachricht
Datum
18. Januar 2019 15:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 19. Dezember 2018 hin teile ich Ihnen mit, dass die Beantwortung Ihres Antrages noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich danke insoweit für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Entwicklung der Struktur der Abteilung FA…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 19. Dezember 2018 - "Entwicklung der Struktur der Abteilung FA am BfE [#35246]" - Zwischennachricht [#35246]
Datum
22. Januar 2019 08:48
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Entwicklung der Struktur der Abteilung FA am BfE“ vom 19.12.2018 (#35246) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Was bedeutet Ihre Formulierung "noch etwas Zeit in Anspruch nehmen". Welche Verzögerungstatbestand nach IFG liegt hier vor? Davon unabhängig habe ich Akteneinsicht nach § 29 VwVfG am Standort des BfE in Berlin beantragt. Leider kam dazu kein Terminvorschlag von Ihnen. Ich werde deshalb am 24.01.2019, 10:30 Uhr in das BfE kommen, um in die Verfahrensakte des vorliegenden IFG-Antrags zu sehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrtAntragsteller/in der § 7 Absatz 5 Satz 2 IFG bestimmt, dass der Informationszugang gemäß innerhalb ei…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Re: Ihr Antrag vom 19. Dezember 2018 - "Entwicklung der Struktur der Abteilung FA am BfE [#35246]" - Zwischennachricht [#35246]
Datum
23. Januar 2019 16:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in der § 7 Absatz 5 Satz 2 IFG bestimmt, dass der Informationszugang gemäß innerhalb eines Monats erfolgen soll. Die Tatsache, dass die Fristenregelung des IFG als Soll-Vorschrift konzipiert ist, eröffnet der Behörde die Möglichkeit, in besonderen Konstellationen die Monatsfrist zu überschreiten. Vorliegend ergibt sich aus dem Gegenstand Ihrer Anfrage, der die zwischen BMU und den betroffenen Behörden des BMU-Geschäftsbereichs organisierte Aufbauphase des BfE betrifft, ein erhöhter Prüfaufwand, der zu einem höheren Zeitaufwand führt. Über einen Termin zur Akteneinsicht wird entschieden, sobald die amtlichen Informationen gesammelt vorliegen und deren Bekanntgabefähigkeit nach IFG geprüft ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Sie verwechseln da Akteneinsicht nach IFG und Akteneinsicht nach § 29 VwVfG. …
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Ihr Antrag vom 19. Dezember 2018 - "Entwicklung der Struktur der Abteilung FA am BfE [#35246]" - Zwischennachricht [#35246]
Datum
23. Januar 2019 17:28
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Sie verwechseln da Akteneinsicht nach IFG und Akteneinsicht nach § 29 VwVfG. Letztere ist die Einsicht in die Verfahrensakte zum Verwaltungsverfahren nach IFG. Beginnen muss die Akte mit dem IFG-Antrag, dann entsprechenden Korrespondenz zur Sammlung der angefragten Unterlagen etc. Eben alles, was im Verwaltungsverfahren so anfällt. Hier gibt es auch keine zeitliche Frist, da die Akte ja da ist und ich als Beteiligter in den Verwaltungsakt nach § 29 einsehen kann, und zwar öfter. Beim BMU sehe ich zurzeit wöchentlich in eine entsprechende Akte. Siehe https://fragdenstaat.de/a/32894 Bitte teilen Sie mir deshalb einen kurzfristigen Termin mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich fordere Sie hiermit nochmals auf, mir einen Termin für die Akteneinsicht nach …
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Ihr Antrag vom 19. Dezember 2018 - "Entwicklung der Struktur der Abteilung FA am BfE [#35246]" - Zwischennachricht [#35246]
Datum
29. Januar 2019 23:52
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich fordere Sie hiermit nochmals auf, mir einen Termin für die Akteneinsicht nach 29 VwVfG zu benennen. Der Termin darf spätestens am Ende der laufenden Woche liegen. Der Antrag wurde bereits am 08.01.2019 gestellt, und bisher wurde kein Termin benannt. Mit formalen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Ihr Schreiben vom 8. Januar 2019 - Antrag auf Akteneinsicht Sehr geehrtAntragsteller/in beiliegendes Schreiben üb…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Schreiben vom 8. Januar 2019 - Antrag auf Akteneinsicht
Datum
11. Februar 2019 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in beiliegendes Schreiben übersende ich Ihnen mit der Bitte um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren oben genannten Antrag vom 19. Dezember 2018 auf Informationszugang nach de…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 19. Dezember 2018 - "Entwicklung der Struktur der Abteilung FA am BfE [#35246]"
Datum
15. Februar 2019 16:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren oben genannten Antrag vom 19. Dezember 2018 auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) übersende ich Ihnen - wunschgemäß per E-Mail gemäß § 1 Absatz 2 IFG - die anliegenden Unterlagen zur Kenntnisnahme: 1. Bericht des BfS an BMU vom 7.11.2016 inklusive Anlagen 1 und 2; 2. Erlass des BMU vom 5.1.2017 inklusive Anlagen 1 bis 3 3. Stellenausschreibungen aus dem Bereich der Abteilung FA (Leitungen der Organisationseinheiten und Referent/-innenstellen): - AL FA, - FGL FA 2, - FGL FA 3, - FGL FA 5, - Referent/-innenstelle FA 2 (Geophysik), - Referent/-innenstelle FA 2 (Hydrogeologie), - Referent/-innenstelle FA 2 (Sozialwissenschaft) Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BfE unter: https://www.bfe.bund.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen